Die städtebauliche Optimierung von ... - optirisk.de
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) Lassen sich unter Berücksichtigung aller relevanten standortspezifischen<br />
Fakten und <strong>de</strong>s Stan<strong>de</strong>s <strong>de</strong>r wissenschaftlichen Erkenntnis über die ökologischen<br />
Konsequenzen <strong>de</strong>r recherchierten Umweltsachverhalte (Kontaminationen<br />
usw.) Anhaltspunkte dafür ableiten, dass eine Beeinflussung <strong>de</strong>r<br />
Grundwassergüte zu besorgen wäre?<br />
(Überschreitung <strong>de</strong>r Geringfügigkeitsschwellen im Grundwasser durch<br />
standortbürtige Schadstoffe)<br />
2.2.2.5 Sonstige betroffene Schutzgüter<br />
66 | REFINA: | Mo<strong>de</strong>llstandort A: ROTASYM Pößneck<br />
ja nein<br />
a) Existieren im Standortbereich weitere Schutzgüter? X<br />
b) Liegen Anhaltspunkte für behördlich durchsetzbare Umweltschutzmaßnahmen<br />
wegen ökologischer Sachverhalte zur Abwehr <strong>von</strong> Gefahren für sonstige<br />
betroffene Schutzgüter vor?<br />
2.3 Verpflichtungsgrundtyp Rekultivierung/Stilllegung <strong>von</strong> Altablagerungen/Deponien<br />
a) Befin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>m Standort Altablagerungen/Deponien? X<br />
b) Ist eine Behandlung gemäß Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz geboten? X<br />
2.4 Verpflichtungsgrundtyp Abfallentsorgung<br />
a) Befin<strong>de</strong>n sich, bezogen auf <strong>de</strong>n Stichtag, auf <strong>de</strong>m Standort Abfälle, die gemäß<br />
§ 3 Abs. 4 Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz zu entsorgen sind?<br />
2.5 Verpflichtungsgrundtyp Anlagenverwahrung gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG)<br />
a) Sind auf <strong>de</strong>m Standort Anlagen zum Umgang mit wassergefähr<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Stoffen<br />
vorhan<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>ren vorschriftsmäßige Stilllegung erfor<strong>de</strong>rlich ist?<br />
2.6 Verpflichtungsgrundtyp Bergrecht<br />
a) Steht <strong>de</strong>r Standort unter Bergrecht? X<br />
b) Liegen Anhaltspunkte für bergrechtlich durchsetzbare Maßnahmen zum<br />
Rückbau <strong>von</strong> bergbaulichen Anlagen, zur Verwahrung <strong>von</strong> Schächten und<br />
Stollen, zur Rekultivierung und Wie<strong>de</strong>rnutzbarmachung o<strong>de</strong>r hinsichtlich weiterer<br />
bergrechtlicher Verpflichtungen vor?<br />
2.7 Verpflichtungsgrundtyp Atomrecht<br />
a) Liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass am Standort mit radioaktiven Stoffen<br />
umgegangen wur<strong>de</strong>?<br />
b) Liegen Anhaltspunkte für atomrechtliche Entsorgungs- und Rückbauverpflichtungen<br />
vor?<br />
2.8 Verpflichtungsgrundtyp öffentlich-rechtlicher Vertrag<br />
a) Liegt ein öffentlich-rechtlicher Vertrag vor? X<br />
b) Erwachsen aus <strong>de</strong>m öffentlich-rechtlichen Vertrag Verpflichtungen, die nicht<br />
in <strong>de</strong>n voran stehen<strong>de</strong>n Grundtypen enthalten sind?<br />
3 Trotz bereits erfolgten Teilberäumungen befin<strong>de</strong>n sich auf <strong>de</strong>m Standort noch kleinere Mengen entsorgungs-<br />
pflichtiger Abfälle<br />
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