WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
weit es sich dabei um Auslegungen der allgemeinen<br />
gesetzlichen Grundsätze zur Lageberichterstattung<br />
handelt. 7<br />
Gerade mit Blick auf die Prüfungssaison <strong>2011</strong> ist<br />
zu beachten, dass DRS 5 und DRS 15 für nach dem<br />
31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre in einer überarbeiteten<br />
Fassung anzuwenden sind. 8 In der überarbeiteten<br />
Fassung von DRS 15 werden die Risikoberichterstattung<br />
und die Prognoseberichterstattung<br />
unter der Überschrift „Bericht zur voraussichtlichen<br />
Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen<br />
und Risiken (Chancen- und Risikobericht)“ zusammengefasst.<br />
Nach DRS 5.32 und DRS 15.92 (jeweils<br />
n. F.) kann die Darstellung der Chancen der voraussichtlichen<br />
Entwicklung weiterhin getrennt von der<br />
oder aber gemeinsam mit der Risikoberichterstattung<br />
vorgenommen werden. Es soll dabei die Darstellungsform<br />
gewählt werden, die die Chancen der<br />
voraussichtlichen Entwicklung und die Risiken im<br />
konkreten Einzelfall klarer zum Ausdruck bringt. Die<br />
gewählte Form der Darstellung ist grundsätzlich beizubehalten.<br />
Die Berufsgrundsätze unter anderem für die zukunftsorientierte<br />
Prüfung des (Konzern-)Lageberichts<br />
sind in IDW PS 350 festgelegt. Demnach hat der Abschlussprüfer<br />
bei prognostischen und wertenden<br />
Angaben vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben<br />
deren Plausibilität und Übereinstimmung<br />
mit seinen während der Abschlussprüfung gewonnenen<br />
Erkenntnissen zu beurteilen. 9 Befindet sich das<br />
Unternehmen oder der Konzern in wirtschaftlichen<br />
Schwierigkeiten, sind derartige Angaben besonders<br />
kritisch zu prüfen. 10 Die Prüfung der zukunftsgerichteten<br />
Informationen im Lage- und Konzernlagebericht<br />
soll auf dem unternehmensinternen Planungssystem<br />
aufbauen. 11 Werden im Rahmen der Abschlussprüfung<br />
Mängel des Lage- oder Konzernlageberichts<br />
festgestellt, können sich Konsequenzen für die Berichterstattung<br />
im Prüfungsbericht bis hin zum Bestätigungsvermerk<br />
ergeben. 12<br />
Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards<br />
Committee e.V. (DRSC) und vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />
in Deutschland e.V. (IDW) entwickelten<br />
Verlautbarungen sind als fachliche Regeln anzu-<br />
Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 27<br />
sehen, die bei einer gewissenhaften Berufsausübung<br />
(§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO i. V. m. § 4 Abs. 1 Berufssatzung<br />
WP/vBP) zu beachten sind. 13<br />
Angesichts der Art und Häufigkeit der Feststellungen<br />
im Bereich der Prognose- und Risikoberichterstattung<br />
in der Vergangenheit und der Bedeutung<br />
von zukunftsorientierten Angaben für die Rechnungslegungsadressaten<br />
14 wird die Berufsaufsicht<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> auch in der Zukunft<br />
ein großes Augenmerk auf diese Berichterstattung<br />
und ihre Prüfung im Rahmen der jeweiligen Jahres-<br />
oder Konzernabschlussprüfung richten und festgestellte<br />
Verstöße – insbesondere in Wiederholungsfällen<br />
– gegebenenfalls sanktionieren.<br />
Abschließend soll darauf hingewiesen werden,<br />
dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung<br />
DPR e.V. (DPR) den Konzernlagebericht einschließlich<br />
der Chancen- und Risikoberichterstattung (§ 315<br />
Abs. 1 HGB, DRS 15, DRS 5) als einen Prüfungsschwerpunkt<br />
für das Jahr <strong>2011</strong> festgelegt hat. 15 Die<br />
DPR wird diesen Sachverhalt somit im Jahr <strong>2011</strong> „…<br />
prinzipiell in jeder Stichprobenprüfung …“ 16 behandeln<br />
und die <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> über eventuelle<br />
Fehlerfeststellungen gemäß § 342 b Abs. 8 HGB<br />
informieren. Zudem ist die Prüfung des (Konzern-)<br />
Lageberichts, insbesondere des Chancen- und Risikoberichts,<br />
als Untersuchungsbereich in das Arbeitsprogramm<br />
für das Jahr <strong>2011</strong> der anlassunabhängigen<br />
Sonderuntersuchungen aufgenommen worden (siehe<br />
hierzu Seite 10 in diesem Heft). bo<br />
7 Vgl. IDW PS 201, Tz. 12; IDW PS 350, Tz. 2.<br />
8 Der entsprechende Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 5 ist im Bundesanzeiger<br />
Nr. 27 vom 18.2.2010 (Beilage 27a) durch das Bundesministerium der Justiz<br />
gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.<br />
9 Vgl. IDW PS 350, Tz. 22 ff.<br />
10 Vgl. IDW PS 350, Tz. 17.<br />
11 Vgl. IDW PS 350, Tz. 23.<br />
12 Vgl. IDW PS 350, Tz. 32 ff.<br />
13 Vgl. Hense/Ulrich/Kühl, WPO, § 43, Rn. 53.<br />
14 Siehe hierfür beispielhaft die Untersuchungen von Baetge/Prigge (DB 2006, Seite 401 ff.)<br />
und Kajüter/Bachert/Blaesing/Kleinmanns (DB 2010, Seite 457 ff.).<br />
15 Vgl. DPR, Pressemitteilung vom 21.10.2010: Prüfungsschwerpunkte <strong>2011</strong> = <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong><br />
4/2010, Seite 72.<br />
16 DPR, Tätigkeitsbericht 2010 vom 20.1.<strong>2011</strong>, Seite 10.<br />
Online-Formular unter<br />
k www.wpk.de/qk/mitteilung.asp