HANSA 03-2018
Propeller Performance | Koalitionsvertrag | Jubiläum ZVDS | Robotik im Hafen | Ballastwasser Survey 2018 | Finanz- und Schifffahrtsstandort Nordamerika | Zeaborn & Rickmers
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Häfen | Ports<br />
EU-REGULIERUNG<br />
Hafenwirtschaft kritisiert<br />
Vorstoß für Schiffsabfälle<br />
Die Europäische Kommission will die Entsorgung von<br />
Schiffsabfällen in den Häfen neu regeln. Ein aktueller Vorschlag<br />
sorgt allerdings zunächst für Kritik aus der deutschen<br />
Branche. Mit dem Vorschlag zur Errichtung von Hafenauffanganlagen<br />
soll die geltende Richtlinie 2000/59/EG<br />
aufgehoben werden. Die bisher mögliche Mischform eines<br />
indirekten und direkten Gebührensystems bietet jedoch<br />
aus Sicht des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe<br />
(ZDS) große Vorteile zur Vermeidung von Meeresverschmutzung<br />
durch Abfalleintrag: »Da jedes Schiff – unabhängig<br />
von der Menge der abzugebenden Abfälle – eine<br />
Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge<br />
für Abfälle erhält, wird ein Anreiz geschaffen, mindestens<br />
diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr<br />
ohnehin gezahlt werden muss«, heißt es in einem Statement.<br />
Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen<br />
abgeben möchte, greife das direkte Gebührensystem, welches<br />
das zusätzliche Müllvolumen nach entsprechender Menge<br />
abrechne. Nach dem Vorschlag sollen Schiffe dagegen alle<br />
im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MAR-<br />
POL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne<br />
Begrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden<br />
soll dies durch die Erhebung einer einzigen Gebühr, welche<br />
die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdeckt.<br />
Der ZDS weist nun darauf hin, dass es in den Küstenländern<br />
zur Abfallentsorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen<br />
gibt, die entsprechend zu abweichenden Kosten führen.<br />
»Zudem erfolgt die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen<br />
kostendeckend und ermöglicht keine Erwirtschaftung von<br />
Gewinnen auf Kosten der Umwelt. Wichtig aus Sicht des<br />
ZDS ist daher, dass die Finanzierung so ausgestaltet wird,<br />
dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit<br />
eines Hafens nicht beeinträchtigt«, heißt es weiter.<br />
Die in Deutschland »bereits gut und bequem funktionierende<br />
Abfallentsorgung« hätte bei der Richtlinie zur Folge,<br />
dass die indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren<br />
erheblich höher als bei der europäischen Konkurrenz<br />
liegen müssten. Dies würde nach Ansicht des ZDS unweigerlich<br />
zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.<br />
Der Entwurf in seiner jetzigen Fassung stelle demnach insbesondere<br />
diejenigen Seehäfen, die das Kreuzfahrtsegment<br />
bedienen, vor erhebliche Probleme. Die Mengen an Speiseabfällen<br />
von Kreuzfahrtschiffen seien sehr hoch und kaum<br />
kalkulierbar. Um zu vermeiden, dass feste Abfälle in nicht<br />
abzuschätzendem Ausmaß abgegeben werden, sollte nach<br />
Ansicht des ZDS bei der Gebühr die Möglichkeit einer Differenzierung<br />
für Großabgeber erhalten werden. Die vorgesehene<br />
Mülltrennung von Haushaltsabfällen könne in einigen<br />
Häfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen.<br />
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Ausnahmeregelung für<br />
ein Schiff im Liniendienst: Unter häufigem Anlaufen desselben<br />
Hafens wird »mindestens einmal alle zwei Wochen«<br />
verstanden. Diese Definition solle überdacht werden, denn:<br />
»Seeschiffe können sich auch in der weltweiten Fahrt im Liniendienst<br />
bewegen und in kurzen Zeiträumen europäische<br />
Häfen nacheinander anlaufen, aber erst nach sechs Wochen<br />
den Hafen wieder erreichen.«MM<br />
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<strong>HANSA</strong> International Maritime Journal – 155. Jahrgang – <strong>2018</strong> – Nr. 3 77