Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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Land Thüringen und Städte und Gemein<strong>de</strong>n bedienen sich bei <strong>de</strong>r Flächenentwicklung oft eines<br />
Dritten. So hat z.B. die LEG Thüringen als Geschäftsbesorger <strong>de</strong>s Freistaates Thüringen bei <strong>de</strong>r<br />
Entwicklung <strong>von</strong> Flächen <strong>de</strong>s Son<strong>de</strong>rvermögens ‚WGT-Liegenschaften Thüringen’ sowie durch<br />
Städte und Gemein<strong>de</strong>n beauftragter Entwicklungsträger für Industrie- und Gewerbeflächen weitgehen<strong>de</strong><br />
Erfahrung. Inanspruchnahme und Investitionsrisiko wird hier <strong>von</strong> <strong>de</strong>r LEG Thüringen nach<br />
vorhan<strong>de</strong>ner Grundstücksverfügbarkeit übernommen.<br />
Eine Standortentwicklung altlastenbehafteter Grundstücke ist ohne Inanspruchnahme <strong>von</strong> För<strong>de</strong>rmitteln<br />
kaum möglich. Nachfolgend wer<strong>de</strong>n die hauptsächlichen För<strong>de</strong>rinstrumente zur Sanierung<br />
<strong>von</strong> Altlasten im Land Thüringen aufgezeigt:<br />
Geför<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n jegliche Maßnahmen, die auf <strong>de</strong>r Grundlage einer erteilten Freistellung nach<br />
Art.1 § 4 Abs.3 <strong>de</strong>s Umweltrahmengesetzes <strong>de</strong>r <strong>de</strong>utschen Demokratischen Republik vom 29.Juni<br />
1990 (GBl.I Nr. 42 S. 649) i.d.F. <strong>de</strong>s Art.12 <strong>de</strong>s Gesetzes zur Beseitigung <strong>von</strong> Hemmnissen bei <strong>de</strong>r<br />
Privatisierung <strong>von</strong> Unternehmen und zur För<strong>de</strong>rung <strong>von</strong> Investitionen vom 22. März 1991<br />
(BGBl.I S. 766) vom 22.03.1991 (GBl. I S.766) finanziert wer<strong>de</strong>n. Der Antrag auf Freistellung musste<br />
fristgerecht gestellt wer<strong>de</strong>n und ein Freistellungsbescheid vorliegen. <strong>Die</strong> Freistellung kann an<br />
Dritte übertragen wer<strong>de</strong>n.<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Freistaats Thüringen für die Gewährung <strong>von</strong> Zuwendungen im Rahmen <strong>de</strong>r Gemeinschaftsaufgabe<br />
‚Verbesserung <strong>de</strong>r regionalen Wirtschaftsstruktur’ (GA) – GA-Richtlinie<br />
Teil II: För<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Ausbaus <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur<br />
Der Freistaat Thüringen gewährt Zuwendungen für <strong>de</strong>n Ausbau <strong>de</strong>r wirtschaftsnahen Infrastruktur,<br />
soweit diese für die Entwicklung <strong>de</strong>r gewerblichen Wirtschaft erfor<strong>de</strong>rlich ist.<br />
För<strong>de</strong>rfähig ist die Wie<strong>de</strong>rherrichtung <strong>von</strong> brachliegen<strong>de</strong>n Industrie- und Gewerbegelän<strong>de</strong>n; hierzu<br />
gehören auch Maßnahmen zum Abbruch <strong>von</strong> Gebäu<strong>de</strong>n, Rückbaumaßnahmen und Maßnahmen<br />
zur Beseitigung <strong>von</strong> Altlasten, soweit diese für eine wirtschaftliche Nutzung <strong>de</strong>r Flächen erfor<strong>de</strong>rlich<br />
und wirtschaftlich vertretbar sind (Kosten-Nutzen-Nachweis).<br />
Zuwendungsempfänger ist <strong>de</strong>r Träger <strong>de</strong>r Maßnahme. Maßnahmeträger kann eine Gebietskörperschaft<br />
o<strong>de</strong>r ein kommunaler Zweckverband sein, <strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Kommunalaufsicht untersteht. Der<br />
Maßnahmeträger kann die Ausführung, <strong>de</strong>n Betrieb und die Vermarktung <strong>de</strong>s GA-geför<strong>de</strong>rten Infrastrukturprojektes….<br />
an juristische Personen (z.B. LEG Thüringen), die auf Gewinnerzielung ausgerichtet<br />
sind, übertragen.<br />
Der Grundstückserwerb ist nicht för<strong>de</strong>rfähig, ist allerdings bei <strong>de</strong>r Zuwendung nachzuweisen. <strong>Die</strong><br />
LEG Thüringen nutzt im Rahmen <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>von</strong> Projekten vielfach diese För<strong>de</strong>rmöglichkeit.<br />
Zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erschließung <strong>de</strong>s Standortes wird die Beseitigung <strong>de</strong>r Altlasten gleichzeitig vorgenommen.<br />
Zu diesem Zeitpunkt sind in <strong>de</strong>n seltensten Fällen die späteren Investoren bekannt.<br />
Eine <strong>städtebauliche</strong> <strong>Optimierung</strong> <strong>de</strong>s Vorhabens zur Einsparung <strong>von</strong> Kosten bei <strong>de</strong>r Beseitigung<br />
<strong>von</strong> Altlasten stellt sich in <strong>de</strong>r praktischen Umsetzung sehr schwer dar.<br />
Richtlinie <strong>de</strong>s Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt für die För<strong>de</strong>rung<br />
<strong>von</strong> Maßnahmen zur Altlastenbehandlung im Freistaat Thüringen – För<strong>de</strong>rrichtlinie Altlasten<br />
För<strong>de</strong>rfähig sind Maßnahmen <strong>de</strong>r<br />
- Erkundung, Untersuchung und Gefährdungsabschätzung<br />
- Sanierungsuntersuchung und –planung<br />
- Sanierung<br />
- Überwachung und Eigenkontrolle<br />
<strong>von</strong> altlastenverdächtigen Flächen und Altlasten gemäß <strong>de</strong>m BBodSchG.<br />
Zuwendungsempfänger können sein:<br />
- Thüringer Körperschaften <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts wie Gemein<strong>de</strong>n, Gemein<strong>de</strong>verbän<strong>de</strong>,<br />
Landkreise, kreisfreie Städte und kommunale Zweckverbän<strong>de</strong><br />
- sonstige juristische Personen <strong>de</strong>s öffentlichen Rechts mit Ausnahme <strong>de</strong>s Bun<strong>de</strong>s sowie<br />
juristische Personen <strong>de</strong>s privaten Rechts mit Ausnahme noch nicht privatisierter Treuhandunternehmen<br />
- natürliche Personen.<br />
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