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Markt Service Steuer Detlef G. a. Juhrich, Steuerberater<br />

Zuschuss statt Weihnachtsgeld<br />

Wie ein arbeitgeber <strong>de</strong>n fiskus austrickste und vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof recht bekam.<br />

Mit einer Weihnachtsüberraschung<br />

ganz<br />

beson<strong>de</strong>rer Art machte<br />

ein cleverer Arbeitgeber<br />

seinen Mitarbeitern<br />

eine Freu<strong>de</strong> und<br />

bescherte <strong>de</strong>m Finanzamt hierfür die Rechnung.<br />

Der Arbeitgeber zahlte seinen Mitarbeitern<br />

anstelle <strong>de</strong>s Weihnachtsgel<strong>de</strong>s jeweils<br />

zum Jahresen<strong>de</strong> einen Fahrtkostenzuschuss<br />

in Höhe <strong>de</strong>r Entfernungspauschale (Entfernungskilometer<br />

x 0,30 € x 180 Tage/bei Nachweis<br />

auch mehr Tage möglich) für die Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.<br />

Dieser Fahrtkostenzuschuss kann sowohl<br />

bei Nutzung <strong>de</strong>s eigenen Pkw als auch bei<br />

Überlassung eines Firmenwagens für Fahrten<br />

zwischen Wohnung und Arbeitsstätte<br />

gezahlt wer<strong>de</strong>n. Als „Weihnachtsgeld“<br />

wur<strong>de</strong> dann lediglich die Differenz zwischen<br />

<strong>de</strong>m ursprünglich errechneten Weihnachtsgeld<br />

und <strong>de</strong>m Fahrtkostenzuschuss ausgezahlt.<br />

Dabei wur<strong>de</strong> für bei<strong>de</strong> Seiten ein nicht<br />

unerheblicher Vorteil erzielt, <strong>de</strong>nn während<br />

das Weihnachtsgeld voll steuerpflichtig ist<br />

und, sofern die Beitragsbemessungsgrenze<br />

noch nicht erreicht ist, auch <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />

unterliegt, ist <strong>de</strong>r Fahrtkostenzuschuss<br />

vom Arbeitgeber pauschal mit 15<br />

Prozent zu versteuern und unterliegt nicht<br />

<strong>de</strong>r Sozialversicherung, wenn er zusätzlich<br />

38 <strong>fuhrpark</strong> + management 10-2010<br />

Das mo<strong>de</strong>ll funktioniert<br />

nur, wenn es sich beim<br />

Weihnachtsgeld um eine<br />

freiwillige Zusatzleistung<br />

han<strong>de</strong>lt<br />

zum ohnehin geschul<strong>de</strong>ten Arbeitslohn<br />

gewährt wird.<br />

Diese geniale Konstruktion rief natürlich<br />

die Finanzverwaltung auf <strong>de</strong>n Plan, die die<br />

Voraussetzungen für die vorgenommene<br />

Lohnsteuerpauschalierung als nicht gegeben<br />

ansah und gegen <strong>de</strong>n Arbeitgeber einen<br />

Lohnsteuer-Haftungsbescheid erließ. Nach<br />

einem langen Marsch durch sämtliche Instanzen<br />

<strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Steuergerichtsbarkeit<br />

erhielt <strong>de</strong>r Arbeitgeber dann aber vom Bun<strong>de</strong>sfinanzhof<br />

(Urteil vom 1.10.2009 Az.: VI<br />

R 41/07) doch Recht.<br />

Genaue Prüfung notwendig<br />

Von entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>r Be<strong>de</strong>utung für die<br />

Zustimmung <strong>de</strong>r Bun<strong>de</strong>sfinanzrichter<br />

zu diesem Mo<strong>de</strong>ll war die Frage, ob das<br />

ursprüngliche Weihnachtsgeld arbeitsrechtlich<br />

geschul<strong>de</strong>t wird o<strong>de</strong>r als freiwillige<br />

foto: Birgit reitz-hofmann<br />

Zusatzleistung <strong>de</strong>s Arbeitgebers zu sehen<br />

ist. Dabei wur<strong>de</strong> festgestellt, dass sich ein<br />

Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld sowohl<br />

aus einem Arbeits- o<strong>de</strong>r Tarifvertrag, aber<br />

auch aus so genannter betrieblicher Übung<br />

ergeben kann.<br />

Dies wird unterstellt, wenn eine Extrazahlung<br />

dreimal hintereinan<strong>de</strong>r erfolgt, ohne dass<br />

<strong>de</strong>r Arbeitgeber die Freiwilligkeit dieser Leistung<br />

ausdrücklich betont. Da nach Erkenntnis<br />

<strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>sfinanzhofs im zu entschei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n<br />

Fall kein arbeitsrechtlich geschul<strong>de</strong>tes<br />

Weihnachtsgeld, son<strong>de</strong>rn eine freiwillige Son<strong>de</strong>rleistung<br />

vorlag, war entgegen <strong>de</strong>r Auffassung<br />

<strong>de</strong>r Finanzverwaltung (R 3.33 Abs. 5 S.<br />

6 LStR 2009) die vorgenommene Umwandlung<br />

einer freiwilligen Son<strong>de</strong>rleistung ohne<br />

Zweckbindung (hier Weihnachtsgeld) in eine<br />

an<strong>de</strong>re freiwillige Son<strong>de</strong>rleistung mit Zweckbindung<br />

(hier Fahrtkostenzuschuss mit Pauschalierung)<br />

möglich.<br />

Das dargestellte Steuersparmo<strong>de</strong>ll funktioniert<br />

nur, wenn es sich beim Weihnachtsgeld<br />

um eine freiwillige Zusatzleistung<br />

han<strong>de</strong>lt. Deshalb sollten interessierte Fuhrparkbetreiber<br />

vor Anwendung ihre arbeitsrechtlichen<br />

Verhältnisse genau überprüfen.<br />

Denn sonst könnte es sein, dass sie zum Fest<br />

eine böse Überraschung erleben.<br />

...........................................................................Detlef g.a. Juhrich

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