Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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<strong>Die</strong> Flurstücke <strong>de</strong>s Mo<strong>de</strong>llstandortes ROTASYM sind im Besitz eines Eigentümers. <strong>Die</strong> Eigentumsverhältnisse<br />
stellen sich wie folgt dar:<br />
Gesamtfläche: 3,6 ha: 100 % <strong>de</strong>r Fläche Stadt Pößneck<br />
Für die Stadt Pößneck tritt die LEG Thüringen als Treuhän<strong>de</strong>r bei <strong>de</strong>r Entwicklung <strong>de</strong>r Fläche auf.<br />
Auf <strong>de</strong>n Grundstücken ist eine Grunddienstbarkeit zugunsten <strong>de</strong>s Energieversorgungsunternehmens<br />
zur Leitungsführung <strong>von</strong> Mittelspannungskabeln eingetragen. Damit ist keine uneingeschränkte<br />
Verfügbarkeit <strong>de</strong>r Gesamtfläche gegeben.<br />
Fazit: Eine uneingeschränkte Entwicklung ist nur in Abhängigkeit <strong>von</strong> einer<br />
Einigung mit <strong>de</strong>m Energieversorgungsunternehmen bzgl. <strong>de</strong>ssen<br />
Grunddienstbarkeit möglich.<br />
Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Baurechts<br />
Der Standort befin<strong>de</strong>t sich im Innenbereich. Der Flächennutzungsplan weist das Gebiet als gemischt<br />
genutzte Bauflächen aus. Ein Bebauungsplan für <strong>de</strong>n Standort befin<strong>de</strong>t sich im Aufstellungsverfahren.<br />
Insofern sind <strong>de</strong>rzeit noch alle baulichen Vorhaben für das Grundstück nach § 34<br />
Baugesetzbuch (BauGB- Zulässigkeit <strong>von</strong> Vorhaben innerhalb <strong>de</strong>r im Zusammenhang bebauten<br />
Ortsteile) und <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>s sich in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes hinsichtlich ihrer<br />
Genehmigungsfähigkeit zu beurteilen. Ziel <strong>de</strong>s Bebauungsplanes ist die Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes<br />
sowie eines Elektrofachmarktes und einer Tankstelle (großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l).<br />
<strong>Die</strong>se Festsetzungen <strong>de</strong>s sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes entsprechen<br />
nicht <strong>de</strong>n Zielen <strong>de</strong>r Flächennutzungsplanung, <strong>de</strong>r FNP müsste geän<strong>de</strong>rt wer<strong>de</strong>n.<br />
Der Flusslauf <strong>de</strong>r Kotschau soll nach <strong>de</strong>n bisher bekannten Festsetzungen <strong>de</strong>s Bebauungsplanes<br />
umverlegt wer<strong>de</strong>n (weiter in <strong>de</strong>n südlichen Randbereich <strong>de</strong>s Standortes hinein). Dabei sind die<br />
Bestimmungen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes (Gewässer II. Ordnung) zu beachten.<br />
Hinsichtlich <strong>de</strong>s Baunebenrechts sind bei <strong>de</strong>r Überplanung <strong>de</strong>s Gebietes baurechtlich beachtliche<br />
Regelungstatbestän<strong>de</strong> an<strong>de</strong>rer Rechtsgebiete wie z.B. <strong>de</strong>s Wasser-, Immissionsschutz-, Naturschutz-<br />
und Straßenrechts zu hinterfragen, die möglicherweise (je nach Art <strong>de</strong>r späteren Grundstücksnutzung)<br />
zu Entwicklungshemmnissen o<strong>de</strong>r Nutzungskonflikten führen könnten.<br />
Fazit: Aus baurechtlicher und baunutzungsrechtlicher Sicht bestehen <strong>de</strong>rzeit<br />
keine Entwicklungshemmnisse hinsichtlich bestehen<strong>de</strong>r Nutzungsabsichten<br />
(großflächiger Einzelhan<strong>de</strong>l).<br />
Konfliktsituation aufgrund <strong>de</strong>s Haftungsrisikos<br />
<strong>Die</strong> Frage <strong>de</strong>s Inanspruchnahme- o<strong>de</strong>r auch Haftungsrisikos aufgrund ökologischer Sachverhalte<br />
wur<strong>de</strong> im Rahmen dieser Arbeit intensiv diskutiert. <strong>Die</strong> ermittelten Risiken durch mineralölbelastete<br />
Bo<strong>de</strong>n wer<strong>de</strong>n erst bei investitionsbedingten Bo<strong>de</strong>neingriffen relevant.<br />
Mit <strong>de</strong>r hier angewandten Methodik wur<strong>de</strong> für <strong>de</strong>n Standort erstmals eine exakte Analyse hinsichtlich<br />
<strong>de</strong>s Haftungsrisikos vorgenommen, mit <strong>de</strong>m Ergebnis, das ein solches nicht besteht. <strong>Die</strong>ser<br />
Schritt schafft die erfor<strong>de</strong>rliche Klarheit über die monetären Risiken für eine Nachnutzung bzw.<br />
Renaturierung insofern, dass keine behördlichen Anordnungen zur Sanierung aufgrundlage bo<strong>de</strong>nschutzrechtlicher<br />
Normen zu erwarten sind.<br />
Fazit: Aufgrund <strong>de</strong>s Fehlens umweltrechtlicher Haftungstatbestän<strong>de</strong> besteht<br />
für die Standortentwicklung auch keine Konfliktsituation, die auf ein<br />
Inanspruchnahmerisiko zurückzuführen wäre.<br />
98 | REFINA: | Mo<strong>de</strong>llstandort A: ROTASYM Pößneck