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Allgäuer Wirtschaftsmagazin_Ausgabe 4_2022

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

Der TT Verlag mit Sitz in Kempten veröffentlicht jedes Jahr 6 Ausgaben des Allgäuer Wirtschaftsmagazin plus Sonderausgaben. Pro Ausgabe erreicht die Publikation ca. 50.000 Leser aus dem bayerischen und württembergischen Allgäu. Der Schwerpunkt liegt auf regionale Themen und Unternehmen - ohne die große weite Welt außer Acht zu lassen.

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Kempten | Markenrecht<br />

Flip-Flop – wenn die Marke zur<br />

Gattungsbezeichnung wird<br />

Flip-Flop, Tempo, Inbus – noch Marke oder schon Gattungsbezeichnung?<br />

„Durch die Verwendung des<br />

Schutzzeichens kann auch<br />

Ihre Marke lange eine ® eingetragene<br />

Marke bleiben.“<br />

Dr. Lars Hoppe, Patentanwalt<br />

Die Hitzewelle rollt über Deutschland, die<br />

meisten suchen derzeit verschiedene Wege<br />

zur Abkühlung, unter anderem auch durch<br />

das Tragen von leichterem Schuhwerk. Egal<br />

ob in der Stadt, im Schwimmbad oder am<br />

See, überall hört man das charakteristische<br />

Klatschen der Zehentrennersandalen an den<br />

Füßen ihrer Träger. Zehentrenner sandalen?<br />

Heißen diese Sandalen nicht Flip-Flops? Die<br />

meisten Deutschen kennen diese Sandalen<br />

unter der Bezeichnung „Flip-Flops“. Dabei<br />

werden die Sandalen verschiedener Hersteller<br />

nicht unter schieden. Aber wussten Sie<br />

eigentlich, dass „Flip-Flop“ bis vor Kurzem<br />

eine eingetra gene Marke war?<br />

Seit 1997 war „Flip-Flop“ für Schuhwaren<br />

eine eingetragene Marke. Eine Klage sollte<br />

dies jedoch ändern. Das Argument der<br />

Klägerinnen: Die Marke hat sich zu einer<br />

gebräuchlichen, also warenbeschreibenden<br />

Bezeichnung entwickelt. Das Oberlandesgericht<br />

Zweibrücken gab den Klägerinnen<br />

nun recht, die Marke ist zu löschen. Grundsätzlich<br />

sind solche Begriffe nicht markenfähig,<br />

die die davon geschützten Waren glatt<br />

beschreiben. Beispielsweise ist „Apple“ zwar<br />

für Mobiltelefone, jedoch nicht für Obst<br />

markenfähig. Daher werden viele Markenanmeldungen<br />

bereits vor der Eintragung<br />

zurückgewiesen. Im Beispiel „Flip-Flop“<br />

wurde die Marke zu einer Zeit eingetragen,<br />

zu der diese Bezeichnung noch weitestgehend<br />

unbekannt war. Diese Marke war<br />

jedoch so erfolgreich, dass die Verbraucher<br />

mit der Zeit „Flip-Flop“ einfach als andere<br />

Bezeichnung für Badelatschen in ihren<br />

Sprachgebrauch aufgenommen haben.<br />

Man könnte meinen, dass auch andere<br />

Bezeichnungen wie „Tempo“ für Papiertaschentücher,<br />

„Inbus“ für Werkzeuge oder<br />

„Ballermann“ für Partyveranstaltungen das<br />

gleiche Schicksal ereilt hat, jedoch sind alle<br />

diese Bezeichnungen immer noch eingetragene<br />

Marken. Dies liegt daran, dass eine<br />

Marke nur dann zu einer Gattungsbezeichnung<br />

wird, wenn nur noch ein unerheblicher<br />

Teil der Verbraucher diese einem<br />

bestimmten Unternehmen zuordnet. Bei<br />

„Flip-Flop“ war dies der Fall, nur noch ganze<br />

vier Prozent der Bevölkerung konnten diesen<br />

Begriff einem Unternehmen zuordnen.<br />

Markeninhaber können daher beruhigt<br />

sein, eine Marke wird nicht automatisch<br />

gelöscht, nur weil sie (sehr) erfolgreich ist.<br />

Ein Markeninhaber kann die Umwandlung<br />

zur Gattungsbezeichnung durch eine aktive<br />

Verteidigung gegen Nachahmer und auch<br />

dadurch verhindern, dass er in seiner<br />

Werbung das verwendet. So kann auch<br />

Ihre Marke lange eine eingetragene Marke<br />

„®“ bleiben – wegen und trotz des Erfolgs<br />

Ihrer Marke!<br />

Dr. Lars Hoppe<br />

VKK Patentanwälte<br />

87437 Kempten<br />

www.vkkpatent.com<br />

BILDER: VKK PATENTANWÄLTE,<br />

PIXABAY.COM<br />

94 4 | <strong>2022</strong>

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