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ZAP-16-17

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<strong>ZAP</strong><br />

Anwaltsmagazin<br />

der Klasse 3 empfohlen, mit dem auch die PIN<br />

der beA-Karte geändert und das Signaturzertifikat<br />

aufgeladen werden kann.<br />

Die BRAK verweist darauf, dass neben diesen<br />

notwendigen Komponenten eventuell noch weitere<br />

sinnvolle Hardware zur Verfügung stehen<br />

sollte, etwa ein Drucker und ein Scanner, der für<br />

die Digitalisierung von Papierdokumenten benötigt<br />

wird. Die ausführlichen Tipps der BRAK zu den<br />

technischen Vorgaben für das beA finden sich auf<br />

der Homepage der Kammer unter http://bea.brak.de/<br />

. [Quelle: BRAK]<br />

Personalia<br />

Ende Juni gab es am Bundesgerichtshof mehrere<br />

Ernennungen. Neu zu Richtern am BGH ernannt<br />

wurden die Vorsitzende Richterin am OLG Dr. UTE<br />

BRENNEISEN und die Richterin am OLG Dr. NINA MARX.<br />

Frau Dr. BRENNEISEN kommt vom Thüringer Oberlandesgericht,<br />

wo sie einen Zivilsenat und zudem<br />

den Senat für Notarsachen leitete. Sie ist nun dem<br />

vornehmlich für das Werkvertrags-, Handelsvertreter-<br />

und Zwangsvollstreckungsrecht zuständigen<br />

VII. Zivilsenat des BGH zugewiesen worden.<br />

Frau Dr. MARX war zuletzt als Richterin am<br />

Hanseatischen Oberlandesgericht in Bremen tätig.<br />

Das Präsidium des BGH hat sie mit jeweils hälftiger<br />

Arbeitskraft dem vornehmlich für den gewerblichen<br />

Rechtsschutz, das Urheberrecht und das<br />

Wettbewerbsrecht zuständigen I. Zivilsenat sowie<br />

dem X. Zivilsenat zugewiesen, der schwerpunktmäßig<br />

für Patent- und Gebrauchsmusterstreitsachen<br />

sowie darüber hinaus für das Personenbeförderungs-<br />

und Reisevertragsrecht zuständig ist.<br />

Zum Vorsitzenden Richter am BGH wurde der<br />

bisherige Richter am BGH Prof. Dr. INGO DRESCHER<br />

ernannt. Prof. DRESCHER kam 2007 an den BGH, wo<br />

er seither und zuletzt als stellvertretender Vorsitzender<br />

dem für das Gesellschaftsrecht und für<br />

Teilbereiche des Kapitalmarktrechts zuständigen<br />

II. Zivilsenat angehörte. Ihm wurde nun der<br />

Vorsitz dieses Senats übertragen.<br />

Zum neuen Richter am Bundesverwaltungsgericht<br />

wurde der bisherige Vorsitzende Richter am OVG<br />

Münster HANS-JÖRG HOLTBRÜGGE ernannt. Herr HOLT-<br />

BRÜGGE war langjährig am VG Gelsenkirchen tätig,<br />

im Jahr 2005 wurde er zum Richter am nordrheinwestfälischen<br />

OVG ernannt. Im Januar 2012 folgte<br />

seine Ernennung zum Vorsitzenden Richter. Beim<br />

BVerwG ist er künftig im für das Fürsorgerecht<br />

einschließlich des Asylbewerberleistungsrechts, das<br />

Schwerbehinderten-, Mutterschutz-, Jugendhilfe-,<br />

Jugendschutz- und Ausbildungsförderungsrecht<br />

sowie das Personalvertretungsrecht zuständigen<br />

5. Revisionssenat tätig. [Quellen: BGH/BVerwG]<br />

Herbstveranstaltung des Deutschen<br />

Mietgerichtstags<br />

Die Herbstveranstaltung des Deutschen Mietgerichtstags<br />

findet in diesem Jahr am 15. September<br />

in Hamburg statt. Angekündigt sind Vorträge zu<br />

den Themen „Nutzungsentschädigung nach Beendigung<br />

des Mietverhältnisses“ (Referent: Vors.<br />

Richter am LG HUBERT FLEINDL, München) und<br />

„Kündigungsfolgeschaden des Mieters“ (Referentin:<br />

Vors. Richterin am LG ASTRID SIEGMUND, Berlin).<br />

Interessenten können sich per E-Mail unter<br />

anmeldung@mietgerichtstag.de oder auf der<br />

Webseite der Uni Bielefeld (www.jura.uni-bielefeld.<br />

de/lehrstuehle/artz/startseite) anmelden. Die Teilnahme<br />

ist für Mitglieder des Mietgerichtstags<br />

kostenlos, für Nichtmitglieder beträgt die Teilnahmegebühr<br />

50 €. [Quelle: Mietgerichtstag]<br />

Neuer <strong>ZAP</strong> Report zum Berufsrecht<br />

Das Berufsbild des Rechtsanwalts hat sich in den<br />

letzten Jahrzehnten deutlich verändert. Der Trend<br />

von der individualistischen Berufsausübung in einer<br />

örtlichen Kanzlei hin zur beruflichen Zusammenarbeit<br />

in grenzüberschreitend tätigen Sozietäten,<br />

die immer stärkere Spezialisierung und die fortschreitende<br />

Digitalisierung sind nur ein paar Beispiele<br />

für die erheblichen Umwälzungen auf dem<br />

Anwaltsmarkt.<br />

Grund genug, dem anwaltlichen Berufsrecht mit<br />

einem eigenen <strong>ZAP</strong> Report einen festen Stellenwert<br />

in der <strong>ZAP</strong> einzuräumen. Der <strong>ZAP</strong> Berufsrechtsreport<br />

soll Ihnen einen Überblick über<br />

wesentliche Gesetzesänderungen und die wichtigste<br />

Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht<br />

geben. Den ersten Report lesen Sie in dieser<br />

Ausgabe direkt im Anschluss an das Anwaltsmagazin.<br />

[Red.]<br />

<strong>ZAP</strong> Nr. <strong>16</strong> 9.8.20<strong>17</strong> 835

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