LE-4-2022
LOGISTIK express Journal 4/2022
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LOGISTIK express 4/<strong>2022</strong> | S30<br />
ECOMMERCE LOGISTIK<br />
EU Harmonisierung<br />
digitaler Warensendungsdokumente<br />
(Einzelsendung)<br />
Der Postmarkt der Europäischen Union<br />
(Kurier-, Express-, Paket- und Postzustellung)<br />
wird weiter harmonisiert. Aufgebaut<br />
wird auf früheren Arbeiten im Bereich<br />
elektronische fortgeschrittene Daten<br />
(EAD) für Transportsicherheit und Zoll im<br />
globalen Postnetz des Weltpostvereins,<br />
sowie den Arbeiten in der EU für die Mehrwertsteuergesetzgebung<br />
im E-Commerce<br />
und die Transportsicherheit (s.g. Import<br />
Control System 2 / ICS2). Bereich des<br />
Datenschutzes. GASTBEITRAG: WALTER TREZEK<br />
Immer wenn B2C-Lieferungen eingesammelt,<br />
für Fracht und Transport konsolidiert,<br />
zur Sortierung entgegengenommen und<br />
zur Endlieferung, gemäß der Präferenzen<br />
des Endempfängers versandt werden, werden<br />
elektronische Datenelemente zu jeder<br />
Warensendung im grenzüberschreitenden<br />
Verkehr ausgetauscht. Diese Daten folgen<br />
stellen nach dem „Global Data Model“ des<br />
Weltpostvereins; als Teil des EU-Zolldatenmodells;<br />
oder nach der „Preloading Advance<br />
Cargo Information“ (PLACI) der IATA Mindestanforderungen<br />
dar. Die genannten Datenaustauschmodelle<br />
stellen den Ausgangspunkt<br />
für eine zukünftige Harmonisierung dar.<br />
Das zweistellige Wachstum des B2C-Liefervolumens,<br />
das sich voraussichtlich, nach einem<br />
Ukrainebedingten Einbruch, in den nächsten<br />
5 Jahren fort. Zunehmend stellt sich der<br />
Einzelhandel auf ein vernetztes und datengestütztes<br />
Datenmodel um, dass einen Vorabdatenaustausch<br />
entlang der Warenwirtschaftskette<br />
über den Inhalt von Sendungen<br />
sowie die Zustellmittel bedingt. Zusätzlich zu<br />
den, bereits heute obligatorischen Mindestanforderungen<br />
an Datenelemente in grenzüberschreitenden<br />
Datenaustausch umfasst dies:<br />
Eindeutige Beschreibung und Deklaration<br />
der Einzelhandelsware auf Einzelpositionsebene:<br />
o Konformitätserklärungen von Versender<br />
Herstellern, oder<br />
o Erklärung zur Einhaltung nationaler und<br />
harmonisierter regionaler Vorschriften<br />
und Gesetze<br />
o Zuordnung korrekter Zölle und Gebühren