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ZAP-16-17

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

auf Anfrage eines Arbeitnehmers erläutern, nach<br />

welchen Kriterien im Betrieb entlohnt wird.<br />

• Berufskrankheiten<br />

Seit dem 5. August enthält die Liste der Berufskrankheiten<br />

fünf weitere Erkrankungen, darunter<br />

Fokale Dystonie (Muskelkrämpfe) bei Instrumentalmusikern,<br />

Eierstockkrebs durch Asbest oder<br />

Leukämie durch das Gas 1,3-Butadien.<br />

• Übertragbare Krankheiten<br />

Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein Gesetz, das u.a.<br />

durch verstärkte Meldepflichten und bessere<br />

Zusammenarbeit der Gesundheitsbehörden den<br />

Schutz vor Infektionen verbessern soll. Es regelt<br />

zudem, dass künftig in Krankenhäusern Personaluntergrenzen<br />

in der Pflege bestehen.<br />

• Schutz vor Legionellen<br />

Am 19. August in Kraft tritt die 42. Verordnung zum<br />

Bundesimmissionsschutzgesetz, die den hygienisch<br />

einwandfreien Betrieb von Kühlanlagen und<br />

ähnlichen Einrichtungen gewährleisten soll. Sie<br />

zielt vor allem auf den Schutz vor Legionellen, die<br />

sich oft aus diesen Anlagen über Wassertropfen<br />

verbreiten und Lungenentzündungen verursachen.<br />

• Kriegsopferfürsorge<br />

Kriegsgeschädigte und ihre Hinterbliebenen können<br />

seit dem 25. Juli höhere Vermögensschonbeträge<br />

geltend machen, wenn sie Leistungen der<br />

Kriegsopferfürsorge erhalten.<br />

• Beschäftigte der Fleischindustrie<br />

Seit dem 25. Juli in Kraft ist ein neues Gesetz, das<br />

sich gegen ausbeuterische Verhältnisse in der<br />

Fleischindustrie wendet. Firmen dürfen ihre Pflicht<br />

zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen jetzt<br />

nicht mehr dadurch umgehen, dass sie Subunternehmer<br />

beauftragen, die wiederum „selbstständige“<br />

Schlachter und Zerleger über Werkverträge zu<br />

prekären Bedingungen beschäftigen. Arbeitgeber<br />

müssen kostenlos Arbeitsmittel, Werkzeuge und<br />

Schutzkleidung zur Verfügung stellen.<br />

• Elektronischer Personalausweis<br />

Seit dem 15. Juli in Kraft ist das Gesetz zur Förderung<br />

des elektronischen Identitätsnachweises, das den<br />

Online-Einsatz des elektronischen Personalausweises<br />

attraktiver machen soll. Insbesondere wird die<br />

Nutzung von dessen eID-Funktion erleichtert.<br />

• Neues Waffenrecht<br />

Seit dem 6. Juli in Kraft ist eine Änderung des<br />

Waffenrechts, wonach Besitzer bislang nicht eingetragene<br />

Waffen straffrei bei Polizei und Behörden<br />

abgeben können. Die Bundesregierung hofft, damit<br />

die Zahl illegaler Waffen und Munition zu reduzieren.<br />

• Entschädigung für seelisches Leid<br />

Seit dem 22. Juli in Kraft ist eine Neuregelung, die<br />

Hinterbliebenen im Sinne einer Anerkennung ihres<br />

seelischen Leids wegen des Verlustes eines ihnen<br />

besonders nahestehenden Menschen gegenüber<br />

dem hierfür Verantwortlichen eine Entschädigung<br />

zuspricht. Das Gesetz gilt für fremdverursachte<br />

Tötungen wie etwa Mord, Verkehrsunfall, ärztlichem<br />

Behandlungsfehler oder Terror.<br />

• Betreuungsrecht<br />

Das Gesetz zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts<br />

von Betreuten ist seit dem 22. Juli in Kraft.<br />

Damit sind ärztliche Zwangsbehandlungen von<br />

Betreuten künftig auch außerhalb geschlossener<br />

Einrichtungen, wie beispielsweise in normalen<br />

Krankenhäusern, möglich.<br />

• Ehemündigkeit<br />

Ebenfalls seit dem 22. Juli in Kraft ist ein Gesetz<br />

gegen Kinderehen. Künftig ist eine Eheschließung<br />

nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige<br />

volljährig sind.<br />

• Samenspenderregister<br />

Wer durch eine Samenspende gezeugt wurde, hat<br />

seit dem 25. Juli das Recht zu erfahren, wer der<br />

leibliche Vater ist. Dafür wird ein zentrales Samenspenderregister<br />

eingerichtet.<br />

• Mindeststrafe bei Wohnungseinbruch<br />

Einbrecher werden künftig härter bestraft: Für<br />

den Einbruch in eine Privatwohnung gilt seit dem<br />

22. Juli eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft.<br />

• Rehabilitierung von Homosexuellen<br />

Männer, die strafrechtlich nach dem früheren § <strong>17</strong>5<br />

StGB verurteilt wurden, werden rehabilitiert. Das<br />

Gesetz, das seit dem 22. Juli in Kraft ist, spricht<br />

ihnen zudem einen Entschädigungsanspruch zu.<br />

Ausgenommen von der Rehabilitierung bleiben<br />

Verurteilungen wegen sexueller Handlungen, die<br />

auch unter Heterosexuellen strafbar waren.<br />

• Photovoltaikanlagen auf Mietgebäuden<br />

Seit dem 25. Juli in Kraft ist eine Neuregelung,<br />

wonach künftig auch Mieter von Solarstrom<br />

auf ihrem Hausdach profitieren können. Dies soll<br />

Anreize für den Ausbau von Photovoltaikanlagen<br />

auf Wohngebäuden schaffen.<br />

[Quelle: Bundesregierung]<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 9.8.20<strong>17</strong> 831

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