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HANSA 03-2018

Propeller Performance | Koalitionsvertrag | Jubiläum ZVDS | Robotik im Hafen | Ballastwasser Survey 2018 | Finanz- und Schifffahrtsstandort Nordamerika | Zeaborn & Rickmers

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Häfen | Ports<br />

EU-REGULIERUNG<br />

Hafenwirtschaft kritisiert<br />

Vorstoß für Schiffsabfälle<br />

Die Europäische Kommission will die Entsorgung von<br />

Schiffsabfällen in den Häfen neu regeln. Ein aktueller Vorschlag<br />

sorgt allerdings zunächst für Kritik aus der deutschen<br />

Branche. Mit dem Vorschlag zur Errichtung von Hafenauffanganlagen<br />

soll die geltende Richtlinie 2000/59/EG<br />

aufgehoben werden. Die bisher mögliche Mischform eines<br />

indirekten und direkten Gebührensystems bietet jedoch<br />

aus Sicht des Zentralverbands der deutschen Seehafenbetriebe<br />

(ZDS) große Vorteile zur Vermeidung von Meeresverschmutzung<br />

durch Abfalleintrag: »Da jedes Schiff – unabhängig<br />

von der Menge der abzugebenden Abfälle – eine<br />

Entsorgungsgebühr zahlen muss und dafür eine Freimenge<br />

für Abfälle erhält, wird ein Anreiz geschaffen, mindestens<br />

diese Freimenge im Hafen auch abzugeben, da die Gebühr<br />

ohnehin gezahlt werden muss«, heißt es in einem Statement.<br />

Sofern das Schiff mehr Müll als in der Freimenge vorgesehen<br />

abgeben möchte, greife das direkte Gebührensystem, welches<br />

das zusätzliche Müllvolumen nach entsprechender Menge<br />

abrechne. Nach dem Vorschlag sollen Schiffe dagegen alle<br />

im internationalen Meeresumweltschutzabkommen MAR-<br />

POL V definierten festen Abfälle inklusive Speiseabfälle ohne<br />

Begrenzung in den Häfen abgeben können. Finanziert werden<br />

soll dies durch die Erhebung einer einzigen Gebühr, welche<br />

die durch Müll verursachten Kosten vollständig abdeckt.<br />

Der ZDS weist nun darauf hin, dass es in den Küstenländern<br />

zur Abfallentsorgung unterschiedliche Rahmenbedingungen<br />

gibt, die entsprechend zu abweichenden Kosten führen.<br />

»Zudem erfolgt die Schiffsmüllentsorgung in den Häfen<br />

kostendeckend und ermöglicht keine Erwirtschaftung von<br />

Gewinnen auf Kosten der Umwelt. Wichtig aus Sicht des<br />

ZDS ist daher, dass die Finanzierung so ausgestaltet wird,<br />

dass sie die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit<br />

eines Hafens nicht beeinträchtigt«, heißt es weiter.<br />

Die in Deutschland »bereits gut und bequem funktionierende<br />

Abfallentsorgung« hätte bei der Richtlinie zur Folge,<br />

dass die indirekte Gebühr und damit die gesamten Hafengebühren<br />

erheblich höher als bei der europäischen Konkurrenz<br />

liegen müssten. Dies würde nach Ansicht des ZDS unweigerlich<br />

zu einem erheblichen Wettbewerbsnachteil führen.<br />

Der Entwurf in seiner jetzigen Fassung stelle demnach insbesondere<br />

diejenigen Seehäfen, die das Kreuzfahrtsegment<br />

bedienen, vor erhebliche Probleme. Die Mengen an Speiseabfällen<br />

von Kreuzfahrtschiffen seien sehr hoch und kaum<br />

kalkulierbar. Um zu vermeiden, dass feste Abfälle in nicht<br />

abzuschätzendem Ausmaß abgegeben werden, sollte nach<br />

Ansicht des ZDS bei der Gebühr die Möglichkeit einer Differenzierung<br />

für Großabgeber erhalten werden. Die vorgesehene<br />

Mülltrennung von Haushaltsabfällen könne in einigen<br />

Häfen aus Wirtschaftlichkeitsgründen nur bedingt erfolgen.<br />

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft eine Ausnahmeregelung für<br />

ein Schiff im Liniendienst: Unter häufigem Anlaufen desselben<br />

Hafens wird »mindestens einmal alle zwei Wochen«<br />

verstanden. Diese Definition solle überdacht werden, denn:<br />

»Seeschiffe können sich auch in der weltweiten Fahrt im Liniendienst<br />

bewegen und in kurzen Zeiträumen europäische<br />

Häfen nacheinander anlaufen, aber erst nach sechs Wochen<br />

den Hafen wieder erreichen.«MM<br />

Unsere Häfen.<br />

Ihre Zukunft.<br />

info@nports.de<br />

www.nports.de<br />

<strong>HANSA</strong> International Maritime Journal – 155. Jahrgang – <strong>2018</strong> – Nr. 3 77

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