ZAP-16-17
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<strong>ZAP</strong><br />
Anwaltsmagazin<br />
auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern, nach<br />
welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird.<br />
• Berufskrankheiten<br />
Seit dem 5. August enthält die Liste der Berufskrankheiten<br />
fünf weitere Erkrankungen, darunter<br />
Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern,<br />
Eierstockkrebs durch Asbest oder<br />
Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.<br />
• Übertragbare Krankheiten<br />
Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein Gesetz, das u.a.<br />
durch verstärkte Meldepflichten und bessere<br />
Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden den<br />
Schutz vor Infektionen verbessern soll. Es regelt<br />
zudem, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen<br />
in der Pflege bestehen.<br />
• Schutz vor Legionellen<br />
Am 19. August in Kraft tritt die 42. Verordnung zum<br />
Bundesimmissionsschutzgesetz, die den hygienisch<br />
einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und<br />
ähnlichen Einrichtungen gewährleisten soll. Sie<br />
zielt vor allem auf den Schutz vor Legionellen, die<br />
sich oft aus diesen Anlagen über Wassertropfen<br />
verbreiten und Lungenentzündungen verursachen.<br />
• Kriegsopferfürsorge<br />
Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können<br />
seit dem 25. Juli höhere Vermögensschonbeträge<br />
geltend machen, wenn sie Leistungen der<br />
Kriegsopferfürsorge erhalten.<br />
• Beschäftigte der Fleischindustrie<br />
Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein neues Gesetz, das<br />
sich gegen ausbeuterische Verhältnisse in der<br />
Fleischindustrie wendet. Firmen dürfen ihre Pflicht<br />
zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen jetzt<br />
nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer<br />
beauftragen, die wiederum „selbstständige“<br />
Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu<br />
prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber<br />
müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und<br />
Schutzkleidung zur Verfügung stellen.<br />
• Elektronischer Personalausweis<br />
Seit dem 15. Juli in Kraft ist das Gesetz zur Förderung<br />
des elektronischen Identitätsnachweises, das den<br />
Online-Einsatz des elektronischen Personalausweises<br />
attraktiver machen soll. Insbesondere wird die<br />
Nutzung von dessen eID-Funktion erleichtert.<br />
• Neues Waffenrecht<br />
Seit dem 6. Juli in Kraft ist eine Änderung des<br />
Waffenrechts, wonach Besitzer bislang nicht eingetragene<br />
Waffen straffrei bei Polizei und Behörden<br />
abgeben können. Die Bundesregierung hofft, damit<br />
die Zahl illegaler Waffen und Munition zu reduzieren.<br />
• Entschädigung für seelisches Leid<br />
Seit dem 22. Juli in Kraft ist eine Neuregelung, die<br />
Hinterbliebenen im Sinne einer Anerkennung ihres<br />
seelischen Leids wegen des Verlustes eines ihnen<br />
besonders nahestehenden Menschen gegenüber<br />
dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung<br />
zuspricht. Das Gesetz gilt für fremdverursachte<br />
Tötungen wie etwa Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem<br />
Behandlungsfehler oder Terror.<br />
• Betreuungsrecht<br />
Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts<br />
von Betreuten ist seit dem 22. Juli in Kraft.<br />
Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von<br />
Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener<br />
Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen<br />
Krankenhäusern, möglich.<br />
• Ehemündigkeit<br />
Ebenfalls seit dem 22. Juli in Kraft ist ein Gesetz<br />
gegen Kinderehen. Künftig ist eine Eheschließung<br />
nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige<br />
volljährig sind.<br />
• Samenspenderregister<br />
Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat<br />
seit dem 25. Juli das Recht zu erfahren, wer der<br />
leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister<br />
eingerichtet.<br />
• Mindeststrafe bei Wohnungseinbruch<br />
Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für<br />
den Einbruch in eine Privatwohnung gilt seit dem<br />
22. Juli eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.<br />
• Rehabilitierung von Homosexuellen<br />
Männer, die strafrechtlich nach dem früheren § <strong>17</strong>5<br />
StGB verurteilt wurden, werden rehabilitiert. Das<br />
Gesetz, das seit dem 22. Juli in Kraft ist, spricht<br />
ihnen zudem einen Entschädigungsanspruch zu.<br />
Ausgenommen von der Rehabilitierung bleiben<br />
Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die<br />
auch unter Heterosexuellen strafbar waren.<br />
• Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden<br />
Seit dem 25. Juli in Kraft ist eine Neuregelung,<br />
wonach künftig auch Mieter von Solarstrom<br />
auf ihrem Hausdach profitieren können. Dies soll<br />
Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen<br />
auf Wohngebäuden schaffen.<br />
[Quelle: Bundesregierung]<br />
<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 9.8.20<strong>17</strong> 831