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WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

Berichte über Gesetzesvorhaben<br />

Restrukturierungsgesetz<br />

Über das Gesetzesvorhaben wurde im <strong>WPK</strong><br />

<strong>Magazin</strong> 3/2010, Seite 43, und 4/2010, Seite 54,<br />

berichtet. Das Restrukturierungsgesetz wurde am<br />

9.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />

(BGBl. 2010 I, S. 1900). Teile des Gesetzes traten<br />

am Tag nach der Verkündung in Kraft, die übrigen<br />

Teile am 1.1.<strong>2011</strong>.<br />

Das Gesetz hat im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens<br />

keine wesentlichen Änderungen<br />

erfahren, so dass auf den Bericht im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong><br />

3/2010 verwiesen werden kann. Dort sind die mit<br />

dem Gesetz neu eingeführten Prüfungen dargestellt,<br />

welche von „sachverständigen Prüfern“ vorgenommen<br />

werden sollen und daher auch für WP/vBP neue<br />

Aufgabenfelder eröffnen.<br />

Darüber hinaus sieht § 48 l Abs. 5 des Restrukturierungsgesetzes<br />

nunmehr vor, dass die BaFin nach<br />

Wirksamwerden einer Übertragungsanordnung bei<br />

dem betreffenden Kreditinstitut einen Sonderprüfer<br />

einsetzen kann, der das Bestehen von Schadensersatzansprüchen<br />

des Kreditsinstituts gegen Organmitglieder<br />

oder ehemalige Organmitglieder wegen der<br />

Verletzung von Sorgfaltspflichten prüfen kann. Auch<br />

dies stellt ein mögliches Betätigungsfeld für den Berufsstand<br />

dar. ge<br />

Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu<br />

Rechtsanwälten im Strafprozessrecht<br />

Über den Entwurf des Gesetzes wurde zuletzt im<br />

<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 51, berichtet. Das Gesetz<br />

wurde nunmehr am 27.12.2010 im Bundesgesetzblatt<br />

veröffentlicht. Es ist am ersten Tag des zweiten<br />

auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft getreten<br />

(1.2.<strong>2011</strong>). Die Argumente der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

wurden vom Rechtsausschuss des Deutschen<br />

Bundestages und dem Bundestag selbst leider<br />

nicht berücksichtigt, so dass Wirtschaftsprüfer/vereidigte<br />

Buchprüfer (wie auch Steuerberater) nicht in<br />

Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und<br />

zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten<br />

Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 53, wurde über den<br />

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />

in der Justiz und zur Änderung<br />

weiterer Vorschriften berichtet. Hingewiesen wurde<br />

auf die beabsichtigte Änderung der Wirtschaftsprüferordnung,<br />

hier der Einführung eines § 4 b WPO<br />

(dreimonatige Frist für die <strong>WPK</strong> zur Bescheidung be-<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 37<br />

den absoluten Schutzbereich des § 160 a Abs. 1 StPO<br />

einbezogen wurden. Es wurde lediglich die von Anfang<br />

an beabsichtigte Gleichstellung von Rechtsanwälten<br />

mit Strafverteidigern vollzogen.<br />

Die <strong>WPK</strong> wird sich nun darum bemühen, die<br />

Gleichstellung mit Rechtsanwälten im Nachgang<br />

herzustellen. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde<br />

im Koalitionsvertrag vereinbart. ge<br />

antragter Verwaltungsakte), sowie die Änderung in<br />

§ 37 Abs. 1 Satz 3 WPO (keine Veröffentlichung von<br />

Geburtsdatum und Ort im elektronischen Berufsregister).<br />

Nach seiner Veröffentlichung am 25.12.2010 im<br />

Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am folgenden Tag in<br />

Kraft getreten. ge

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