IFRS - MVV Investor
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20 Eventualforderungen, -schulden<br />
und finanzielle Verpflichtungen<br />
Die nachfolgend aufgeführten Verpflichtungsvolumina entsprechen<br />
dem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang.<br />
Aus Bürgschaften bestehen solche Verpflichtungen in<br />
Höhe von 113,4 Mio Euro (Vorjahr 73,9 Mio Euro). Sicherheiten<br />
für fremde Verbindlichkeiten bestehen wie im Vorjahr nicht.<br />
Das Bestellobligo aus erteilten Investitionsaufträgen in der<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte<br />
und Sachanlagen belief sich auf 25,0 Mio Euro<br />
(Vorjahr 26,4 Mio Euro).<br />
Die finanziellen Verpflichtungen aus Operating Leasing betreffen<br />
überwiegend Wassernetze, Fuhrpark und IT-Ausstattung. Dabei<br />
liegt den Mindestleasingzahlungen folgende Fälligkeitsstruktur<br />
zugrunde:<br />
Mindestleasingzahlungen aus Operating Leasing<br />
Nominalwert<br />
in Tsd Euro<br />
Operating Leasing<br />
30.9.2010 30.9.2009<br />
bis zu 1 Jahr 11 172 11 879<br />
länger als 1 Jahr und bis zu 5 Jahren 22 757 22 457<br />
länger als 5 Jahre 16 325 17 037<br />
50 254 51 373<br />
Soweit bei Leasingverträgen das wirtschaftliche Eigentum beim<br />
Leasinggeber liegt (Operating Leasing), erfolgt die Bilanzierung<br />
des Leasinggegenstands beim Leasinggeber. Die anfallenden<br />
Leasingaufwendungen werden als Aufwand über die Laufzeit<br />
des Leasingverhältnisses erfasst.<br />
Die Verträge beinhalten zum Teil Verlängerungsoptionen,<br />
jedoch keine Kaufoptionen oder Preisanpassungsklauseln.<br />
Im Rahmen einer Bodensanierungsmaßnahme besteht eine<br />
Eventualforderung gegenüber dem Land Baden-Württemberg<br />
und der Stadt Mannheim. Die Eventualforderung hat einen<br />
Barwert von 2,1 Mio Euro.<br />
21 Finanzinstrumente<br />
Die Finanzinstrumente lassen sich in originäre und derivative<br />
Finanzinstrumente untergliedern.<br />
ORIGINÄRE FINANZINSTRUMENTE: Als finanzielle Vermögenswerte<br />
werden auf der Aktivseite Beteiligungen, Ausleihungen,<br />
Wertpapiere, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen,<br />
sonstige Geldforderungen sowie liquide Mittel ausgewiesen.<br />
Die erstmalige Bewertung erfolgt zu Anschaffungskosten.<br />
Transaktionskosten werden einbezogen.<br />
Im Rahmen der Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte<br />
entweder zum beizulegenden Zeitwert oder zu<br />
fortgeführten Anschaffungskosten bilanziert. Die Folgebewertung<br />
erfolgt für finanzielle Vermögenswerte der Kategorie<br />
„Zur Veräußerung verfügbare finanzielle Vermögenswerte“<br />
grundsätzlich zum beizulegenden Zeitwert. Änderungen des<br />
beizulegenden Zeitwerts gemäß IAS 39 (2008) werden erfolgsneutral<br />
im Eigenkapital unter Berücksichtigung latenter Steuern<br />
erfasst. Bei Abgang werden diese erfolgswirksam berücksichtigt.<br />
Liegen objektive Hinweise für eine Wertminderung<br />
eines Vermögenswerts vor, wird dieser erfolgswirksam abgeschrieben.<br />
Soweit die beizulegenden Zeitwerte nicht verlässlich<br />
geschätzt werden können, erfolgt die Bewertung zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten. Die Folgebewertung finanzieller<br />
Vermögenswerte der Kategorien „Vom Unternehmen ausgereichte<br />
Kredite und Forderungen“ sowie „Bis zur Endfälligkeit<br />
zu haltende Finanzinstrumente“ erfolgt zu fortgeführten<br />
Anschaffungskosten, gegebenenfalls unter Verwendung der<br />
Effektivzinsmethode. Die fortgeführten Anschaffungskosten<br />
eines finanziellen Vermögenswerts entsprechen dem beizulegenden<br />
Zeitwert der hingegebenen Gegenleistung, korrigiert<br />
um Wertminderungen, Zinsen und Tilgungen. Erkennbare Risiken,<br />
insbesondere aufgrund erwarteter Zahlungsausfälle oder<br />
verminderter erwarteter Cashflows, werden durch Wertminderungen<br />
berücksichtigt. Die Erfassung von Wertminderungen<br />
erfolgt direkt im Periodenergebnis.<br />
Bei marktüblichen Käufen und Verkäufen von finanziellen Vermögenswerten<br />
erfolgt die Bilanzierung zum Handelstag, das<br />
heißt zu dem Tag, an dem das Unternehmen die Verpflichtung<br />
zum Kauf des Vermögenswerts eingegangen ist. Marktübliche<br />
Käufe oder Verkäufe sind Käufe oder Verkäufe, welche<br />
die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines durch<br />
Marktvorschriften oder -konventionen festgelegten Zeitraums<br />
vorschreiben.<br />
<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />
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KONZERNABSCHLUSS