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Bauwesen an Universitäten und Fachhochschulen

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4 Org<strong>an</strong>isation <strong>und</strong> Personal 109<br />

4.2.3 Lehrkapazitäten <strong>und</strong> Studienplatzzahlen<br />

Traditionelle Aufgabe der Kapazitätsberechnung ist die Qu<strong>an</strong>tifizierung der Studienplätze, die von<br />

einer fachlichen Einrichtung bei einer bestimmten Ausstattung mit Lehrkräften bereitgestellt werden<br />

können <strong>und</strong> damit auch die Ermittlung der Zahl der maximal aufnehmbaren Studien<strong>an</strong>fänger.<br />

In letzter Zeit gewinnen die Kapazitätsberechnung bzw. neue Verfahren der Kapazitätsbestimmung<br />

als Steuerungsmodelle im Rahmen der Hochschulreform <strong>an</strong> Bedeutung.<br />

Im Hinblick auf die ermittelte Mindestausstattung muss berücksichtigt werden, dass diese aus qualitativen<br />

Gründen auch d<strong>an</strong>n zur Durchführung eines vollwertigen Studieng<strong>an</strong>ges benötigt wird,<br />

wenn die Kapazitäten – wie zurzeit im Falle des Bauingenieurwesens – nicht ausgelastet sind.<br />

Die Lehrkapazität wird auf der Gr<strong>und</strong>lage des Lehr<strong>an</strong>gebots <strong>und</strong> des Ausbildungsaufw<strong>an</strong>des unter<br />

Berücksichtigung von Verlaufsquoten ermittelt. Sie ergibt sich aus der Summe der Lehrdeputate<br />

der Hochschullehrer <strong>und</strong> wissenschaftlicher Mitarbeiter auf Haushalts- <strong>und</strong> Zeitstellen, denen laut<br />

Kapazitätsverordnungen der B<strong>und</strong>esländer (KapVO) ein bestimmtes Lehrdeputat zugewiesen<br />

wird. Hierzu kommen ggf. Deputate von Lehrbeauftragten, die 10 bis 15 % des gesamten Lehr<strong>an</strong>gebots<br />

nicht übersteigen sollten.<br />

Trotz unterschiedlicher Detailregelungen der L<strong>an</strong>desgesetze lassen sich im Regelfall Lehrdeputate<br />

von 8 SWS pro Semester für Hochschullehrer <strong>und</strong> wissenschaftliche Mitarbeiter auf Haushaltsstellen<br />

<strong>und</strong> 4 SWS pro Semester für wissenschaftliche Mitarbeiter auf Zeitstellen <strong>an</strong>setzen. Da als<br />

Bezugsbasis das Studienjahr dient, sind die Semester<strong>an</strong>gaben bei den folgenden Berechnungen<br />

zu verdoppeln. Den aus Drittmitteln fin<strong>an</strong>zierten wissenschaftlichen Mitarbeitern wird kein Lehrdeputat<br />

zugerechnet. Die Deputate von Haushaltsmitarbeitern können bei der Übernahme spezieller<br />

Funktionen reduziert werden: für den Dek<strong>an</strong> ist beispielsweise eine Reduzierung von 2 SWS pro<br />

Semester bzw. 4 SWS pro Studienjahr möglich. Für intensive Forschungsaufgaben, die Betreuung<br />

von Diplomarbeiten, Gremienarbeit u. ä. können auch die Deputate <strong>an</strong>derer Professuren <strong>und</strong> wissenschaftlicher<br />

Mitarbeiter um bis zu 4 SWS pro Jahr reduziert werden. Um eine realistische<br />

Sp<strong>an</strong>nweite der Gesamtdeputate darzustellen wird in den nachfolgenden Kapazitätsberechnungen<br />

wird zum einen von einer Höchstlast, d. h. vollen Lehrdeputaten, zum <strong>an</strong>deren von einer Normallast,<br />

d. h. einer pauschalen Reduzierung aller Lehrdeputate um 20 %, ausgeg<strong>an</strong>gen.<br />

Der CNW (Curricularnormwert) bezeichnet die Lehrintensität eines Studieng<strong>an</strong>gs <strong>und</strong> wird ebenfalls<br />

durch die KapVO der Länder geregelt. Er beschreibt den Lehraufw<strong>an</strong>d, der für einen Studierenden<br />

im jeweiligen Vollstudieng<strong>an</strong>g aufgebracht werden muss. Für die betrachten Diplomstudiengänge<br />

ist der CNW b<strong>und</strong>eseinheitlich gleich; er beträgt für die Architektur <strong>an</strong> <strong>Universitäten</strong> 4,8<br />

<strong>und</strong> für den Diplomstudieng<strong>an</strong>g Bauingenieurwesen 4,2. Der CNW berücksichtigt nicht eventuelle<br />

Lehrimporte oder –exporte <strong>und</strong> muss diesbezüglich im Bedarfsfall entsprechend <strong>an</strong>gepasst werden.<br />

Zur Ermittlung der Kapazitäten werden für die Personalmodelle 1 bis 3 pauschal 5 bis 7%<br />

Lehrimport in der Architektur <strong>und</strong> 15 bis 20 % im Bauingenieurwesen <strong>an</strong>gesetzt (vgl. Kapitel 2.4,<br />

Abb. 2.31, S.69).<br />

Die Zahl der Studienplätze ergibt sich aus der Division des bereinigten Lehrdeputats (d. h. Lehrdeputatsst<strong>und</strong>en<br />

nach Abzug des Lehrexports) durch den mittels Lehrimporten reduzierten CNW,<br />

multipliziert mit der Anzahl der Studienjahre. Entsprechend der gezeigten Verlaufsquoten können<br />

hieraus die Lehrnachfrage pro Semester (insbesondere die Studien<strong>an</strong>fänger- <strong>und</strong> die Absolventenzahlen)<br />

<strong>und</strong> <strong>an</strong>h<strong>an</strong>d der durchschnittlichen Promotionsquoten die Zahl der Promotionen abgeleitet<br />

werden. Für die Architektur werden aufgr<strong>und</strong> der niedrigen Promotionszahlen <strong>und</strong> der fehlenden<br />

Relev<strong>an</strong>z der Promotionen hier keine Zahlen ermittelt.<br />

Die Abbildungen 4.18 <strong>und</strong> 4.19 erläutern zunächst die Ermittlung der für die gezeigten Personalmodelle<br />

bereitgestellten Lehrkapazitäten bei Diplomstudiengängen in der Architektur bzw. im Bau-<br />

<strong>Bauwesen</strong> <strong>an</strong> <strong>Universitäten</strong> <strong>und</strong> <strong>Fachhochschulen</strong> HIS GmbH

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