IFRS - MVV Investor
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<strong>MVV</strong> ENERGIE Konzernabschluss<br />
IFRIC 12 „DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN“: Diese Interpretation<br />
regelt die Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen<br />
die öffentliche Hand mit privaten Unternehmen Verträge<br />
abschließt, die auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerichtet<br />
sind. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt das private<br />
Unternehmen Infrastruktur, die in der Verfügungsmacht der<br />
öffentlichen Hand bleibt. Das private Unternehmen ist für<br />
den Bau, den Betrieb und die Erhaltungsmaßnahmen der<br />
Infrastruktur verantwortlich. Die Interpretation ist für die<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe erstmals für Geschäftsjahre, die am<br />
1. Oktober 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im März 2009.<br />
IAS 39 (2008) „ANSATZ UND BEWERTUNG (GEEIGNETES GRUND-<br />
GESCHÄFT)“: Der Standard konkretisiert die Anwendung des<br />
Hedge Accounting auf die Sicherung von einseitigen Risiken<br />
eines Grundgeschäfts sowie auf gesicherte Grundgeschäfte<br />
mit Inflation. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen,<br />
anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im<br />
September 2009.<br />
IAS 39 (2008) „UMKLASSIFIZIERUNGEN VON FINANZIELLEN VER-<br />
MÖGENSWERTEN“: Mit der Überarbeitung des Standards wird<br />
unter bestimmten Voraussetzungen die Umklassifizierung<br />
einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien der erfolgswirksamen<br />
Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur<br />
Veräußerung verfügbar ermöglicht und für zulässig erachtet.<br />
Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />
die am oder nach dem 15. Oktober 2008 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Oktober 2008.<br />
Aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuerungen ergaben<br />
sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe. Die erstmalige<br />
Anwendung des IAS 1 führte zu einer Erweiterung des<br />
Konzernabschlusses der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe um die Aufstellung<br />
der erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Erträge<br />
und Aufwendungen sowie zu Änderungen in der Darstellung<br />
der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die Änderungen<br />
in der Darstellung der Segmentberichterstattung aufgrund der<br />
erstmaligen Anwendung des <strong>IFRS</strong> 8 werden unter Textziffer 36<br />
Segmentberichterstattung dargestellt. Die Vergleichsperiode<br />
wurde entsprechend angepasst.<br />
<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />
Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards:<br />
Der IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten<br />
Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr<br />
2009/10 noch nicht verpflichtend anzuwenden<br />
waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden<br />
sind:<br />
<strong>IFRS</strong> 1 Änderung (2010) Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender<br />
von Vergleichsangaben nach <strong>IFRS</strong> 7<br />
<strong>IFRS</strong> 1 Änderung (2008) Erstmalige Anwendung der International<br />
Financial Reporting Standards<br />
<strong>IFRS</strong> 2 Änderung (2009) Klarstellung der Bilanzierung anteilsbasierter<br />
Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt<br />
werden<br />
IAS 24 Änderung (2009) Angaben über Beziehungen zu<br />
nahestehenden Unternehmen und Personen<br />
IFRIC 14 Änderung (2009) Vorauszahlung im Rahmen von<br />
Mindestdotierungsverpflichtungen<br />
IFRIC 15 Vereinbarungen zum Bau von Immobilien<br />
(Real Estate)<br />
IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer<br />
IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten<br />
von Kunden<br />
IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />
Eigenkapitalinstrumente<br />
<strong>IFRS</strong> 1 ÄNDERUNGEN (2010) „BEGRENZTE BEFREIUNG ERSTMALIGER<br />
ANWENDER VON VERGLEICHSANGABEN NACH <strong>IFRS</strong> 7“: Da erstmalige<br />
Anwender der <strong>IFRS</strong> nicht in den Genuss der Befreiung<br />
von Vergleichsangaben für Bewertungen zum beizulegenden<br />
Zeitwert und für das Liquiditätsrisiko kommen, die <strong>IFRS</strong> 7<br />
in Fällen vorsieht, in denen die Vergleichsperioden vor dem<br />
31. Dezember 2009 enden, soll die nun vorliegende Änderung<br />
an <strong>IFRS</strong> 1 auch für diese Unternehmen eine Befreiung<br />
ermöglichen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen,<br />
anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juni<br />
2010.<br />
<strong>IFRS</strong> 1 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG DER<br />
INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“: Die jetzt<br />
veröffentlichte Fassung von <strong>IFRS</strong> 1 bewahrt den Inhalt der<br />
vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Die<br />
Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.