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Fokus<br />
Wer seinen Dienstwagen<br />
auch privat nutzen darf,<br />
muss <strong>de</strong>n dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />
geldwerten Vorteil<br />
versteuern. Grundsätzlich<br />
gilt dafür die „Ein-Prozent-Regelung“.<br />
Je<strong>de</strong>n Monat muss <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />
pauschal ein Prozent <strong>de</strong>s Listenneupreises<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeugs versteuern zuzüglich 0,03<br />
Prozent für die Wege-Kilometer zwischen<br />
Wohnung und Arbeitsstätte. Hinzu kommen<br />
Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber<br />
und Arbeitnehmer.<br />
Dieser Regelung kann er entgehen,<br />
in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r privaten Fahrten<br />
mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches<br />
nachweist. Dazu ist ein solches lückenlos<br />
zu führen, aus <strong>de</strong>m die tatsächlichen<br />
privat gefahrenen Kilometer sowie <strong>de</strong>r zu<br />
versteuern<strong>de</strong> Kostenanteil berechnet wer<strong>de</strong>n<br />
können. Welche Berechnungsmetho<strong>de</strong><br />
persönlich am günstigsten ist, sollte man mit<br />
seinem Steuerberater abklären. Die Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong><br />
lohnt sich meist für <strong>de</strong>njenigen,<br />
<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel wenig private Fahrten<br />
mit seinem Dienstfahrzeug zurücklegt.<br />
In einem vom Finanzamt gefor<strong>de</strong>rten<br />
„ordnungsgemäßen Fahrtenbuch“ müssen<br />
min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten sein:<br />
geschäftliche Fahrt<br />
Datum und Kilometerstand zu Beginn<br />
und am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r einzelnen Fahrt, Reiseziel,<br />
Reisezweck und aufgesuchte Geschäfts-<br />
58 <strong>fuhrpark</strong> + management 10-2010<br />
elektRoNisChe FahRteNBüCheR<br />
das Millionending<br />
Wer sein fahrtenbuch<br />
per excel-Datei erstellt, hat<br />
beim fiskus<br />
ganz schlechte karten<br />
partner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser<br />
ebenfalls aufzuzeichnen.<br />
W Privatfahrt<br />
Nur Kilometerangaben.<br />
W Fahrten zwischen Wohnung<br />
und Arbeitsstätte<br />
Die Kilometerangaben und ein Vermerk<br />
im Fahrtenbuch wie „Wohnung/Arbeit“.<br />
Fahrtenbücher müssen lückenlos geführt<br />
wer<strong>de</strong>n. Die auf <strong>de</strong>n ersten Blick einfachste<br />
Möglichkeit, seinen Firmenwagen vom<br />
Finanzamt als Dienstwagen steuerlich anerkennen<br />
zu lassen, ist, sich im Schreibwarenhan<strong>de</strong>l<br />
ein Fahrtenbuchvordruck zu kaufen<br />
und regelmäßig die Eintragungen per Hand<br />
vorzunehmen. Doch gibt es hierbei auch einige<br />
Fallstricke. Denn vor und nach je<strong>de</strong>r Fahrt<br />
müssen per Hand die oben aufgeführten<br />
Angaben vermerkt wer<strong>de</strong>n. Das kostet Zeit<br />
– und Zeit ist bekanntlich Geld. Ein solches<br />
Fahrtenbuch wird in <strong>de</strong>r Regel vom Finanzamt<br />
nur dann anerkannt, wenn zu erkennen<br />
ist, dass die Eintragungen tatsächlich „zeit-<br />
einige elektronische fahrtenbücher lassen<br />
sich komfortabel über einen touchscreen wie<br />
hier eurotelematik.<br />
porsche hat in das navigations- und<br />
entertainmentsystem pCm auch ein<br />
fahrtenbuch integriert.<br />
Die fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> steht unter beson<strong>de</strong>rer Beobachtung <strong>de</strong>r finanzämter,<br />
<strong>de</strong>nn es geht um viel geld, das möglicherweise <strong>de</strong>m gemeinwohl entgeht.<br />
nah“ erfolgten. Das nachträgliche Erfassen<br />
von Daten mit verschie<strong>de</strong>nen Stiften o<strong>de</strong>r in<br />
„einheitlicher Schrift“ machen die Steuerbeamten<br />
skeptisch und mün<strong>de</strong>n zum Teil in <strong>de</strong>r<br />
Nichtanerkennung <strong>de</strong>s Fahrtenbuchs.<br />
Fahrtenbuch per excel<br />
Wer sein Fahrtenbuch in einer Excel-Datei<br />
erstellt, hat beim Fiskus ganz schlechte Karten.<br />
Ein mit einem Tabellenkalkulationsprogramm<br />
erstelltes Fahrtenbuch ist laut BFH-Urteil<br />
vom 16. November 2005 „niemals ordnungsgemäß“<br />
(AZ VI R 64/04). Die Daten in einem<br />
digitalen Fahrtenbuch dürfen nachträglich<br />
nicht technisch verän<strong>de</strong>rbar sein, verlangen<br />
die Richter. Und eine Excel-Tabelle kann man<br />
je<strong>de</strong>rzeit än<strong>de</strong>rn. Dementsprechend darf man<br />
auch im Nachhinein nicht die Daten aus <strong>de</strong>r<br />
Tabelle in ein Fahrtenbuch übertragen.<br />
Dazu kommt, dass ein Excel-Fahrtenbuch<br />
nicht die Anfor<strong>de</strong>rung einer zeitnahen<br />
Eintragung erfüllt. Was unter <strong>de</strong>m Begriff<br />
<strong>de</strong>r zeitnahen Eintragung zu verstehen ist,<br />
darüber streiten die Juristen. Und die Interpretation<br />
betrifft nicht nur die schriftliche<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>. Theo Stettner von<br />
Compilot Car Computer Ltd. interpretiert<br />
ein aktuelles Urteil <strong>de</strong>s Finanzgerichts<br />
Münster (Az.: 5 K 5046/07 EU) vom 4.<br />
Februar 2010 dahingehend, dass durch dieses<br />
Urteil „<strong>de</strong>r nachträglichen Führung von<br />
Fahrtenbüchern generell ein Riegel vorgeschoben<br />
wird. Begründung: Verdacht <strong>de</strong>r<br />
Manipulation“, so Stettner.