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IFRS - MVV Investor

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IAS 1 ÄNDERUNG (2007) „DARSTELLUNG DES ABSCHLUSSES“: Die<br />

Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer<br />

Gesamtergebnisrechnung, die sowohl das in einer Periode<br />

erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten<br />

Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals<br />

ausgewiesen wurden, umfassen und die Gewinn- und<br />

Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Aufgrund<br />

dieser Änderung sind künftig nicht eigentümerbezogene<br />

strikt von den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen<br />

zu trennen sowie erweiterte Angaben zum „Sonstigen<br />

Ergebnis“ zu machen. Die Änderung zum Standard ist erstmals<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />

beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU<br />

erfolgte im Dezember 2008.<br />

IAS 23 ÄNDERUNG (2007) „AKTIVIERUNG VON FREMDKAPITAL-<br />

KOSTEN“: Mit der überarbeiteten Fassung von IAS 23 wird<br />

das bisherige Wahlrecht der sofortigen aufwandswirksamen<br />

Erfassung von Fremdkapitalkosten, die unmittelbar in Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung<br />

qualifizierter Vermögenswerte anfallen, abgeschafft. Solche<br />

Fremdkapitalkosten sind zukünftig verpflichtend als Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Änderung<br />

zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder<br />

nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im Dezember 2008.<br />

IAS 32 UND IAS 1 (2008) „FINANZINSTRUMENTE: DARSTELLUNG<br />

(PUTTABLE INSTRUMENTS)“: Dieser Standard ist für die Abgrenzung<br />

von Eigen- und Fremdkapital zentral. Die Neufassung<br />

erlaubt, kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen<br />

als Eigenkapital zu klassifizieren. Voraussetzung hierfür ist,<br />

dass eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart<br />

wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch<br />

auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen.<br />

Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009.<br />

<strong>IFRS</strong> 1/IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG<br />

DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“ sowie<br />

„KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“: Die Änderung<br />

implementiert im Wesentlichen Vereinfachungen bei der<br />

Erstbewertung von Tochterunternehmen und der Trennung<br />

von Gewinnen der Akquisitionsperiode. Die Änderung zum<br />

Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />

dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im Januar 2009.<br />

<strong>IFRS</strong> 2 ÄNDERUNG (2008) „ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG<br />

(VESTING CONDITIONS AND CANCELLATION)“: Sie definiert<br />

Ausübungsbedingungen anteilsbasierter Vergütungspläne<br />

genauer und konkretisiert die Regelungen zur vorzeitigen<br />

Beendigung von Vergütungsplänen. Die Änderung zum Standard<br />

ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im Dezember 2008.<br />

<strong>IFRS</strong> 3/IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „UNTERNEHMENSZUSAMMEN-<br />

SCHLÜSSE“ sowie „KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“:<br />

Neben dem Wahlrecht, bei einem Unternehmenserwerb Minderheitenanteile<br />

zum Fair Value (Full Goodwill Approach) oder mit<br />

dem anteiligen Nettovermögen zu bewerten, führt die Änderung<br />

die erfolgswirksame Neubewertung gehaltener Anteile<br />

bei endgültiger Erlangung der Kontrolle sowie die erfolgsneutrale<br />

Änderung der Beteiligungsquote ohne Kontrollverlust ein.<br />

Weiterhin sind die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung,<br />

die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist,<br />

zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung<br />

von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Änderung zum<br />

Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />

die EU erfolgte im Juni 2009.<br />

<strong>IFRS</strong> 7 ÄNDERUNG (2009) „VERBESSERTE ANGABEN ZU FINANZ-<br />

INSTRUMENTEN“: Die Änderungen sehen erweiterte Angaben<br />

über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das<br />

Liquiditätsrisiko vor. Die Änderung zum Standard ist erstmals<br />

für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />

beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte<br />

im November 2009.<br />

<strong>IFRS</strong> 8 „OPERATIVE SEGMENTE“: Der <strong>IFRS</strong> 8 ersetzt den bisherigen<br />

IAS 14. Der Standard schreibt die Identifizierung von<br />

operativen Segmenten auf der Grundlage der internen Berichterstattung<br />

des Unternehmens vor (Management Approach).<br />

Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />

dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im November 2007.<br />

IFRIC 9/IAS 39 ÄNDERUNG (2009): „EINGEBETTETE DERIVATE“:<br />

Die Änderung stellt die bilanzielle Behandlung von eingebetteten<br />

Derivaten für Unternehmen klar, wenn diese von einer<br />

Umklassifizierung Gebrauch machen. Die Änderung zur Interpretation<br />

und zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.<br />

<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />

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KONZERNABSCHLUSS

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