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Markt FuhrparkManageMent BaSIS-WISSen Steuer<br />
Regel in solchen Fällen in <strong>de</strong>r Vergangenheit<br />
zweifelsohne zu steuerlichen Vorteilen<br />
geführt hat. Für Fahrzeuge <strong>de</strong>s gewillkürten<br />
Betriebsvermögens ist, ähnlich <strong>de</strong>r Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>,<br />
<strong>de</strong>r private Nutzungsanteil<br />
nach <strong>de</strong>m auf die privaten Fahrten entfallen<strong>de</strong>n<br />
Nutzungsanteil an <strong>de</strong>r Gesamtnutzung<br />
zu bewerten. Dieser Anteil wird regelmäßig<br />
über 50 Prozent <strong>de</strong>r Gesamtnutzung<br />
betragen, so dass <strong>de</strong>r Gesetzgeber dieser in<br />
<strong>de</strong>r Vergangenheit recht lukrativen Gestaltungsmöglichkeit<br />
nunmehr einen dicken<br />
Riegel vorgeschoben hat. Dadurch hat<br />
diese Gestaltungsalternative sowohl in <strong>de</strong>r<br />
Einkommensteuer als auch – wie nachfolgend<br />
dargestellt – in <strong>de</strong>r Umsatzsteuer ihre<br />
Attraktivität verloren und ist weitgehend<br />
uninteressant gewor<strong>de</strong>n.<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>:<br />
Als einzige Alternative zur oben dargestellten<br />
Pauschalierung, die vielfach sehr<br />
grobschlächtig wirkt, bietet die Finanzverwaltung<br />
<strong>de</strong>n Nachweis <strong>de</strong>r privaten Nutzung<br />
durch Aufzeichnungen mittels ordnungsgemäßen<br />
Fahrtenbuchs an. Das klingt<br />
zunächst sehr vielversprechend, entpuppt<br />
sich aber oft als üble Stolperfalle. Die von<br />
Finanzverwaltung und Steuerrechtsprechung<br />
aufgebauten formalen Hür<strong>de</strong>n sind<br />
hoch und wer<strong>de</strong>n immer höher, so dass sie<br />
vielfach gar nicht mehr erfüllbar sind. Schon<br />
mancher Geschäftswagennutzer hat dies im<br />
Rahmen einer Betriebsprüfung erlebt, als er<br />
zwangsweise wie<strong>de</strong>r zur Ein-Prozent-Regel<br />
rückgeführt wur<strong>de</strong>.<br />
Das Fahrtenbuch wird immer dann interessant,<br />
wenn die betriebliche Nutzung bei<br />
weitem überwiegt und Privatfahrten eher<br />
die Ausnahme sind, da dann durch korrekte<br />
Aufzeichnungen nur ein kleiner Teil<br />
<strong>de</strong>r Fahrzeugaufwendungen <strong>de</strong>m Gewinn<br />
hinzuzurechnen ist. Der Listenneupreis im<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstzulassung spielt bei <strong>de</strong>r<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> keine Rolle. Nach <strong>de</strong>r<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> wer<strong>de</strong>n alle Kfz-Kosten<br />
in Relation <strong>de</strong>r betrieblichen zu <strong>de</strong>n privat<br />
gefahrenen Kilometern aufgeteilt, wobei<br />
für Fahrten Wohnung-Betrieb und Fahrten<br />
im Rahmen <strong>de</strong>r doppelten Haushaltsführung<br />
die gleichen Einschränkungen gelten<br />
wie oben dargestellt.<br />
(Beispiel: Tabelle siehe unten)<br />
Da die Fahrten zwischen Wohnung und<br />
Betrieb sowie die Familienheimfahrten nur<br />
Die Pauschalwertermittlung<br />
ist seit 2006 nur noch für<br />
überwiegend geschäftlich<br />
genutzte Fahrzeuge möglich<br />
eingeschränkt abziehbar sind, sind sie bei<br />
<strong>de</strong>r Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong> zunächst <strong>de</strong>m privaten<br />
