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Fokus<br />

Wer seinen Dienstwagen<br />

auch privat nutzen darf,<br />

muss <strong>de</strong>n dadurch entstehen<strong>de</strong>n<br />

geldwerten Vorteil<br />

versteuern. Grundsätzlich<br />

gilt dafür die „Ein-Prozent-Regelung“.<br />

Je<strong>de</strong>n Monat muss <strong>de</strong>r Arbeitnehmer<br />

pauschal ein Prozent <strong>de</strong>s Listenneupreises<br />

<strong>de</strong>s Fahrzeugs versteuern zuzüglich 0,03<br />

Prozent für die Wege-Kilometer zwischen<br />

Wohnung und Arbeitsstätte. Hinzu kommen<br />

Sozialversicherungsbeiträge für Arbeitgeber<br />

und Arbeitnehmer.<br />

Dieser Regelung kann er entgehen,<br />

in<strong>de</strong>m er <strong>de</strong>n Anteil <strong>de</strong>r privaten Fahrten<br />

mittels eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuches<br />

nachweist. Dazu ist ein solches lückenlos<br />

zu führen, aus <strong>de</strong>m die tatsächlichen<br />

privat gefahrenen Kilometer sowie <strong>de</strong>r zu<br />

versteuern<strong>de</strong> Kostenanteil berechnet wer<strong>de</strong>n<br />

können. Welche Berechnungsmetho<strong>de</strong><br />

persönlich am günstigsten ist, sollte man mit<br />

seinem Steuerberater abklären. Die Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong><br />

lohnt sich meist für <strong>de</strong>njenigen,<br />

<strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r Regel wenig private Fahrten<br />

mit seinem Dienstfahrzeug zurücklegt.<br />

In einem vom Finanzamt gefor<strong>de</strong>rten<br />

„ordnungsgemäßen Fahrtenbuch“ müssen<br />

min<strong>de</strong>stens folgen<strong>de</strong> Angaben enthalten sein:<br />

geschäftliche Fahrt<br />

Datum und Kilometerstand zu Beginn<br />

und am En<strong>de</strong> je<strong>de</strong>r einzelnen Fahrt, Reiseziel,<br />

Reisezweck und aufgesuchte Geschäfts-<br />

58 <strong>fuhrpark</strong> + management 10-2010<br />

elektRoNisChe FahRteNBüCheR<br />

das Millionending<br />

Wer sein fahrtenbuch<br />

per excel-Datei erstellt, hat<br />

beim fiskus<br />

ganz schlechte karten<br />

partner. Wird ein Umweg gefahren, ist dieser<br />

ebenfalls aufzuzeichnen.<br />

W Privatfahrt<br />

Nur Kilometerangaben.<br />

W Fahrten zwischen Wohnung<br />

und Arbeitsstätte<br />

Die Kilometerangaben und ein Vermerk<br />

im Fahrtenbuch wie „Wohnung/Arbeit“.<br />

Fahrtenbücher müssen lückenlos geführt<br />

wer<strong>de</strong>n. Die auf <strong>de</strong>n ersten Blick einfachste<br />

Möglichkeit, seinen Firmenwagen vom<br />

Finanzamt als Dienstwagen steuerlich anerkennen<br />

zu lassen, ist, sich im Schreibwarenhan<strong>de</strong>l<br />

ein Fahrtenbuchvordruck zu kaufen<br />

und regelmäßig die Eintragungen per Hand<br />

vorzunehmen. Doch gibt es hierbei auch einige<br />

Fallstricke. Denn vor und nach je<strong>de</strong>r Fahrt<br />

müssen per Hand die oben aufgeführten<br />

Angaben vermerkt wer<strong>de</strong>n. Das kostet Zeit<br />

– und Zeit ist bekanntlich Geld. Ein solches<br />

Fahrtenbuch wird in <strong>de</strong>r Regel vom Finanzamt<br />

nur dann anerkannt, wenn zu erkennen<br />

ist, dass die Eintragungen tatsächlich „zeit-<br />

einige elektronische fahrtenbücher lassen<br />

sich komfortabel über einen touchscreen wie<br />

hier eurotelematik.<br />

porsche hat in das navigations- und<br />

entertainmentsystem pCm auch ein<br />

fahrtenbuch integriert.<br />

Die fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> steht unter beson<strong>de</strong>rer Beobachtung <strong>de</strong>r finanzämter,<br />

<strong>de</strong>nn es geht um viel geld, das möglicherweise <strong>de</strong>m gemeinwohl entgeht.<br />

nah“ erfolgten. Das nachträgliche Erfassen<br />

von Daten mit verschie<strong>de</strong>nen Stiften o<strong>de</strong>r in<br />

„einheitlicher Schrift“ machen die Steuerbeamten<br />

skeptisch und mün<strong>de</strong>n zum Teil in <strong>de</strong>r<br />

Nichtanerkennung <strong>de</strong>s Fahrtenbuchs.<br />

Fahrtenbuch per excel<br />

Wer sein Fahrtenbuch in einer Excel-Datei<br />

erstellt, hat beim Fiskus ganz schlechte Karten.<br />

Ein mit einem Tabellenkalkulationsprogramm<br />

erstelltes Fahrtenbuch ist laut BFH-Urteil<br />

vom 16. November 2005 „niemals ordnungsgemäß“<br />

(AZ VI R 64/04). Die Daten in einem<br />

digitalen Fahrtenbuch dürfen nachträglich<br />

nicht technisch verän<strong>de</strong>rbar sein, verlangen<br />

die Richter. Und eine Excel-Tabelle kann man<br />

je<strong>de</strong>rzeit än<strong>de</strong>rn. Dementsprechend darf man<br />

auch im Nachhinein nicht die Daten aus <strong>de</strong>r<br />

Tabelle in ein Fahrtenbuch übertragen.<br />

Dazu kommt, dass ein Excel-Fahrtenbuch<br />

nicht die Anfor<strong>de</strong>rung einer zeitnahen<br />

Eintragung erfüllt. Was unter <strong>de</strong>m Begriff<br />

<strong>de</strong>r zeitnahen Eintragung zu verstehen ist,<br />

darüber streiten die Juristen. Und die Interpretation<br />

betrifft nicht nur die schriftliche<br />

Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>. Theo Stettner von<br />

Compilot Car Computer Ltd. interpretiert<br />

ein aktuelles Urteil <strong>de</strong>s Finanzgerichts<br />

Münster (Az.: 5 K 5046/07 EU) vom 4.<br />

Februar 2010 dahingehend, dass durch dieses<br />

Urteil „<strong>de</strong>r nachträglichen Führung von<br />

Fahrtenbüchern generell ein Riegel vorgeschoben<br />

wird. Begründung: Verdacht <strong>de</strong>r<br />

Manipulation“, so Stettner.

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