30.01.2018 Aufrufe

der_gemeinderat_Ausgabe_April_2017

Die April-Ausgabe hat das Titelthema Breitbandausbau von Gewerbegebieten.

Die April-Ausgabe hat das Titelthema Breitbandausbau von Gewerbegebieten.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Titel<br />

Breitbandausbau<br />

Titel<br />

Vectoring<br />

Chancen und Risiken abwägen<br />

Im Rahmen des Ausbaus einer NGA-Breitbandnetzinfrastruktur greifen viele<br />

Telekommunikationsunternehmen auf Vectoring zurück. Der Einsatz<br />

dieser Technik stellt für kommunale Gebietskörperschaften einen Faktor dar,<br />

<strong>der</strong> insbeson<strong>der</strong>e in geför<strong>der</strong>ten Projekten Probleme bereiten kann.<br />

Beim Vectoring handelt es sich um<br />

ein technisches Verfahren zur Verbesserung<br />

<strong>der</strong> Übertragungsqualität<br />

von Telefon-Kupferkabeln. Dabei wird die<br />

gegenseitige Störung durch unerwünschte<br />

gegenseitige Beeinflussung (sog. Übersprechen)<br />

benachbarter Kupferdoppela<strong>der</strong>n<br />

von Kabeln zwischen dem Kabelverzweiger<br />

(KVz) in <strong>der</strong> Straße und den jeweiligen<br />

Hausanschlüssen reduziert. Diese Störungen<br />

können die Datenübertragungsrate,<br />

insbeson<strong>der</strong>e in ungeschirmten Kabelbündeln<br />

üblicher Telefonnetze, deutlich<br />

verringern.<br />

Vectoring verlangt eine hohe Rechenleistung<br />

in den aufgerüsteten DSLAMs (Digital<br />

Subscriber Line Access Multiplexer, Teil <strong>der</strong><br />

für den Betrieb von DSL benötigten Infrastruktur)<br />

in den Kabelverzweigern. Denn<br />

das System errechnet für jede einzelne<br />

Kupferdoppela<strong>der</strong> eines Kabelbündels die<br />

jeweiligen Störeinflüsse und sendet neben<br />

dem eigentlichen Nachrichtensignal ein<br />

abhängig von den errechneten Störeinflüssen<br />

erzeugtes Gegensignal in die jeweilige<br />

Doppela<strong>der</strong>. Damit werden die durch das<br />

Übersprechen entstehenden Störsignale<br />

fast ausgeschaltet. Auf diese Weise ist eine<br />

„Getarnter“ Kabelverzweiger: Vectoring bietet nicht die Voraussetzungen für den politisch gewollten<br />

großflächigen Aufbau von Gigabit-Netzen zur umfassenden Digitalisierung Deutschlands.<br />

Foto: Petertadsen/Fotolia<br />

Steigerung <strong>der</strong> Übertragungsbandbreiten<br />

bis theoretisch 100 Mbit/s möglich. Nach<br />

<strong>der</strong>zeitigem Stand <strong>der</strong> Technik funktioniert<br />