Bereich zuzuordnen.<br />
Der rein betriebliche Teil beträgt daher<br />
25.000/40.000 = 62,5 % x 15.000 € = 9.375 €.<br />
Hinzu kommen Fahrten Wohnung-Betrieb<br />
zehn Km x 0,30 € x 180 Tage = 540 €. Hinzu<br />
kommen Familienheimfahrten 4.400 Km x<br />
0,30 € = 1.320 €. Als Betriebsausgabe verbleiben<br />
11.235 € .Gewinn erhöhend sind zu<br />
erfassen 3.765 €.<br />
Als Faustregel gilt, dass bei einer Privatnutzung<br />
von weniger als 40 Prozent die<br />
Vorteilhaftigkeit <strong>de</strong>r Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong><br />
gegenüber <strong>de</strong>r Pauschalierung beginnt.<br />
Bei Zugang zum Betriebsvermögen ist<br />
das Geschäftsfahrzeug auf die Dauer seiner<br />
voraussichtlichen Nutzung, die von <strong>de</strong>r<br />
Finanzverwaltung bei neuen Pkw mit sechs<br />
Jahren festgelegt wur<strong>de</strong>, abzuschreiben. Die<br />
Abschreibung erfolgt in gleichen Jahresraten,<br />
wobei im Jahr <strong>de</strong>s Zugangs monatsgenau<br />
abzuschreiben ist. Aktuell ist neben<br />
<strong>de</strong>r linearen auch wie<strong>de</strong>r die <strong>de</strong>gressive<br />
Abschreibungsmetho<strong>de</strong> erlaubt.<br />
Egal ob Pauschalwertermittlung o<strong>de</strong>r<br />
Fahrtenbuchmetho<strong>de</strong>, wenn <strong>de</strong>r Geschäftswagen<br />
<strong>de</strong>n Fuhrpark durch Veräußerung<br />
o<strong>de</strong>r Entnahme verlässt, ist ein möglicher<br />
Veräußerungserlös voll zu erfassen. Gegenzurechnen<br />
ist <strong>de</strong>r Buchwert im Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>s Abgangs. Sofern das Fahrzeug noch<br />
nicht bis auf <strong>de</strong>n Erinnerungswert von<br />
einem Euro abgeschrieben ist, wird das Veräußerungsergebnis<br />
noch etwas abgefe<strong>de</strong>rt.<br />
An<strong>de</strong>rerseits wirkt sich durch die Aufnahme<br />
in <strong>de</strong>n Betriebs<strong>fuhrpark</strong> auch ein Abgang<br />
mit Verlust, etwa durch Verschrottung, steuermin<strong>de</strong>rnd<br />
aus.<br />
umsatzsteuer:<br />
Ungleich größer als im Einkommensteuerrecht<br />
sind die Gestaltungsmöglichkeiten<br />
in <strong>de</strong>r Umsatzsteuer. Hier hat <strong>de</strong>r nutzen<strong>de</strong><br />
Unternehmer bereits ab einer betrieblichen<br />
Nutzung von mehr als zehn Prozent ein<br />
Wahlrecht, <strong>de</strong>n Firmenwagen ganz, teilweise<br />
Gesamtfahrleistung pro Jahr: ................................................................................................... 40.000 km<br />
Davon Wohnung- Betrieb (siehe oben) .................................................................................... 3.600 km<br />
Davon Familienheimfahrten (siehe oben) ................................................................................. 8.800 km<br />
Davon rein betriebliche Fahrten ............................................................................................... 25.000 km<br />
Davon rein private Fahrten .......................................................................................................... 2.600 km<br />
angefallene Fahrzeugkosten pro Jahr inkl. afa ................................................................. 15.000 euro<br />
26 FUhrPark + manaGement 10-2010<br />
o<strong>de</strong>r gar nicht <strong>de</strong>m Unternehmensvermögen<br />
zuzuordnen.<br />
