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Das betriebliche Magazin für nachhaltige Beschaffung, Ausgabe Oktober 2023

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation. Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

Die betriebliche Beschaffung verändert sich zunehmend zu einem strategischen Faktor der Unternehmensentwicklung. Angesichts von Klimawandel, Ressourcenknappheit und Menschenrechtsverletzungen ist die betriebliche Beschaffung in einer Transformation.

Sie sind Teil dieser Transformation und wollen sich über aktuelle Trends, Best Practices und Meinungen der Stakeholder in der betrieblichen Beschaffung informieren? Dann sind Sie hier richtig! Das Magazin für nachhaltige Beschaffung informiert regelmäßig zu den Themen Dekarbonisierung, Product Carbon Footprint, Lieferketten, Supplier Diversity, Biodiversität, regulatorische Anforderungen und Sustainable Finance, veröffentlicht Interviews, Erkenntnisse aus der täglichen Praxis und gibt Tipps zum Einstieg und Vertiefung der nachhaltigen Beschaffung.

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Berichtswesen<br />

Unternehmerische Sorgfaltspflichten<br />

in der öffentlichen <strong>Beschaffung</strong><br />

Spätestens seit der Reform des EU-Vergaberechts im Jahr 2014 ist etabliert, dass soziale und<br />

ökologische Ziele im Vergabeverfahren und bei der Vergabeentscheidung berücksichtigt werden<br />

dürfen. Auch wenn zur rechtlichen Behandlung der <strong>nachhaltige</strong>n öffentlichen <strong>Beschaffung</strong> noch<br />

immer Fragen offen sind, existiert mittlerweile eine Vielzahl an bewährten Praktiken, relevanter<br />

Rechtsprechung sowie Veröffentlichungen.<br />

Ein Beitrag von Janis Zöll<br />

Noch näher zu klären ist, in welcher Form unternehmerische<br />

Sorgfaltspflichten in der Vergabe berücksichtigt werden können.<br />

Mit dem Inkrafttreten des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes<br />

(LkSG) am 1. Januar <strong>2023</strong> – in dessen Anwendungsbereich<br />

auch einige öffentliche Auftraggebende fallen – wird die Erfüllung<br />

und Einforderung von Sorgfaltspflichten auch in der öffentlichen<br />

Vergabe eine zunehmend wichtige Rolle spielen. Zudem dürfte sich<br />

der Anwendungsbereich durch die derzeit auf EU-Ebene verhandelte<br />

Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) noch<br />

vergrößern.<br />

Dieser Artikel gibt erste Hinweise, wie Sorgfaltspflichten sinnvoll<br />

und rechtskonform in Vergabeverfahren integriert werden<br />

können. Dabei richtet er sich nicht nur an öffentliche Auftraggebende<br />

im Anwendungsbereich des LkSG. Die Berücksichtigung von<br />

Sorgfaltspflichten ist ein wichtiges Werkzeug <strong>für</strong> alle Auftraggebende,<br />

um ihre <strong>Beschaffung</strong> <strong>nachhaltige</strong>r zu gestalten. Es ist nicht zuletzt<br />

eine Frage der Glaubwürdigkeit, dass staatliche Stellen ihrer Schutzpflicht<br />

gerecht werden und im eigenen wirtschaftlichen Handeln das<br />

umsetzen, was sie von Unternehmen fordern.<br />

Menschenrechtliche und ökologische Risiken sind in einigen<br />

Fokusbranchen bereits weitläufig bekannt (bspw. Textil-, IT- oder<br />

Agrarlieferketten). Darüber hinaus können jedoch auch in anderen<br />

<strong>Beschaffung</strong>sfeldern Risiken auftreten. Angesichts längerer und<br />

komplexerer Wertschöpfungsketten und der Verzahnung ökonomischer<br />

Aktivitäten weltweit wird es immer schwieriger, diese Risiken<br />

einzuschätzen.<br />

Unternehmen sind als wichtige gesellschaftliche Akteure<br />

verantwortlich <strong>für</strong> die Achtung von Menschenrechten und Umweltstandards.<br />

Freiwillige Rahmenwerke der Vereinten Nationen und<br />

der OECD sehen Sorgfaltspflichten <strong>für</strong> Unternehmen entlang ihrer<br />

Lieferketten vor. Nur so können sie Risiken erkennen und die Verletzung<br />

von Menschenrechten vermeiden bzw. schon eingetretene<br />

Verletzungen mildern und Wiedergutmachung leisten.<br />

Die freiwilligen Prinzipien werden vermehrt in verpflichtende<br />

Regelungen überführt. <strong>Das</strong> LkSG verpflichtet Unternehmen<br />

dabei entlang von fünf Kernelementen zur Ausarbeitung einer<br />

Grundsatzerklärung, der Ermittlung potenzieller und tatsächlicher<br />

negativer Auswirkungen ihrer Aktivitäten, der Identifikation und<br />

dem Ergreifen geeigneter Maßnahmen, Berichterstattung, sowie der<br />

Einrichtung von Beschwerdemechanismen <strong>für</strong> Betroffene. Neben<br />

Menschenrechten werden vermehrt auch ökologische Verpflichtungen<br />

einbezogen.<br />

Unternehmerische Verantwortung <strong>für</strong><br />

menschenrechtliche und ökologische Risiken<br />

Besondere vergaberechtliche<br />

Herausforderungen<br />

Auch wenn unternehmerische Sorgfaltspflichten wie andere<br />

soziale und ökologische Kriterien auf den Schutz von Menschenrechten<br />

und der Umwelt abzielen, verfolgen sie ein anderes Konzept:<br />

Sie verpflichten Unternehmen nicht direkt zum Schutz der Rechtsgüter<br />

(bspw. zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen), sondern<br />

46 Kleine Kniffe<br />

Kleine_Kniffe_10_23_KMU.indd 46 11.10.23 06:51

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