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Pflicht, eine Pflicht, das Wissen auch verantwortlich für<br />

sich selbst und die Gesellschaft zu nutzen und es<br />

nicht zu ignorieren. Hier bedarf es keiner christlichen<br />

Ethik, allein schon die Befähigungsgerechtigkeit bewirkt<br />

einen Imperativ der informierten Sorge um sich<br />

selbst.<br />

Und dies ist auch eine Frage der Würde des Menschen,<br />

denn die Würde des Menschen basiert auf der Selbstkenntnis,<br />

ohne diese gibt es kein Selbst und keine<br />

Würde. Die Kenntnis des eigenen Genoms ist <strong>als</strong>o auch<br />

ein Teil der Verpflichtungen des Selbst gegenüber der<br />

eigenen Menschenwürde.<br />

Die Angeklagte missachtet nicht nur ihre sozialethischen<br />

Verpflichtungen, sie tritt auch ihre eigene Menschenwürde<br />

mit Füßen."<br />

Der Anwalt verzichtete auf ein Plädoyer.<br />

Die Angeklagte schien immer noch etwas abwesend,<br />

vermutlich waren das die Nachwirkungen der Psychopharmaka.<br />

Dem Richter war das recht, das machte die Verhandlung<br />

einfacher.<br />

Er hasste Störungen durch aggressiv und unangemessen<br />

auftretende Angeklagte.<br />

Das Urteil lautete auf unbefristete Unterbringung im<br />

ethischen Sorgegewahrsam mit der Option der Aufhebung<br />

der Unterbringungsverfügung bei positiver Begutachtung<br />

bei einer alle zwei Jahre durchzuführenden<br />

Untersuchung durch Sachverständige der Sachverstän-<br />

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