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Markt FuhrparkManageMent BaSIS-WISSen reCht<br />
rutschpartie<br />
Das jüngste „Winterreifen-Urteil“ be<strong>de</strong>utet nicht,<br />
dass sich die Gesetzeslage verän<strong>de</strong>rt hat.<br />
Alle Jahre wie<strong>de</strong>r: Worauf<br />
muss <strong>de</strong>r Fuhrparkmanager<br />
achten,<br />
wenn die Herbst- und<br />
Winterzeit vor <strong>de</strong>r Tür<br />
steht? Als Halterverantwortlicher<br />
muss<br />
er sicherstellen, dass die Firmenfahrzeuge<br />
für <strong>de</strong>n konkreten Einsatz verkehrs- und<br />
betriebssicher sind.<br />
Der Gesetzgeber schreibt im Paragraf<br />
2 Abs. 3a S. 1, 49 Abs. 1 Z. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung)<br />
eine <strong>de</strong>n Witterungsverhältnissen<br />
angepasste Bereifung vor und<br />
belegt je<strong>de</strong>n Fahrer, <strong>de</strong>r wegen falscher<br />
Bereifung eine Verkehrsbehin<strong>de</strong>rung verursacht,<br />
mit Bußgeld sowie einem Punkt.<br />
Genau diese Verpflichtung sieht das Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />
Ol<strong>de</strong>nburg jedoch als verfassungswidrig<br />
an (OLG Ol<strong>de</strong>nburg, Beschluss<br />
vom 9.7.2010, Az. 2 SsRs 220/09).<br />
Nach Auffassung <strong>de</strong>r Richter verstößt<br />
die Bestimmung gegen das Bestimmtheitsgebot<br />
<strong>de</strong>s Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz.<br />
Das zunächst in <strong>de</strong>r Sache zuständige<br />
Amtsgericht hatte noch einen Autofahrer<br />
mit Geldbuße belegt, weil er im Winter auf<br />
einer eisglatten Straße mit Sommerreifen<br />
am Fahrzeug ins Rutschen geraten und in<br />
eine Schaufensterscheibe gefahren war. Der<br />
Amtsrichter sah nur Winterreifen als geeig-<br />
22 FUhrPark + manaGement 10-2010<br />
Foto: FrÈdÈric Prochasson<br />
So musste die Versicherung<br />
noch nicht einmal beweisen,<br />
dass <strong>de</strong>r Unfall mit<br />
Winterreifen hätte vermie<strong>de</strong>n<br />
wer<strong>de</strong>n können<br />
nete Bereifung für <strong>de</strong>n Winter an. Dabei sei<br />
es gleichgültig, ob <strong>de</strong>r Unfall auch mit Winterreifen<br />
passiert sei o<strong>de</strong>r ob gut profilierte<br />
Sommerreifen besser auf <strong>de</strong>r Straße halten<br />
können, als abgefahrene Winterreifen.<br />
Was ist ein Winterreifen?<br />
Da <strong>de</strong>r Autofahrer gegen diese Entscheidung<br />
Rechtsbeschwer<strong>de</strong> eingelegt hatte,<br />
musste sich das Oberlan<strong>de</strong>sgericht Ol<strong>de</strong>nburg<br />
mit <strong>de</strong>m Fall beschäftigen und legte<br />
<strong>de</strong>n Bußgeldtatbestand auf Eis. Das Grundgesetz<br />
verlangt vom Gesetzgeber, die Voraussetzungen<br />
für eine Strafbarkeit so konkret<br />
zu umschreiben, dass Tragweite und<br />
Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Straftatbestän<strong>de</strong><br />
zu erkennen ist. Je<strong>de</strong>r soll von vornherein<br />
wissen können, was strafrechtlich verboten<br />
ist – und so in <strong>de</strong>r Lage sein, sich entspre-<br />
chend zu verhalten. Diesen Vorgaben entspricht<br />
die Verpflichtung, Fahrzeuge mit an<br />
die Wetterverhältnisse angepasster Bereifung<br />
auszurüsten, nicht.<br />
Der Fahrer kann gera<strong>de</strong> nicht erkennen,<br />
