WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
Berichte über Gesetzesvorhaben<br />
Restrukturierungsgesetz<br />
Über das Gesetzesvorhaben wurde im <strong>WPK</strong><br />
<strong>Magazin</strong> 3/2010, Seite 43, und 4/2010, Seite 54,<br />
berichtet. Das Restrukturierungsgesetz wurde am<br />
9.12.2010 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht<br />
(BGBl. 2010 I, S. 1900). Teile des Gesetzes traten<br />
am Tag nach der Verkündung in Kraft, die übrigen<br />
Teile am 1.1.<strong>2011</strong>.<br />
Das Gesetz hat im weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens<br />
keine wesentlichen Änderungen<br />
erfahren, so dass auf den Bericht im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong><br />
3/2010 verwiesen werden kann. Dort sind die mit<br />
dem Gesetz neu eingeführten Prüfungen dargestellt,<br />
welche von „sachverständigen Prüfern“ vorgenommen<br />
werden sollen und daher auch für WP/vBP neue<br />
Aufgabenfelder eröffnen.<br />
Darüber hinaus sieht § 48 l Abs. 5 des Restrukturierungsgesetzes<br />
nunmehr vor, dass die BaFin nach<br />
Wirksamwerden einer Übertragungsanordnung bei<br />
dem betreffenden Kreditinstitut einen Sonderprüfer<br />
einsetzen kann, der das Bestehen von Schadensersatzansprüchen<br />
des Kreditsinstituts gegen Organmitglieder<br />
oder ehemalige Organmitglieder wegen der<br />
Verletzung von Sorgfaltspflichten prüfen kann. Auch<br />
dies stellt ein mögliches Betätigungsfeld für den Berufsstand<br />
dar. ge<br />
Gesetz zur Stärkung des Schutzes von Vertrauensverhältnissen zu<br />
Rechtsanwälten im Strafprozessrecht<br />
Über den Entwurf des Gesetzes wurde zuletzt im<br />
<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 51, berichtet. Das Gesetz<br />
wurde nunmehr am 27.12.2010 im Bundesgesetzblatt<br />
veröffentlicht. Es ist am ersten Tag des zweiten<br />
auf die Verkündung folgenden Monats in Kraft getreten<br />
(1.2.<strong>2011</strong>). Die Argumente der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
wurden vom Rechtsausschuss des Deutschen<br />
Bundestages und dem Bundestag selbst leider<br />
nicht berücksichtigt, so dass Wirtschaftsprüfer/vereidigte<br />
Buchprüfer (wie auch Steuerberater) nicht in<br />
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und<br />
zur Änderung weiterer Vorschriften in Kraft getreten<br />
Im <strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 4/2010, Seite 53, wurde über den<br />
Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie<br />
in der Justiz und zur Änderung<br />
weiterer Vorschriften berichtet. Hingewiesen wurde<br />
auf die beabsichtigte Änderung der Wirtschaftsprüferordnung,<br />
hier der Einführung eines § 4 b WPO<br />
(dreimonatige Frist für die <strong>WPK</strong> zur Bescheidung be-<br />
Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 37<br />
den absoluten Schutzbereich des § 160 a Abs. 1 StPO<br />
einbezogen wurden. Es wurde lediglich die von Anfang<br />
an beabsichtigte Gleichstellung von Rechtsanwälten<br />
mit Strafverteidigern vollzogen.<br />
Die <strong>WPK</strong> wird sich nun darum bemühen, die<br />
Gleichstellung mit Rechtsanwälten im Nachgang<br />
herzustellen. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde<br />
im Koalitionsvertrag vereinbart. ge<br />
antragter Verwaltungsakte), sowie die Änderung in<br />
§ 37 Abs. 1 Satz 3 WPO (keine Veröffentlichung von<br />
Geburtsdatum und Ort im elektronischen Berufsregister).<br />
Nach seiner Veröffentlichung am 25.12.2010 im<br />
Bundesgesetzblatt ist das Gesetz am folgenden Tag in<br />
Kraft getreten. ge