dieses Verfahren jedoch nur, wenn es auf<br />

ein gesamtes Bündel von Kupferkabeln<br />

angewandt wird.<br />

Das Vectoring stellt eine kostengünstige<br />

Alternative zur Steigerung <strong>der</strong> Übertragungsbandbreiten<br />

gegenüber einem<br />

Glasfaserausbau FTTC (Fiber to the curb,<br />

Glasfaser bis zum Kabelverzweiger) o<strong>der</strong><br />

FTTH (Fiber to the home, Glasfaser bis in<br />

die Wohnung) dar, da es die Nutzung <strong>der</strong><br />

vorhandenen Infrastruktur erlaubt.<br />

BEGRENZT ZUKUNFTSFÄHIG<br />

Kommunalen Gebietskörperschaften, die<br />

einen Ausbau <strong>der</strong> Telekommunikationsnetze<br />

hin zu einer Next Generation Access-<br />

Breitbandinfrastruktur (NGA-Breitbandinfrastruktur)<br />

planen, eröffnen sich mit<br />

Vectoring möglicherweise wirtschaftliche<br />

Chancen, aber auch rechtliche Risiken. Sie<br />

gilt es gegeneinan<strong>der</strong> abzuwägen.<br />

Da Vectoring einen kostengünstigen<br />

Ausbau zur Erhöhung <strong>der</strong> Bandbreiten<br />

unter Nutzung vorhandener Kupferkabelinfrastruktur<br />

erlaubt, eröffnet sich die<br />

Möglichkeit, auch Stadtteile und Straßen<br />

in die Gebietskulisse eines geför<strong>der</strong>ten<br />

Ausbaus einzubeziehen, die ansonsten<br />

aus wirtschaftlichen Gründen aus dieser<br />

hätten herausgenommen werden müssen.<br />

Dies ist auch im Hinblick auf die seitens<br />

<strong>der</strong> För<strong>der</strong>mittelgeber gefor<strong>der</strong>ten sehr hohen<br />

Erschließungsgrade interessant.<br />

Für kommunale Gebietskörperschaften,<br />

die den Ausbau eines NGA-Netzes unter<br />

Einsatz von Vectoring in Erwägung ziehen,<br />

sind indes verschiedene problematische<br />

Aspekte zu berücksichtigen:<br />

• Die Zukunftsfähigkeit von mit Vectoring<br />

ausgebauten Netzen ist begrenzt,<br />

da diese nach <strong>der</strong>zeitigem Stand <strong>der</strong><br />

Technik über kein weiteres Upgrade-<br />

Potenzial verfügen. Im Zusammenhang<br />

mit einer Neuerrichtung einer NGA-<br />

Breitbandstruktur sollten aber Chancen<br />

ergriffen werden, die die Anknüpfungsund<br />

Zukunftsfähigkeit des neuen Netzes<br />

gewährleisten. Kurzfristige Einsparungsmöglichkeiten<br />

können unter Umständen<br />

zu einem gesteigerten Investitionsbedarf<br />

in <strong>der</strong> Zukunft führen, <strong>der</strong> bei einem<br />

umfangreichen Glasfaserausbau nicht<br />

anfallen würde.<br />

• Es sind zudem regulatorische Vorgaben<br />

zu beachten: Das technisch komplizierte<br />

Vectoring macht die Gewährung des<br />

Netzzugangs für an<strong>der</strong>e Telekommunikationsbetreiber<br />

äußerst kompliziert, da<br />

in Teilnehmeranschlusskabeln die DSL-<br />

Leitungen von verschiedenen Betreibern<br />

nebeneinan<strong>der</strong> liegen können und Vectoring<br />

jede einzelne DSL-Leitung einbezieht.<br />

Dieser faktische Ausschluss des<br />

Netzzugangs führt zu Problemen mit <strong>der</strong><br />

netzkartell- und regulierungsrechtlich<br />

vorgeschriebenen Open-Access-Politik<br />

für Telekommunikationsnetze.<br />

Alles aus einer Hand.<br />

FTTx-Lösungen für Glasfasernetze<br />

Aufgrund <strong>der</strong> Entscheidungen <strong>der</strong> Bundesnetzagentur<br />

