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Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de

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<strong>Die</strong> Flurstücke <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes ROTASYM sind im Besitz eines Eigentümers. <strong>Die</strong> Eigentumsverhältnisse<br />

stellen sich wie folgt dar:<br />

Gesamtfläche: 3,6 ha: 100 % <strong>de</strong>r Fläche Stadt Pößneck<br />

Für die Stadt Pößneck tritt die LEG Thüringen als Treuhän<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Fläche auf.<br />

Auf <strong>de</strong>n Grundstücken ist eine Grunddienstbarkeit zugunsten <strong>de</strong>s Energieversorgungsunternehmens<br />

zur Leitungsführung <strong>von</strong> Mittelspannungskabeln eingetragen. Damit ist keine uneingeschränkte<br />

Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Gesamtfläche gegeben.<br />

Fazit: Eine uneingeschränkte Entwicklung ist nur in Abhängigkeit <strong>von</strong> einer<br />

Einigung mit <strong>de</strong>m Energieversorgungsunternehmen bzgl. <strong>de</strong>ssen<br />

Grunddienstbarkeit möglich.<br />

Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Baurechts<br />

Der Standort befin<strong>de</strong>t sich im Innenbereich. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als gemischt<br />

genutzte Bauflächen aus. Ein Bebauungsplan für <strong>de</strong>n Standort befin<strong>de</strong>t sich im Aufstellungsverfahren.<br />

Insofern sind <strong>de</strong>rzeit noch alle baulichen Vorhaben für das Grundstück nach § 34<br />

Baugesetzbuch (BauGB- Zulässigkeit <strong>von</strong> Vorhaben innerhalb <strong>de</strong>r im Zusammenhang bebauten<br />

Ortsteile) und <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes hinsichtlich ihrer<br />

Genehmigungsfähigkeit zu beurteilen. Ziel <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />

sowie eines Elektrofachmarktes und einer Tankstelle (großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l).<br />

<strong>Die</strong>se Festsetzungen <strong>de</strong>s sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes entsprechen<br />

nicht <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Flächennutzungsplanung, <strong>de</strong>r FNP müsste geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />

Der Flusslauf <strong>de</strong>r Kotschau soll nach <strong>de</strong>n bisher bekannten Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />

umverlegt wer<strong>de</strong>n (weiter in <strong>de</strong>n südlichen Randbereich <strong>de</strong>s Standortes hinein). Dabei sind die<br />

Bestimmungen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes (Gewässer II. Ordnung) zu beachten.<br />

Hinsichtlich <strong>de</strong>s Baunebenrechts sind bei <strong>de</strong>r Überplanung <strong>de</strong>s Gebietes baurechtlich beachtliche<br />

Regelungstatbestän<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rer Rechtsgebiete wie z.B. <strong>de</strong>s Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz-<br />

und Straßenrechts zu hinterfragen, die möglicherweise (je nach Art <strong>de</strong>r späteren Grundstücksnutzung)<br />

zu Entwicklungshemmnissen o<strong>de</strong>r Nutzungskonflikten führen könnten.<br />

Fazit: Aus baurechtlicher und baunutzungsrechtlicher Sicht bestehen <strong>de</strong>rzeit<br />

keine Entwicklungshemmnisse hinsichtlich bestehen<strong>de</strong>r Nutzungsabsichten<br />

(großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l).<br />

Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Haftungsrisikos<br />

<strong>Die</strong> Frage <strong>de</strong>s Inanspruchnahme- o<strong>de</strong>r auch Haftungsrisikos aufgrund ökologischer Sachverhalte<br />

wur<strong>de</strong> im Rahmen dieser Arbeit intensiv diskutiert. <strong>Die</strong> ermittelten Risiken durch mineralölbelastete<br />

Bo<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n erst bei investitionsbedingten Bo<strong>de</strong>neingriffen relevant.<br />

Mit <strong>de</strong>r hier angewandten Methodik wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Standort erstmals eine exakte Analyse hinsichtlich<br />

<strong>de</strong>s Haftungsrisikos vorgenommen, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, das ein solches nicht besteht. <strong>Die</strong>ser<br />

Schritt schafft die erfor<strong>de</strong>rliche Klarheit über die monetären Risiken für eine Nachnutzung bzw.<br />

Renaturierung insofern, dass keine behördlichen Anordnungen zur Sanierung aufgrundlage bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher<br />

Normen zu erwarten sind.<br />

Fazit: Aufgrund <strong>de</strong>s Fehlens umweltrechtlicher Haftungstatbestän<strong>de</strong> besteht<br />

für die Standortentwicklung auch keine Konfliktsituation, die auf ein<br />

Inanspruchnahmerisiko zurückzuführen wäre.<br />

98 | REFINA: | Mo<strong>de</strong>llstandort A: ROTASYM Pößneck

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