11.12.2012 Aufrufe

WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

weit es sich dabei um Auslegungen der allgemeinen<br />

gesetzlichen Grundsätze zur Lageberichterstattung<br />

handelt. 7<br />

Gerade mit Blick auf die Prüfungssaison <strong>2011</strong> ist<br />

zu beachten, dass DRS 5 und DRS 15 für nach dem<br />

31.12.2009 beginnende Geschäftsjahre in einer überarbeiteten<br />

Fassung anzuwenden sind. 8 In der überarbeiteten<br />

Fassung von DRS 15 werden die Risikoberichterstattung<br />

und die Prognoseberichterstattung<br />

unter der Überschrift „Bericht zur voraussichtlichen<br />

Entwicklung mit ihren wesentlichen Chancen<br />

und Risiken (Chancen- und Risikobericht)“ zusammengefasst.<br />

Nach DRS 5.32 und DRS 15.92 (jeweils<br />

n. F.) kann die Darstellung der Chancen der voraussichtlichen<br />

Entwicklung weiterhin getrennt von der<br />

oder aber gemeinsam mit der Risikoberichterstattung<br />

vorgenommen werden. Es soll dabei die Darstellungsform<br />

gewählt werden, die die Chancen der<br />

voraussichtlichen Entwicklung und die Risiken im<br />

konkreten Einzelfall klarer zum Ausdruck bringt. Die<br />

gewählte Form der Darstellung ist grundsätzlich beizubehalten.<br />

Die Berufsgrundsätze unter anderem für die zukunftsorientierte<br />

Prüfung des (Konzern-)Lageberichts<br />

sind in IDW PS 350 festgelegt. Demnach hat der Abschlussprüfer<br />

bei prognostischen und wertenden<br />

Angaben vor dem Hintergrund der Jahresabschlussangaben<br />

deren Plausibilität und Übereinstimmung<br />

mit seinen während der Abschlussprüfung gewonnenen<br />

Erkenntnissen zu beurteilen. 9 Befindet sich das<br />

Unternehmen oder der Konzern in wirtschaftlichen<br />

Schwierigkeiten, sind derartige Angaben besonders<br />

kritisch zu prüfen. 10 Die Prüfung der zukunftsgerichteten<br />

Informationen im Lage- und Konzernlagebericht<br />

soll auf dem unternehmensinternen Planungssystem<br />

aufbauen. 11 Werden im Rahmen der Abschlussprüfung<br />

Mängel des Lage- oder Konzernlageberichts<br />

festgestellt, können sich Konsequenzen für die Berichterstattung<br />

im Prüfungsbericht bis hin zum Bestätigungsvermerk<br />

ergeben. 12<br />

Die vom Deutschen Rechnungslegungs Standards<br />

Committee e.V. (DRSC) und vom Institut der Wirtschaftsprüfer<br />

in Deutschland e.V. (IDW) entwickelten<br />

Verlautbarungen sind als fachliche Regeln anzu-<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 27<br />

sehen, die bei einer gewissenhaften Berufsausübung<br />

(§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO i. V. m. § 4 Abs. 1 Berufssatzung<br />

WP/vBP) zu beachten sind. 13<br />

Angesichts der Art und Häufigkeit der Feststellungen<br />

im Bereich der Prognose- und Risikoberichterstattung<br />

in der Vergangenheit und der Bedeutung<br />

von zukunftsorientierten Angaben für die Rechnungslegungsadressaten<br />

14 wird die Berufsaufsicht<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> auch in der Zukunft<br />

ein großes Augenmerk auf diese Berichterstattung<br />

und ihre Prüfung im Rahmen der jeweiligen Jahres-<br />

oder Konzernabschlussprüfung richten und festgestellte<br />

Verstöße – insbesondere in Wiederholungsfällen<br />

– gegebenenfalls sanktionieren.<br />

Abschließend soll darauf hingewiesen werden,<br />

dass die Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung<br />

DPR e.V. (DPR) den Konzernlagebericht einschließlich<br />

der Chancen- und Risikoberichterstattung (§ 315<br />

Abs. 1 HGB, DRS 15, DRS 5) als einen Prüfungsschwerpunkt<br />

für das Jahr <strong>2011</strong> festgelegt hat. 15 Die<br />

DPR wird diesen Sachverhalt somit im Jahr <strong>2011</strong> „…<br />

prinzipiell in jeder Stichprobenprüfung …“ 16 behandeln<br />

und die <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> über eventuelle<br />

Fehlerfeststellungen gemäß § 342 b Abs. 8 HGB<br />

informieren. Zudem ist die Prüfung des (Konzern-)<br />

Lageberichts, insbesondere des Chancen- und Risikoberichts,<br />

als Untersuchungsbereich in das Arbeitsprogramm<br />

für das Jahr <strong>2011</strong> der anlassunabhängigen<br />

Sonderuntersuchungen aufgenommen worden (siehe<br />

hierzu Seite 10 in diesem Heft). bo<br />

7 Vgl. IDW PS 201, Tz. 12; IDW PS 350, Tz. 2.<br />

8 Der entsprechende Deutsche Rechnungslegungs Änderungsstandard (DRÄS) Nr. 5 ist im Bundesanzeiger<br />

Nr. 27 vom 18.2.2010 (Beilage 27a) durch das Bundesministerium der Justiz<br />

gemäß § 342 Abs. 2 HGB bekannt gemacht worden.<br />

9 Vgl. IDW PS 350, Tz. 22 ff.<br />

10 Vgl. IDW PS 350, Tz. 17.<br />

11 Vgl. IDW PS 350, Tz. 23.<br />

12 Vgl. IDW PS 350, Tz. 32 ff.<br />

13 Vgl. Hense/Ulrich/Kühl, WPO, § 43, Rn. 53.<br />

14 Siehe hierfür beispielhaft die Untersuchungen von Baetge/Prigge (DB 2006, Seite 401 ff.)<br />

und Kajüter/Bachert/Blaesing/Kleinmanns (DB 2010, Seite 457 ff.).<br />

15 Vgl. DPR, Pressemitteilung vom 21.10.2010: Prüfungsschwerpunkte <strong>2011</strong> = <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong><br />

4/2010, Seite 72.<br />

16 DPR, Tätigkeitsbericht 2010 vom 20.1.<strong>2011</strong>, Seite 10.<br />

Online-Formular unter<br />

k www.wpk.de/qk/mitteilung.asp

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!