IFRS - MVV Investor
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IAS 1 ÄNDERUNG (2007) „DARSTELLUNG DES ABSCHLUSSES“: Die<br />
Neuerungen beinhalten insbesondere die Einführung einer<br />
Gesamtergebnisrechnung, die sowohl das in einer Periode<br />
erwirtschaftete Ergebnis als auch die noch nicht realisierten<br />
Gewinne und Verluste, die bislang innerhalb des Eigenkapitals<br />
ausgewiesen wurden, umfassen und die Gewinn- und<br />
Verlustrechnung in ihrer bisherigen Form ersetzt. Aufgrund<br />
dieser Änderung sind künftig nicht eigentümerbezogene<br />
strikt von den eigentümerbezogenen Eigenkapitalveränderungen<br />
zu trennen sowie erweiterte Angaben zum „Sonstigen<br />
Ergebnis“ zu machen. Die Änderung zum Standard ist erstmals<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />
beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU<br />
erfolgte im Dezember 2008.<br />
IAS 23 ÄNDERUNG (2007) „AKTIVIERUNG VON FREMDKAPITAL-<br />
KOSTEN“: Mit der überarbeiteten Fassung von IAS 23 wird<br />
das bisherige Wahlrecht der sofortigen aufwandswirksamen<br />
Erfassung von Fremdkapitalkosten, die unmittelbar in Zusammenhang<br />
mit dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung<br />
qualifizierter Vermögenswerte anfallen, abgeschafft. Solche<br />
Fremdkapitalkosten sind zukünftig verpflichtend als Anschaffungs-<br />
oder Herstellungskosten zu aktivieren. Die Änderung<br />
zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder<br />
nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im Dezember 2008.<br />
IAS 32 UND IAS 1 (2008) „FINANZINSTRUMENTE: DARSTELLUNG<br />
(PUTTABLE INSTRUMENTS)“: Dieser Standard ist für die Abgrenzung<br />
von Eigen- und Fremdkapital zentral. Die Neufassung<br />
erlaubt, kündbare Instrumente unter bestimmten Bedingungen<br />
als Eigenkapital zu klassifizieren. Voraussetzung hierfür ist,<br />
dass eine Abfindung zum beizulegenden Zeitwert vereinbart<br />
wird und die geleisteten Einlagen den nachrangigsten Anspruch<br />
auf das Nettovermögen des Unternehmens darstellen.<br />
Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Januar 2009.<br />
<strong>IFRS</strong> 1/IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG<br />
DER INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“ sowie<br />
„KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“: Die Änderung<br />
implementiert im Wesentlichen Vereinfachungen bei der<br />
Erstbewertung von Tochterunternehmen und der Trennung<br />
von Gewinnen der Akquisitionsperiode. Die Änderung zum<br />
Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />
dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im Januar 2009.<br />
<strong>IFRS</strong> 2 ÄNDERUNG (2008) „ANTEILSBASIERTE VERGÜTUNG<br />
(VESTING CONDITIONS AND CANCELLATION)“: Sie definiert<br />
Ausübungsbedingungen anteilsbasierter Vergütungspläne<br />
genauer und konkretisiert die Regelungen zur vorzeitigen<br />
Beendigung von Vergütungsplänen. Die Änderung zum Standard<br />
ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im Dezember 2008.<br />
<strong>IFRS</strong> 3/IAS 27 ÄNDERUNGEN (2008) „UNTERNEHMENSZUSAMMEN-<br />
SCHLÜSSE“ sowie „KONZERN- UND SEPARATE EINZELABSCHLÜSSE“:<br />
Neben dem Wahlrecht, bei einem Unternehmenserwerb Minderheitenanteile<br />
zum Fair Value (Full Goodwill Approach) oder mit<br />
dem anteiligen Nettovermögen zu bewerten, führt die Änderung<br />
die erfolgswirksame Neubewertung gehaltener Anteile<br />
bei endgültiger Erlangung der Kontrolle sowie die erfolgsneutrale<br />
Änderung der Beteiligungsquote ohne Kontrollverlust ein.<br />
Weiterhin sind die zwingende Berücksichtigung einer Gegenleistung,<br />
die an das Eintreten künftiger Ereignisse geknüpft ist,<br />
zum Erwerbszeitpunkt sowie die ergebniswirksame Behandlung<br />
von Transaktionskosten hervorzuheben. Die Änderung zum<br />
Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Juli 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />
die EU erfolgte im Juni 2009.<br />
<strong>IFRS</strong> 7 ÄNDERUNG (2009) „VERBESSERTE ANGABEN ZU FINANZ-<br />
INSTRUMENTEN“: Die Änderungen sehen erweiterte Angaben<br />
über Bewertungen zum beizulegenden Zeitwert und das<br />
Liquiditätsrisiko vor. Die Änderung zum Standard ist erstmals<br />
für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2009<br />
beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte<br />
im November 2009.<br />
<strong>IFRS</strong> 8 „OPERATIVE SEGMENTE“: Der <strong>IFRS</strong> 8 ersetzt den bisherigen<br />
IAS 14. Der Standard schreibt die Identifizierung von<br />
operativen Segmenten auf der Grundlage der internen Berichterstattung<br />
des Unternehmens vor (Management Approach).<br />
Der Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach<br />
dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im November 2007.<br />
IFRIC 9/IAS 39 ÄNDERUNG (2009): „EINGEBETTETE DERIVATE“:<br />
Die Änderung stellt die bilanzielle Behandlung von eingebetteten<br />
Derivaten für Unternehmen klar, wenn diese von einer<br />
Umklassifizierung Gebrauch machen. Die Änderung zur Interpretation<br />
und zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 1. Januar 2009 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.<br />
<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />
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KONZERNABSCHLUSS