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Markt FuhrparkManageMent BaSIS-WISSen reCht<br />

rutschpartie<br />

Das jüngste „Winterreifen-Urteil“ be<strong>de</strong>utet nicht,<br />

dass sich die Gesetzeslage verän<strong>de</strong>rt hat.<br />

Alle Jahre wie<strong>de</strong>r: Worauf<br />

muss <strong>de</strong>r Fuhrparkmanager<br />

achten,<br />

wenn die Herbst- und<br />

Winterzeit vor <strong>de</strong>r Tür<br />

steht? Als Halterverantwortlicher<br />

muss<br />

er sicherstellen, dass die Firmenfahrzeuge<br />

für <strong>de</strong>n konkreten Einsatz verkehrs- und<br />

betriebssicher sind.<br />

Der Gesetzgeber schreibt im Paragraf<br />

2 Abs. 3a S. 1, 49 Abs. 1 Z. 2 StVO (Straßenverkehrsordnung)<br />

eine <strong>de</strong>n Witterungsverhältnissen<br />

angepasste Bereifung vor und<br />

belegt je<strong>de</strong>n Fahrer, <strong>de</strong>r wegen falscher<br />

Bereifung eine Verkehrsbehin<strong>de</strong>rung verursacht,<br />

mit Bußgeld sowie einem Punkt.<br />

Genau diese Verpflichtung sieht das Oberlan<strong>de</strong>sgericht<br />

Ol<strong>de</strong>nburg jedoch als verfassungswidrig<br />

an (OLG Ol<strong>de</strong>nburg, Beschluss<br />

vom 9.7.2010, Az. 2 SsRs 220/09).<br />

Nach Auffassung <strong>de</strong>r Richter verstößt<br />

die Bestimmung gegen das Bestimmtheitsgebot<br />

<strong>de</strong>s Artikel 103 Abs. 2 Grundgesetz.<br />

Das zunächst in <strong>de</strong>r Sache zuständige<br />

Amtsgericht hatte noch einen Autofahrer<br />

mit Geldbuße belegt, weil er im Winter auf<br />

einer eisglatten Straße mit Sommerreifen<br />

am Fahrzeug ins Rutschen geraten und in<br />

eine Schaufensterscheibe gefahren war. Der<br />

Amtsrichter sah nur Winterreifen als geeig-<br />

22 FUhrPark + manaGement 10-2010<br />

Foto: FrÈdÈric Prochasson<br />

So musste die Versicherung<br />

noch nicht einmal beweisen,<br />

dass <strong>de</strong>r Unfall mit<br />

Winterreifen hätte vermie<strong>de</strong>n<br />

wer<strong>de</strong>n können<br />

nete Bereifung für <strong>de</strong>n Winter an. Dabei sei<br />

es gleichgültig, ob <strong>de</strong>r Unfall auch mit Winterreifen<br />

passiert sei o<strong>de</strong>r ob gut profilierte<br />

Sommerreifen besser auf <strong>de</strong>r Straße halten<br />

können, als abgefahrene Winterreifen.<br />

Was ist ein Winterreifen?<br />

Da <strong>de</strong>r Autofahrer gegen diese Entscheidung<br />

Rechtsbeschwer<strong>de</strong> eingelegt hatte,<br />

musste sich das Oberlan<strong>de</strong>sgericht Ol<strong>de</strong>nburg<br />

