WPK Magazin 1/2011 - Wirtschaftsprüferkammer
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<strong>WPK</strong> <strong>Magazin</strong> 1/<strong>2011</strong><br />
hen. Wesentliche Punkte möchte<br />
ich kurz ansprechen.<br />
Es gibt praktisch keine Befürworter<br />
des Ansatzes, Prüfungsaufträge<br />
durch den Staat zu vergeben.<br />
Gleiches gilt für eine Honorar-<br />
Festsetzung durch eine staatliche<br />
Behörde.<br />
Etwas differenzierter sieht es<br />
beim Thema Joint Audits aus. Die<br />
<strong>WPK</strong> hat sich dazu in ihrer Stellungnahme<br />
bewusst nicht positioniert,<br />
weil hier im Grunde der<br />
Markt betroffen ist. Die externe<br />
Rotation wird auch im Beruf unterschiedlich<br />
gesehen. Es gibt<br />
durchaus Stimmen aus dem Berufsstand<br />
und auch aus der Wirtschaft,<br />
die eine externe Rotation<br />
befürworten. Insbesondere wird<br />
erwogen, zwischen dem § 319 a<br />
HGB- und dem § 319 HGB-Bereich<br />
zu differenzieren, also eine externe<br />
Rotation nur bei den Inhabern<br />
von § 319 a HGB-Mandaten einzuführen.<br />
Eine für diesen Bereich<br />
entwickelte Best Practice kann allerdings<br />
unter Umständen sehr<br />
schnell auf den gesamten Pflichtprüfungsbereich<br />
herunter gebrochen<br />
werden.<br />
Prüfung und Beratung bilden<br />
ein weiteres Stichwort. Reine Prüfungsgesellschaften<br />
werden in<br />
den mir bekannten Stellungnahmen<br />
nicht gefordert. Aber auch<br />
hier gibt es wieder Abgrenzungsfragen<br />
im Hinblick auf zulässige<br />
und unzulässige Beratung. Wie<br />
hoch soll das Beratungsvolumen<br />
sein? Kann der Aufsichtsrat hier<br />
vermitteln, genehmigen usw.?<br />
Durchgängig abgelehnt wird eine<br />
Öffnung für Fremdbeteiligungsmöglichkeiten.<br />
Die Frage ist jetzt: Was macht<br />
die EU-Kommission daraus? Man<br />
wird davon ausgehen müssen,<br />
dass gewisse Maßnahmen am<br />
Ende auch umgesetzt werden.<br />
Starken regulatorischen Eingriffen<br />
stehen die wirtschaftspolitischen<br />
Ansätze der meisten EU-Länder<br />
entgegen. Was in den deutschen<br />
Stellungnahmen immer wieder<br />
hervortritt, ist die Befürwortung<br />
des deutschen Prüfungsberichts<br />
in Ergänzung/Erweiterung<br />
der Fassung des Bestätigungsvermerks.<br />
Auch aus unserer Sicht<br />
wäre dies ein vernünftiger Ansatz.<br />
Zwischen diesen beiden Polen,<br />
also den starken regulatorischen<br />
und den eher fachlich gebotenen<br />
Eingriffen, wird es möglicherweise<br />
zu moderaten Strukturveränderungen<br />
kommen.<br />
Der Zeitplan der EU-Kommission<br />
sieht vor, dass die Entscheidungen<br />
im Laufe des Jahres zusammengeführt<br />
werden und die<br />
Umsetzung dann im Rahmen einer<br />
Ergänzung oder Änderung der<br />
Abschlussprüferrichtlinie erfolgen<br />
soll. Für eine Umsetzung in<br />
nationales Recht wird man wohl<br />
in Richtung der Jahre 2014/2015<br />
schauen müssen.<br />
Neuordnung von Berufsaufsicht<br />
und Qualitätskontrolle<br />
Wir hatten in der gestrigen Vorstandssitzung<br />
ein zweites größeres<br />
Thema, nämlich die Frage, wo<br />
wir mit der Neuordnung der Berufsaufsicht<br />
und der Qualitätskontrolle<br />
stehen. Sie wissen, dass<br />
wir uns vor allen Dingen in den<br />
Jahren 2008/2009 sehr intensiv<br />
Aus der Arbeit der <strong>WPK</strong> 7<br />
mit diesem Thema befasst haben.<br />
Zwischen IDW und <strong>WPK</strong> konnte<br />
ein Konsens gefunden werden,<br />
der von der APAK mitgetragen<br />
wird. Das darauf basierende Konzept<br />
haben APAK, IDW und <strong>WPK</strong><br />
im Januar 2010 im Bundeswirtschaftsministerium<br />
vorgestellt.<br />
Im Herbst zeichnete sich ab, dass<br />
das Ministerium zunächst die Diskussion<br />
des Grünbuchs abwarten<br />
möchte.<br />
Nun ist es aber so, dass in unserem<br />
Konzept auch Vorschläge<br />
enthalten sind, die beispielsweise<br />
die Angleichung der Methodologie<br />
von Qualitätskontrolle und<br />
Sonderuntersuchungen betreffen<br />
oder eine weitergehende Berichterstattung<br />
über die Berufsaufsicht<br />
als bisher (Stichwort Transparenz).<br />
Zudem besteht Bedarf für<br />
einige technische Änderungen.<br />
Der Vorstand hat ausführlich darüber<br />
beraten, ob wir diese gesonderten<br />
Punkte nun vorziehen und<br />
vom Thema der Neuordnung von<br />
Berufsaufsicht und Qualitätskontrolle<br />
abkoppeln sollten. Wir sind<br />
nach längerer Diskussion zu der<br />
Auffassung gelangt, den letzten<br />
Punkt – also die eher technischen<br />
Änderungen – dem Ministerium<br />
vorzuschlagen, hingegen zu den<br />
strukturrelevanten Regelungen einer<br />
Neuordnung erst einmal abzuwarten,<br />
welche Einschätzung<br />
unsere Vorschläge durch das Bundeswirtschaftsministeriumerfahren<br />
und was sich auf europäischer<br />
Ebene tut.<br />
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,<br />
damit endet mein Bericht.<br />
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.<br />
Online-Formular unter<br />
k www.wpk.de/qk/mitteilung.asp