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Yuriko Yushimata<br />

Alptraum<br />

Sehr geehrte Frau Y.Y.,<br />

durch Entscheidung in der Sache AZ 347/1G-0 wird Ihnen<br />

untersagt, den von Ihnen geträumten Traum<br />

XXXXX weiter zu träumen oder sich positiv mit Traumfiguren<br />

aus diesem Traum zu identifizieren, da dieser<br />

Traum dazu geeignet ist, den Religionsfrieden zu stören.<br />

Unter positiver Identifikation fällt dabei auch kritisches<br />

Träumen über das Traumverbot, das <strong>als</strong> positiver Bezug<br />

auf den ursprünglichen verbotenen Traum auszulegen<br />

ist.<br />

Bei Zuwiderhandlung wird ein Schlafentzug in Höhe<br />

von 7 Nächten angesetzt.<br />

Ihnen wird außerdem hiermit untersagt, weiterhin zu<br />

behaupten, der zuständige Gerichtshof in der Sache AZ<br />

347/1G-0 würde Traumzensur ausüben.<br />

In der Sache AZ 347/1G-0 wurde strikt nach der Gesetzeslage<br />

entschieden. Dies <strong>als</strong> Zensur zu bezeichnen<br />

oder gar <strong>als</strong> Alptraum, ist eine F<strong>als</strong>chaussage und dazu<br />

angetan, den Ruf des für Traumsachen zuständigen<br />

Gerichtshofes zu schädigen.<br />

Bei Wiederholung sehen wir uns gezwungen, <strong>als</strong> Ord-<br />

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