was konkret von ihm verlangt wird. So existieren<br />
keine Vorschriften, aus <strong>de</strong>nen sich<br />
mehrere Eigenschaften eines Winterreifen<br />
entnehmen ließen. Zwar wer<strong>de</strong>n Winterreifen<br />
mit M+S-Reifen gleichgesetzt. Was aber<br />
ein M+S Reifen ist, ist we<strong>de</strong>r durch gesetzliche<br />
noch durch technische Vorschriften<br />
geregelt. M+S ist schlicht die Abkürzung für<br />
mud and snow , im Deutschen also Matsch<br />
und Schnee. Eine Prüfung o<strong>de</strong>r Kontrolle<br />
dieses Symbols erfolgt nicht und bietet <strong>de</strong>shalb<br />
nach Ansicht <strong>de</strong>r Richter auch keinen<br />
Schutz.<br />
Ob solche Reifen tatsächlich wintertauglich<br />
sind, lässt sich nach <strong>de</strong>r Entscheidung<br />
<strong>de</strong>s OLG Ol<strong>de</strong>nburg nicht gesichert sagen.<br />
Eine hierzu gefestigte Rechtsprechung<br />
existiert nicht. Strafrichter in Deutschland<br />
sind sich nur darüber einig, dass Paragraf<br />
2 Abs. 3a S.1 und 2 StVO keine generelle<br />
Winterreifenpflicht in <strong>de</strong>n Wintermonaten<br />
vorschreibt. Man spricht <strong>de</strong>shalb von einer<br />
„situationsbezogenen Winterreifenpflicht“.<br />
Nach Ansicht <strong>de</strong>s Senats in Ol<strong>de</strong>nburg<br />
besteht wohl Einigkeit darüber, dass bei<br />
Verwendung eines Winterreifens in gutem<br />
Zustand kein Verstoß gegen <strong>de</strong>n Bußgeldtatbestand<br />
vorliegt. Ob aber auch Sommerreifen<br />
als geeignete Bereifung in Betracht<br />
kommen können, ist bis heute ungeklärt.<br />
Wenn ein Bußgeldtatbestand jedoch<br />
nach seinem Wortlaut nach unbestimmt ist<br />
und auch nicht durch an<strong>de</strong>re Gesetze o<strong>de</strong>r<br />
technischen Vorschriften näher konkretisiert<br />
wer<strong>de</strong>n kann, entspricht eine solche<br />
Vorschrift nicht <strong>de</strong>n verfassungsrechtlichen<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />
tatbestand nicht aufgehoben<br />
Wer jedoch glaubt, damit sei das Thema<br />
Winterreifen in Deutschland durch, irrt.<br />
Durch die Entscheidung <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichts<br />
Ol<strong>de</strong>nburg wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bußgeldtatbestand<br />
formaljuristisch nicht aufgehoben.<br />
Es han<strong>de</strong>lt sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung.<br />
Paragraf 2 Abs. 3a StVO<br />
existiert weiterhin und kann von Gerichten<br />
auch angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es ist durchaus<br />
davon auszugehen, dass an<strong>de</strong>re Gerichte<br />
sich nicht <strong>de</strong>r Rechtsauffassung <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichts<br />
Ol<strong>de</strong>nburg anschließen und<br />
weiterhin Bußgel<strong>de</strong>r wegen Verstoßes gegen<br />
die situative Winterreifenpflicht verhängen.<br />
Denn viele Richter befürchten, dass ohne<br />
die Verpflichtung zur angemessenen Bereifung<br />
viele Autofahrer aus Kostengrün<strong>de</strong>n<br />
auf die Anschaffung von Winterreifen verzichten<br />
und die Zahl <strong>de</strong>r Unfälle im Winter<br />
<strong>de</strong>shalb steigen wird.<br />
Wie sich die Verkehrspolizei auf die neue<br />
Situation einstellen wird, bleibt abzuwarten.<br />
So soll zukünftig weniger auf die M+S