(BNetzA) zugunsten <strong>der</strong><br />

Deutschen Telekom vom 1. September<br />

2016 (grundsätzliche Genehmigung <strong>der</strong><br />

Vectoring-Technik im Nahbereich) und<br />

vom 21. Dezember 2016 (Genehmigung <strong>der</strong><br />

Entgelte für den Layer-2-Bitstrom) hat eine<br />

entscheidende Entwicklung hin zu einer<br />

Zulässigkeit des Einsatzes <strong>der</strong> Vectoring-<br />

Technik stattgefunden. Unabhängig von<br />

<strong>der</strong> damit aus regulatorischer Sicht grundsätzlichen<br />

Zulässigkeit des Einsatzes ist für<br />

kommunale Gebietskörperschaften, die einen<br />

geför<strong>der</strong>ten NGA-Breitbandausbau betreiben,<br />

aber zu beachten, dass Vectoring<br />

nach heutiger Rechtslage mit Beihilfe- und<br />

För<strong>der</strong>recht (vgl. § 7 Abs. 2 NGA-Rahmenregelung,<br />

NGA-RR; Ziff. 13. des Leitfadens<br />

zur Bundesför<strong>der</strong>richtlinie zur Unterstützung<br />

des Breitbandausbaus) solange nicht<br />

vereinbar ist, bis die EU-Kommission ein<br />

sogenanntes VULA-Zugangsprodukt für<br />

dritte Telekommunikationsunternehmen<br />

genehmigt hat. Es handelt sich hierbei um<br />

ein lokales virtuell entbündeltes Zugangsprodukt,<br />

das in seinen Eigenschaften <strong>der</strong><br />

entbündelten Teilnehmeranschlussleitung<br />

sehr nahe zu kommen hat und dass die<br />

Deutsche Telekom ihren Konkurrenten als<br />

Ersatz für den in den Nahbereichen künftig<br />

nicht mehr überall verfügbaren Zugriff<br />

auf den „blanken Draht“ anbieten muss.<br />

Zwar wurden VULA-Zugangsprodukte<br />

bei <strong>der</strong> EU-Kommission zur Genehmigung<br />

notifiziert, eine Entscheidung ist aber<br />

aktuell noch nicht absehbar. Die NGA-<br />

Rahmenregelung gestattet zwar bereits<br />

jetzt Vorarbeiten zum Einsatz <strong>der</strong> Vectoring-Technik<br />

im geför<strong>der</strong>ten Breitbandausbau,<br />

allerdings unter dem Vorbehalt, dass<br />

<strong>der</strong> effektive Einsatz erst nach einer Genehmigungsentscheidung<br />

<strong>der</strong> Kommission<br />

erfolgt und das TK-Unternehmen das wirtschaftliche<br />

Risiko eines solchen Ausbaus<br />

und einer möglicherweise ausbleibenden<br />

Genehmigung alleine trägt (vgl. Fn. 24 <strong>der</strong><br />

NGA-RR).<br />

Daher ist <strong>der</strong> Einsatz von Vectoring im<br />

geför<strong>der</strong>ten Breitbandausbau hin zu einem<br />

Next Generation Access-Netz <strong>der</strong>zeit nicht<br />

zulässig. Diesen heute geltenden Rahmenbedingungen<br />

müssen sich kommunale<br />

Gebietskörperschaften im Rahmen <strong>der</strong><br />

Planung ihres Breitbandausbauprojektes<br />

bewusst sein und diese auch gegenüber<br />

Telekommunikationsunternehmen klar<br />

kommunizieren. In jedem Fall empfiehlt<br />

sich, rechtzeitig im Vorfeld eines geplanten<br />

Vectoring-Einsatzes eine Überprüfung auf<br />

dessen Kompatibilität mit regulierungs-,<br />

beihilfe- und för<strong>der</strong>rechtlichen Vorgaben.<br />

Markus Lennartz / Alexan<strong>der</strong> Rospert<br />

NEXT GENERATION ACCESS<br />

Mit dem Begriff Next Generation Access<br />

(NGA; Zugang <strong>der</strong> nächsten Generation)<br />

werden Zugangsnetze zum Internet<br />

bezeichnet, die die kupferbasierenden<br />

o<strong>der</strong> koaxialen Infrastrukturen teilweise<br />

o<strong>der</strong> ganz durch Glasfaserleitungen<br />

ersetzen.<br />

ONLINE<br />

Mehr zum Thema Breitbandausbau<br />

finden Sie auf unserem Serviceportal<br />

www.treffpunkt-kommune.de ><br />

Themen > Technik & Innovation<br />

DIE AUTOREN<br />

Besuchen Sie uns!<br />

Markus Lennartz und Alexan<strong>der</strong> Rospert<br />

sind Rechtsanwälte bei <strong>der</strong> Kanzlei<br />

Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek in Frankfurt<br />

am Main (c.elsasser@heuking.de)<br />

BREKO Glasfasermesse<br />

www.langmatz.de<br />

46 <strong>der</strong> gemein<strong>der</strong>at 4/17<br />

<strong>der</strong> gemein<strong>der</strong>at 4/17<br />

47<br />

Stand 87<br />

ANGA COM<br />

Halle 10 Stand C61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!