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WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer

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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />

Die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur<br />

Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizubringen.<br />

Fehlt die schriftliche Zustimmung, so ist der Bewerber<br />

auf dem Wahlvorschlag zu streichen. Ein Bewerber<br />

kann nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen<br />

werden. Ist der Name des Bewerbers mit seiner<br />

schriftlichen Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen<br />

aufgeführt, so hat er vor Ablauf von drei Arbeitstagen<br />

ab Aufforderung durch den Wahlausschuss<br />

zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält. Unterbleibt<br />

die fristgerechte Erklärung, so ist der Bewerber<br />

auf sämtlichen Wahlvorschlägen zu streichen.<br />

Ein Wahlvorschlag für die Gruppe der Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss außerdem<br />

von mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern<br />

dieser Gruppe schriftlich unterstützt werden. Ein<br />

Wahlvorschlag für die Gruppe der vereidigten Buchprüfer<br />

und anderen stimmberechtigten Mitglieder muss außerdem<br />

von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern<br />

dieser Gruppe schriftlich unterstützt werden.<br />

Die Stimmberechtigung muss bei Abgabe der jeweiligen<br />

Erklärung gegeben sein.<br />

Wahlvorschlagsfrist<br />

Wahlvorschläge können nach § 4 Abs. 1 und 6 WahlO<br />

bis Montag, den 18.4.<strong>2011</strong> (Zugang), beim Wahlausschuss<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>, Rauchstraße<br />

26, 10787 Berlin, eingereicht werden.<br />

Wahlvorschlagsformulare<br />

Für einen Wahlvorschlag, die schriftliche Zustimmung<br />

des Kandidaten und die schriftliche Unterstützung eines<br />

Wahlvorschlages sind die vom Wahlausschuss ausgegebenen<br />

Formulare zu verwenden. Diese stehen auf<br />

der Internetseite der <strong>WPK</strong> unter k www.wpk.de zur<br />

Verfügung oder können in der Hauptgeschäftsstelle der<br />

<strong>WPK</strong> angefordert werden. Sollen mehr Kandidaten vorgeschlagen<br />

werden als auf dem Vordruck vorgesehen<br />

sind, kann ein weiterer Vordruck verwendet werden.<br />

Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge<br />

Nach Ablauf der Vorschlagsfrist entscheidet der<br />

Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen über die<br />

Zulassung der vorgeschlagenen Kandidaten.<br />

Der Wahlausschuss gibt den zugelassenen Kandidaten<br />

die Möglichkeit, sich der Bedeutung der Wahl<br />

des Beirats entsprechend angemessen in einem nur<br />

den Mitgliedern zugänglichen Bereich des Internetauftritts<br />

der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> (geschützter<br />

Bereich) vorzustellen. Hierzu kann ein Bild des<br />

Kandidaten und ein vom Kandidaten unter Beachtung<br />

der Vorgaben des Wahlausschusses erstellter<br />

Text wiedergegeben werden. Ein Merkblatt mit wei-<br />

teren Hinweisen und einen Erhebungsbogen steht im<br />

Internetangebot der <strong>WPK</strong> unter k www.wpk.de zur<br />

Verfügung. Die Freischaltung der Internetplattform<br />

erfolgt am 10.6.<strong>2011</strong>.<br />

Durchführung der Briefwahl<br />

Spätestens einen Monat vor dem Wahltag übersendet<br />

der Wahlausschuss den zu diesem Zeitpunkt stimmberechtigten<br />

Mitgliedern unaufgefordert den Stimmzettel,<br />

einen Wahlumschlag für die schriftliche<br />

Stimmabgabe, die an den Wahlausschuss adressierte<br />

Erklärung über die persönliche Stimmabgabe, einen<br />

mit „schriftliche Stimmabgabe“ gekennzeichneten<br />

Briefumschlag und ein Merkblatt über die Stimmabgabe<br />

an die vom Mitglied angegebene Postanschrift,<br />

andernfalls an die berufliche Niederlassung. Mitglieder,<br />

die bisher noch keine Postanschrift bei der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />

angegeben haben, können dies<br />

jederzeit schriftlich nachholen.<br />

Die Briefwahlunterlagen müssen dann so rechtzeitig<br />

an den Wahlausschuss übersandt werden, dass<br />

sie dort am Wahltag (Dienstag, den 19.7.<strong>2011</strong>) bis<br />

spätestens 18:00 Uhr eingegangen sind. Danach eingehende<br />

Briefwahlunterlagen sind ungültig!<br />

Die mit „schriftliche Stimmabgabe“ gekennzeichneten<br />

Briefumschläge werden von den Wahlhelfern unter<br />

Aufsicht mindestens eines Mitgliedes des Wahlausschusses<br />

geöffnet. Hat das Mitglied die Erklärung über<br />

die persönliche Stimmabgabe unterzeichnet und ist im<br />

Fall der rechtsgeschäftlichen Vertretung die schriftliche<br />

Vollmacht beigefügt, wird der Wahlumschlag nach<br />

Prüfung der Stimmberechtigung des Mitgliedes in eine<br />

Wahlurne eingelegt, andernfalls nimmt der Wahlausschuss<br />

den Wahlumschlag mit einem entsprechenden<br />

Vermerk ungeöffnet zu den Wahlunterlagen. Jedem<br />

stimmberechtigten Mitglied kann dabei die Anwesenheit<br />

durch den Wahlleiter gestattet werden. Der Antrag<br />

ist formfrei an den Wahlausschuss zu richten.<br />

Sind nach dem Wahltag alle gültigen Wahlumschläge<br />

in die Wahlurnen eingelegt, werden die Wahlurnen<br />

vom Wahlausschuss geöffnet. Anschließend<br />

werden die Stimmen von den Wahlhelfern unter Aufsicht<br />

des Wahlausschusses ausgezählt. Auch hier<br />

kann der Wahlleiter auf Antrag jedem stimmberechtigten<br />

Mitglied die Anwesenheit gestatten. Der Antrag<br />

ist formfrei an den Wahlausschuss zu richten.<br />

Die Öffnung der Wahlunterlagen und Auszählung<br />

der Stimmen erfolgt ab dem 20.7.<strong>2011</strong> in der Hauptgeschäftsstelle<br />

der <strong>WPK</strong>.<br />

Berlin, den 18.2.<strong>2011</strong><br />

Der Wahlausschuss<br />

WP/StB/RA Dr. Wolfgang Fliess<br />

Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 15

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