WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
Die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zur<br />
Aufnahme in den Wahlvorschlag ist beizubringen.<br />
Fehlt die schriftliche Zustimmung, so ist der Bewerber<br />
auf dem Wahlvorschlag zu streichen. Ein Bewerber<br />
kann nur auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagen<br />
werden. Ist der Name des Bewerbers mit seiner<br />
schriftlichen Zustimmung auf mehreren Wahlvorschlägen<br />
aufgeführt, so hat er vor Ablauf von drei Arbeitstagen<br />
ab Aufforderung durch den Wahlausschuss<br />
zu erklären, welche Bewerbung er aufrechterhält. Unterbleibt<br />
die fristgerechte Erklärung, so ist der Bewerber<br />
auf sämtlichen Wahlvorschlägen zu streichen.<br />
Ein Wahlvorschlag für die Gruppe der Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften muss außerdem<br />
von mindestens 15 stimmberechtigten Mitgliedern<br />
dieser Gruppe schriftlich unterstützt werden. Ein<br />
Wahlvorschlag für die Gruppe der vereidigten Buchprüfer<br />
und anderen stimmberechtigten Mitglieder muss außerdem<br />
von mindestens 5 stimmberechtigten Mitgliedern<br />
dieser Gruppe schriftlich unterstützt werden.<br />
Die Stimmberechtigung muss bei Abgabe der jeweiligen<br />
Erklärung gegeben sein.<br />
Wahlvorschlagsfrist<br />
Wahlvorschläge können nach § 4 Abs. 1 und 6 WahlO<br />
bis Montag, den 18.4.<strong>2011</strong> (Zugang), beim Wahlausschuss<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong>, Rauchstraße<br />
26, 10787 Berlin, eingereicht werden.<br />
Wahlvorschlagsformulare<br />
Für einen Wahlvorschlag, die schriftliche Zustimmung<br />
des Kandidaten und die schriftliche Unterstützung eines<br />
Wahlvorschlages sind die vom Wahlausschuss ausgegebenen<br />
Formulare zu verwenden. Diese stehen auf<br />
der Internetseite der <strong>WPK</strong> unter k www.wpk.de zur<br />
Verfügung oder können in der Hauptgeschäftsstelle der<br />
<strong>WPK</strong> angefordert werden. Sollen mehr Kandidaten vorgeschlagen<br />
werden als auf dem Vordruck vorgesehen<br />
sind, kann ein weiterer Vordruck verwendet werden.<br />
Zulassung und Bekanntgabe der Wahlvorschläge<br />
Nach Ablauf der Vorschlagsfrist entscheidet der<br />
Wahlausschuss innerhalb von zwei Wochen über die<br />
Zulassung der vorgeschlagenen Kandidaten.<br />
Der Wahlausschuss gibt den zugelassenen Kandidaten<br />
die Möglichkeit, sich der Bedeutung der Wahl<br />
des Beirats entsprechend angemessen in einem nur<br />
den Mitgliedern zugänglichen Bereich des Internetauftritts<br />
der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong> (geschützter<br />
Bereich) vorzustellen. Hierzu kann ein Bild des<br />
Kandidaten und ein vom Kandidaten unter Beachtung<br />
der Vorgaben des Wahlausschusses erstellter<br />
Text wiedergegeben werden. Ein Merkblatt mit wei-<br />
teren Hinweisen und einen Erhebungsbogen steht im<br />
Internetangebot der <strong>WPK</strong> unter k www.wpk.de zur<br />
Verfügung. Die Freischaltung der Internetplattform<br />
erfolgt am 10.6.<strong>2011</strong>.<br />
Durchführung der Briefwahl<br />
Spätestens einen Monat vor dem Wahltag übersendet<br />
der Wahlausschuss den zu diesem Zeitpunkt stimmberechtigten<br />
Mitgliedern unaufgefordert den Stimmzettel,<br />
einen Wahlumschlag für die schriftliche<br />
Stimmabgabe, die an den Wahlausschuss adressierte<br />
Erklärung über die persönliche Stimmabgabe, einen<br />
mit „schriftliche Stimmabgabe“ gekennzeichneten<br />
Briefumschlag und ein Merkblatt über die Stimmabgabe<br />
an die vom Mitglied angegebene Postanschrift,<br />
andernfalls an die berufliche Niederlassung. Mitglieder,<br />
die bisher noch keine Postanschrift bei der <strong>Wirtschaftsprüferkammer</strong><br />
angegeben haben, können dies<br />
jederzeit schriftlich nachholen.<br />
Die Briefwahlunterlagen müssen dann so rechtzeitig<br />
an den Wahlausschuss übersandt werden, dass<br />
sie dort am Wahltag (Dienstag, den 19.7.<strong>2011</strong>) bis<br />
spätestens 18:00 Uhr eingegangen sind. Danach eingehende<br />
Briefwahlunterlagen sind ungültig!<br />
Die mit „schriftliche Stimmabgabe“ gekennzeichneten<br />
Briefumschläge werden von den Wahlhelfern unter<br />
Aufsicht mindestens eines Mitgliedes des Wahlausschusses<br />
geöffnet. Hat das Mitglied die Erklärung über<br />
die persönliche Stimmabgabe unterzeichnet und ist im<br />
Fall der rechtsgeschäftlichen Vertretung die schriftliche<br />
Vollmacht beigefügt, wird der Wahlumschlag nach<br />
Prüfung der Stimmberechtigung des Mitgliedes in eine<br />
Wahlurne eingelegt, andernfalls nimmt der Wahlausschuss<br />
den Wahlumschlag mit einem entsprechenden<br />
Vermerk ungeöffnet zu den Wahlunterlagen. Jedem<br />
stimmberechtigten Mitglied kann dabei die Anwesenheit<br />
durch den Wahlleiter gestattet werden. Der Antrag<br />
ist formfrei an den Wahlausschuss zu richten.<br />
Sind nach dem Wahltag alle gültigen Wahlumschläge<br />
in die Wahlurnen eingelegt, werden die Wahlurnen<br />
vom Wahlausschuss geöffnet. Anschließend<br />
werden die Stimmen von den Wahlhelfern unter Aufsicht<br />
des Wahlausschusses ausgezählt. Auch hier<br />
kann der Wahlleiter auf Antrag jedem stimmberechtigten<br />
Mitglied die Anwesenheit gestatten. Der Antrag<br />
ist formfrei an den Wahlausschuss zu richten.<br />
Die Öffnung der Wahlunterlagen und Auszählung<br />
der Stimmen erfolgt ab dem 20.7.<strong>2011</strong> in der Hauptgeschäftsstelle<br />
der <strong>WPK</strong>.<br />
Berlin, den 18.2.<strong>2011</strong><br />
Der Wahlausschuss<br />
WP/StB/RA Dr. Wolfgang Fliess<br />
Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 15