Die volle Zuordnung bringt <strong>de</strong>n vollen<br />
Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
sowie <strong>de</strong>m laufen<strong>de</strong>n Unterhalt mit sich,<br />
im Gegenzug ist die private Nutzung <strong>de</strong>s<br />
Fahrzeugs als unentgeltliche Wertabgabe <strong>de</strong>r<br />
Umsatzsteuer zu unterwerfen. Bei späterer<br />
Veräußerung <strong>de</strong>s Fahrzeugs unterliegt <strong>de</strong>r<br />
volle Veräußerungserlös <strong>de</strong>r Umsatzsteuer.<br />
Selten praktiziert wird die nur teilweise<br />
Zuordnung <strong>de</strong>s Geschäftswagens zum<br />
Unternehmen. Es erfolgt eine quotale<br />
Zuordnung <strong>de</strong>s Fahrzeugs im Umfang <strong>de</strong>r<br />
betrieblichen Nutzung, etwa zu 62,5 Prozent.<br />
In Höhe dieser Quote kann Vorsteuer<br />
gezogen wer<strong>de</strong>n. Eine Privatnutzung<br />
braucht dann nicht mehr <strong>de</strong>r Umsatzsteuer<br />
unterworfen zu wer<strong>de</strong>n, diese ist mit<br />
<strong>de</strong>r nicht gezogenen Vorsteuer abgegolten.<br />
Lediglich bei einer späteren Min<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>r<br />
betrieblichen Nutzung ist dann die Differenz<br />
als unentgeltliche Wertabgabe umsatzsteuerlich<br />
zu erfassen.<br />
Wird das Fahrzeug im Ganzen nicht<br />
<strong>de</strong>m Firmenvermögen zugeordnet, ist kein<br />
Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
möglich. Wird <strong>de</strong>r Wagen <strong>de</strong>nnoch in<br />
geringem Umfang betrieblich genutzt, ist<br />
ein quotaler Vorsteuerabzug aus <strong>de</strong>n laufen<strong>de</strong>n<br />
Kosten möglich. Ein späterer Verkauf<br />
<strong>de</strong>s Fahrzeugs unterliegt nicht <strong>de</strong>r Umsatzsteuer,<br />
da bei Erwerb auch keine Vorsteuer<br />
gezogen wur<strong>de</strong>.<br />
Ein weiterer umsatzsteuerlicher Aspekt<br />
ist die umsatzsteuerliche Erfassung <strong>de</strong>r<br />
ertragsteuerlich festgestellten Privatnutzung<br />
als unentgeltliche Wertabgabe. Bemessungsgrundlage<br />
für die unentgeltliche Wertabgabe<br />
sind die Kosten, soweit sie zum vollen o<strong>de</strong>r<br />
teilweisen Vorsteuerabzug berechtigt haben.<br />
Zur Ermittlung <strong>de</strong>r Bemessungsgrundlage<br />
stehen insgesamt drei Metho<strong>de</strong>n zur Verfügung,<br />
die Wahlmöglichkeiten zwischen<br />
diesen Alternativen sind jedoch nur eingeschränkt<br />
möglich.<br />
pauschalierung:<br />
Aus Vereinfachungsgrün<strong>de</strong>n kann <strong>de</strong>r<br />
nach <strong>de</strong>r pauschalen Ein-Prozent-Regel für<br />
ertragsteuerliche Zwecke ermittelte Pauschalwert<br />
auch für die Umsatzsteuer verwen<strong>de</strong>t<br />
wer<strong>de</strong>n. Die nicht mit Vorsteuer<br />
behafteten Kosten wie Kfz-Steuer und Versicherung<br />
wer<strong>de</strong>n hierbei durch einen pauschalen<br />
Abzug von 20 Prozent herausgefiltert,<br />
die danach noch verbleiben<strong>de</strong> Summe<br />
ist zusammen mit <strong>de</strong>m nicht abziehbaren<br />
Teil <strong>de</strong>r Fahrten zwischen Wohnung und<br />
Arbeit dann die Bemessungsgrundlage für<br />
die Umsatzbesteuerung.<br />
(Beispiel: Tabelle siehe S. 27 oben)<br />
Unklar ist bei dieser Metho<strong>de</strong> die Frage,<br />
ob bei nachgewiesenem höheren Anteil an<br />
nicht mit Vorsteuer behaafteten Kosten die-