wd Frühling 2022
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
EXPERTISE STEUERN<br />
Auch zu den komplexen ertragsteuerlichen Folgen hat das Bundesfinanzministerium<br />
schon im letzten Jahr einen ersten Entwurf für ein Anwendungsschreiben<br />
zu den ertragsteuerlichen Folgen verschiedenster Aktivitäten im<br />
Bereich von Kryptowährungen veröffentlicht. Das sehr umfangreiche und<br />
mit technischen Details versehene Schreiben zeigt einerseits, dass die deutsche<br />
Finanzverwaltung durchaus bereit ist, sich intensiv mit der Thematik zu<br />
befassen und andererseits eine breit angelegte Steuerpflicht für Einnahmen<br />
in Zusammenhang mit Kryptowährungen im Auge hat.<br />
Kauf und Verkauf von Kryptowährung<br />
im privaten Bereich<br />
Wer privat Kryptowährungen erwirbt und wieder verkauft, erzielt nach<br />
herrschender Meinung keine Kapitalerträge, sondern "Gewinne aus privaten<br />
Veräußerungsgeschäften". Die Gewinne aus solchen Geschäften sind<br />
dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf nur ein Jahr liegt. Bei<br />
längerer Haltedauer sind die Gewinne, sofern sie tatsächlich im Rahmen<br />
privater Vermögensanlagen und nicht anlässlich einer gewerblichen Tätigkeit<br />
realisiert werden, steuerfrei. Zu beachten ist, dass auch die Hingabe<br />
für Einheiten anderer Kryptowährungen eine steuerpflichtige Veräußerung<br />
darstellt; das hat das Finanzgericht Köln Ende letzten Jahres klargestellt. Es<br />
ist davon auszugehen, dass zumindest die Finanzverwaltung auch den<br />
Tausch gegen Waren und Dienstleistungen als steuerpflichtig beurteilt. Gleiches<br />
gilt beim Verkauf von Einheiten, die durch Mining oder im Wege eines<br />
Forks erworben wurden.<br />
Strukturelles Erhebungsdefizit bei Kryptowährungen?<br />
Der Gleichheitsgrundsatz ist wesentlicher Bestandteil der deutschen<br />
Verfassung. Gesetze, die gegen diesen verstoßen, sind verfassungswidrig.<br />
Im Steuerrecht wird eine solche Verfassungswidrigkeit auch<br />
dann angenommen, wenn Sachverhalte zwar grundsätzlich steuerpflichtig<br />
sind, aber weder umfänglich erfasst noch überhaupt regelmäßig<br />
entdeckt werden können. Mittels dieser Argumentation wollte<br />
ein Kläger vor dem Finanzgericht Köln die Besteuerung seiner Bitcoin-<br />
Gewinne verhindern. Das Finanzgericht hat dies jedoch abgelehnt, da<br />
keine solchen Vollzugsmängel erkennbar und genügend Instrumente<br />
zur Sachverhaltsermittlung vorhanden seien.<br />
Im Detail noch klärungsbedürftig ist, wann die private Vermögensverwaltung<br />
überschritten wird und An- und Verkauf so durch weitere<br />
Tätigkeiten angereichert sind, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit<br />
handelt - dann ohne die Möglichkeit der Steuerfreiheit nach<br />
einem Jahr Haltedauer. Ebenfalls diskutiert wird, ob sich die Haltedauer<br />
von einem auf zehn Jahre verlängert, wenn die Einheiten in der<br />
Zwischenzeit im Rahmen von Lending oder Cold Staking verwendet<br />
werden.<br />
Krypto-Mining<br />
Anders als der Kauf- und Verkauf von Kryptowährungen ist Krypto-<br />
Mining weniger Vermögensanlage, sondern tatsächliche Tätigkeit in<br />
Form der Bereitstellung von Rechnerleistung zur Ermöglichung von<br />
Transaktionen. Gegenleistungen werden in Kryptowährung gewährt.<br />
Mining als steuerlich irrelevantes Glücksspiel?<br />
Da die beim Mining bereitgestellte Rechnerleistung - sehr vereinfacht<br />
ausgedrückt - in erster Linie dazu dient, durch möglichst viele Versuche<br />
eine Zahl zu erraten, verbreitet sich derzeit die Auffassung, dass<br />
Krypto-Mining keine typische auf Einkünfteerzielung ausgerichtete Tätigkeit<br />
ist, sondern eher einem Glücksspiel gleicht. Glücksspielgewinne<br />
sind in Deutschland aber nicht steuerpflichtig. Die Finanzverwaltung<br />
geht diesen Weg selbstverständlich nicht. Aber auch in weiten Teilen<br />
der Literatur kann sich diese Auffassung - aus guten Gründen - nicht<br />
durchsetzen. Miner müssen also damit rechnen, dass auch ihre Tätigkeit<br />
dauerhaft steuerlich relevant bleiben wird.<br />
Gewinne aus dem Mining sind steuerpflichtig, wobei die Finanzverwaltung<br />
offensichtlich zukünftig davon ausgehen will, dass Miner<br />
in aller Regel als Gewerbetreibende mit den entsprechenden steuerlichen<br />
Folgen einzuordnen sind. Steuerpflichtiger Gewinn ist der<br />
jeweilige Marktwert der hinzugewonnenen Einheiten der Kryptowährung<br />
abzüglich des eingesetzten Aufwands (z. B. Hardware-, aber<br />
auch Stromkosten). Werden die Einheiten später verkauft, ist nur<br />
noch die Wertveränderung steuerlich relevant.<br />
Steuerberatung<br />
Wirtschaftsprüfung<br />
Rechtsberatung<br />
Das Vertrauen unserer Mandanten<br />
hat uns groß gemacht.<br />
Persönliche Beratung aus der Region kombinieren wir<br />
mit Durchsetzungskraft und Spezialisierung.<br />
Ihr Erfolg ist unser Impuls –<br />
in der Region und weit darüber hinaus.<br />
ATG Allgäuer Treuhand GmbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
ATG Rechtsanwaltsgesellschaft<br />
Steuerberatungsgesellschaft GmbH<br />
Dr. Fritz Städele Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
und Steuerberatungsgesellschaft GmbH<br />
Kempten (Allgäu) | Augsburg | Kaufbeuren<br />
atg@atg.de<br />
95 121<br />
www.atg.de