mit <strong>de</strong>m Fall beschäftigen und legte<br />

<strong>de</strong>n Bußgeldtatbestand auf Eis. Das Grundgesetz<br />

verlangt vom Gesetzgeber, die Voraussetzungen<br />

für eine Strafbarkeit so konkret<br />

zu umschreiben, dass Tragweite und<br />

Anwendungsbereich <strong>de</strong>r Straftatbestän<strong>de</strong><br />

zu erkennen ist. Je<strong>de</strong>r soll von vornherein<br />

wissen können, was strafrechtlich verboten<br />

ist – und so in <strong>de</strong>r Lage sein, sich entspre-<br />

chend zu verhalten. Diesen Vorgaben entspricht<br />

die Verpflichtung, Fahrzeuge mit an<br />

die Wetterverhältnisse angepasster Bereifung<br />

auszurüsten, nicht.<br />

Der Fahrer kann gera<strong>de</strong> nicht erkennen,<br />

was konkret von ihm verlangt wird. So existieren<br />

keine Vorschriften, aus <strong>de</strong>nen sich<br />

mehrere Eigenschaften eines Winterreifen<br />

entnehmen ließen. Zwar wer<strong>de</strong>n Winterreifen<br />

mit M+S-Reifen gleichgesetzt. Was aber<br />

ein M+S Reifen ist, ist we<strong>de</strong>r durch gesetzliche<br />

noch durch technische Vorschriften<br />

geregelt. M+S ist schlicht die Abkürzung für<br />

mud and snow , im Deutschen also Matsch<br />

und Schnee. Eine Prüfung o<strong>de</strong>r Kontrolle<br />

dieses Symbols erfolgt nicht und bietet <strong>de</strong>shalb<br />

nach Ansicht <strong>de</strong>r Richter auch keinen<br />

Schutz.<br />

Ob solche Reifen tatsächlich wintertauglich<br />

sind, lässt sich nach <strong>de</strong>r Entscheidung<br />

<strong>de</strong>s OLG Ol<strong>de</strong>nburg nicht gesichert sagen.<br />

Eine hierzu gefestigte Rechtsprechung<br />

existiert nicht. Strafrichter in Deutschland<br />

sind sich nur darüber einig, dass Paragraf<br />

2 Abs. 3a S.1 und 2 StVO keine generelle<br />

Winterreifenpflicht in <strong>de</strong>n Wintermonaten<br />

vorschreibt. Man spricht <strong>de</strong>shalb von einer<br />

„situationsbezogenen Winterreifenpflicht“.<br />

Nach Ansicht <strong>de</strong>s Senats in Ol<strong>de</strong>nburg<br />

besteht wohl Einigkeit darüber, dass bei<br />

Verwendung eines Winterreifens in gutem<br />

Zustand kein Verstoß gegen <strong>de</strong>n Bußgeldtatbestand<br />

vorliegt. Ob aber auch Sommerreifen<br />

als geeignete Bereifung in Betracht<br />

kommen können, ist bis heute ungeklärt.<br />

Wenn ein Bußgeldtatbestand jedoch<br />

nach seinem Wortlaut nach unbestimmt ist<br />

und auch nicht durch an<strong>de</strong>re Gesetze o<strong>de</strong>r<br />

technischen Vorschriften näher konkretisiert<br />

wer<strong>de</strong>n kann, entspricht eine solche<br />

Vorschrift nicht <strong>de</strong>n verfassungsrechtlichen<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen.<br />

tatbestand nicht aufgehoben<br />

Wer jedoch glaubt, damit sei das Thema<br />

Winterreifen in Deutschland durch, irrt.<br />

Durch die Entscheidung <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichts<br />

Ol<strong>de</strong>nburg wur<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Bußgeldtatbestand<br />

formaljuristisch nicht aufgehoben.<br />

Es han<strong>de</strong>lt sich lediglich um eine Einzelfallentscheidung.<br />

Paragraf 2 Abs. 3a StVO<br />

existiert weiterhin und kann von Gerichten<br />

auch angewen<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n. Es ist durchaus<br />

davon auszugehen, dass an<strong>de</strong>re Gerichte<br />

sich nicht <strong>de</strong>r Rechtsauffassung <strong>de</strong>s Oberlan<strong>de</strong>sgerichts<br />

Ol<strong>de</strong>nburg anschließen und<br />

weiterhin Bußgel<strong>de</strong>r wegen Verstoßes gegen<br />

die situative Winterreifenpflicht verhängen.<br />

Denn viele Richter befürchten, dass ohne<br />

die Verpflichtung zur angemessenen Bereifung<br />

viele Autofahrer aus Kostengrün<strong>de</strong>n<br />

auf die Anschaffung von Winterreifen verzichten<br />

und die Zahl <strong>de</strong>r Unfälle im Winter<br />

<strong>de</strong>shalb steigen wird.<br />

Wie sich die Verkehrspolizei auf die neue<br />

Situation einstellen wird, bleibt abzuwarten.<br />

So soll zukünftig weniger auf die M+S

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