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Markt Service Steuer Detlef G. a. Juhrich, Steuerberater<br />
Zuschuss statt Weihnachtsgeld<br />
Wie ein arbeitgeber <strong>de</strong>n fiskus austrickste und vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof recht bekam.<br />
Mit einer Weihnachtsüberraschung<br />
ganz<br />
beson<strong>de</strong>rer Art machte<br />
ein cleverer Arbeitgeber<br />
seinen Mitarbeitern<br />
eine Freu<strong>de</strong> und<br />
bescherte <strong>de</strong>m Finanzamt hierfür die Rechnung.<br />
Der Arbeitgeber zahlte seinen Mitarbeitern<br />
anstelle <strong>de</strong>s Weihnachtsgel<strong>de</strong>s jeweils<br />
zum Jahresen<strong>de</strong> einen Fahrtkostenzuschuss<br />
in Höhe <strong>de</strong>r Entfernungspauschale (Entfernungskilometer<br />
x 0,30 € x 180 Tage/bei Nachweis<br />
auch mehr Tage möglich) für die Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />
Dieser Fahrtkostenzuschuss kann sowohl<br />
bei Nutzung <strong>de</strong>s eigenen Pkw als auch bei<br />
Überlassung eines Firmenwagens für Fahrten<br />
zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />
gezahlt wer<strong>de</strong>n. Als „Weihnachtsgeld“<br />
wur<strong>de</strong> dann lediglich die Differenz zwischen<br />
<strong>de</strong>m ursprünglich errechneten Weihnachtsgeld<br />
und <strong>de</strong>m Fahrtkostenzuschuss ausgezahlt.<br />
Dabei wur<strong>de</strong> für bei<strong>de</strong> Seiten ein nicht<br />
unerheblicher Vorteil erzielt, <strong>de</strong>nn während<br />
das Weihnachtsgeld voll steuerpflichtig ist<br />
und, sofern die Beitragsbemessungsgrenze<br />
noch nicht erreicht ist, auch <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />
unterliegt, ist <strong>de</strong>r Fahrtkostenzuschuss<br />
vom Arbeitgeber pauschal mit 15<br />
Prozent zu versteuern und unterliegt nicht<br />
<strong>de</strong>r Sozialversicherung, wenn er zusätzlich<br />
38 <strong>fuhrpark</strong> + management 10-2010<br />
Das mo<strong>de</strong>ll funktioniert<br />
nur, wenn es sich beim<br />
Weihnachtsgeld um eine<br />
freiwillige Zusatzleistung<br />
han<strong>de</strong>lt<br />
zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn<br />
gewährt wird.<br />
Diese geniale Konstruktion rief natürlich<br />
die Finanzverwaltung auf <strong>de</strong>n Plan, die die<br />
Voraussetzungen für die vorgenommene<br />
Lohnsteuerpauschalierung als nicht gegeben<br />
ansah und gegen <strong>de</strong>n Arbeitgeber einen<br />
Lohnsteuer-Haftungsbescheid erließ. Nach<br />
einem langen Marsch durch sämtliche Instanzen<br />
<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Steuergerichtsbarkeit<br />
erhielt <strong>de</strong>r Arbeitgeber dann aber vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />
(Urteil vom 1.10.2009 Az.: VI<br />
R 41/07) doch Recht.<br />
Genaue Prüfung notwendig<br />
Von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die<br />
Zustimmung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />
zu diesem Mo<strong>de</strong>ll war die Frage, ob das<br />
ursprüngliche Weihnachtsgeld arbeitsrechtlich<br />
geschul<strong>de</strong>t wird o<strong>de</strong>r als freiwillige<br />
foto: Birgit reitz-hofmann<br />
Zusatzleistung <strong>de</strong>s Arbeitgebers zu sehen<br />
ist. Dabei wur<strong>de</strong> festgestellt, dass sich ein<br />
Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld sowohl<br />
aus einem Arbeits- o<strong>de</strong>r Tarifvertrag, aber<br />
auch aus so genannter betrieblicher Übung<br />
ergeben kann.<br />
Dies wird unterstellt, wenn eine Extrazahlung<br />
dreimal hintereinan<strong>de</strong>r erfolgt, ohne dass<br />
<strong>de</strong>r Arbeitgeber die Freiwilligkeit dieser Leistung<br />
ausdrücklich betont. Da nach Erkenntnis<br />
<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs im zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />
Fall kein arbeitsrechtlich geschul<strong>de</strong>tes<br />
Weihnachtsgeld, son<strong>de</strong>rn eine freiwillige Son<strong>de</strong>rleistung<br />
vorlag, war entgegen <strong>de</strong>r Auffassung<br />
<strong>de</strong>r Finanzverwaltung (R 3.33 Abs. 5 S.<br />
6 LStR 2009) die vorgenommene Umwandlung<br />
einer freiwilligen Son<strong>de</strong>rleistung ohne<br />
Zweckbindung (hier Weihnachtsgeld) in eine<br />
an<strong>de</strong>re freiwillige Son<strong>de</strong>rleistung mit Zweckbindung<br />
(hier Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalierung)<br />
möglich.<br />
Das dargestellte Steuersparmo<strong>de</strong>ll funktioniert<br />
nur, wenn es sich beim Weihnachtsgeld<br />
um eine freiwillige Zusatzleistung<br />
han<strong>de</strong>lt. Deshalb sollten interessierte Fuhrparkbetreiber<br />
vor Anwendung ihre arbeitsrechtlichen<br />
Verhältnisse genau überprüfen.<br />
Denn sonst könnte es sein, dass sie zum Fest<br />
eine böse Überraschung erleben.<br />
...........................................................................Detlef g.a. Juhrich