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Folgen bei Nichtteilnahme eine hohe moralische Verpflichtung<br />

zur Teilnahme an der entsprechenden Maßnahme.<br />

Obwohl die Teilnahme unter den genannten Bedingungen<br />

<strong>als</strong> ein moralisch-sittlicher Imperativ zu lesen ist,<br />

hat der Gesetzgeber aber darauf verzichtet, ihn unmittelbar<br />

in einen rechtlichen Zwang zu transformieren.<br />

Angesichts der bewährten Sinnhaftigkeit einer auf negativer<br />

Freiheit und informierter Entscheidung aufbauenden<br />

Rechtskultur wurde entschieden, auf der rechtlichen<br />

Ebene das Prinzip der Freiwilligkeit zu wahren<br />

und sich dabei dennoch nicht allein auf die standardisierte<br />

nondirektive Beratung zu beschränken."<br />

Der Ethiksachverständige holte kurz Atem, um dann<br />

seine Argumentation weiter auszuführen. "Dass heißt,<br />

die Ärzte wirken gezielt darauf hin, dass der hohe sozialethische<br />

Verpflichtungsgrad zur Teilnahme an der<br />

entsprechenden Maßnahme den Eltern deutlich vermittelt<br />

wird.<br />

Die Angeklagte hat durch die Verbreitung ihrer Propaganda<br />

auf Schulelternabenden und im Internet dazu<br />

beigetragen, diese ärztlichen Bemühungen zu konterkarieren.<br />

Sie hat <strong>als</strong>o gezielt versucht, Menschen zu einem sozial<br />

verantwortungslosem Handeln zu bewegen. Sie hat<br />

versucht, die Eltern durch Angstmache davon abzubringen,<br />

die sinnvollen und nach Kriterien der evidenzbasierten<br />

Ethik <strong>als</strong> einwandfrei und unbedenklich eingestuften<br />

frühkindlichen genetischen Screenings<br />

durchführen zu lassen.<br />

Dies ist ethisch vergleichbar mit der Propaganda für<br />

Drogenkonsum und für andere gesellschaftsschädliche<br />

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