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IFRS - MVV Investor

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108<br />

<strong>MVV</strong> ENERGIE Konzernabschluss<br />

IFRIC 12 „DIENSTLEISTUNGSKONZESSIONEN“: Diese Interpretation<br />

regelt die Bilanzierung von Vereinbarungen, bei denen<br />

die öffentliche Hand mit privaten Unternehmen Verträge<br />

abschließt, die auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben gerichtet<br />

sind. Zur Erfüllung dieser Aufgaben nutzt das private<br />

Unternehmen Infrastruktur, die in der Verfügungsmacht der<br />

öffentlichen Hand bleibt. Das private Unternehmen ist für<br />

den Bau, den Betrieb und die Erhaltungsmaßnahmen der<br />

Infrastruktur verantwortlich. Die Interpretation ist für die<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe erstmals für Geschäftsjahre, die am<br />

1. Oktober 2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im März 2009.<br />

IAS 39 (2008) „ANSATZ UND BEWERTUNG (GEEIGNETES GRUND-<br />

GESCHÄFT)“: Der Standard konkretisiert die Anwendung des<br />

Hedge Accounting auf die Sicherung von einseitigen Risiken<br />

eines Grundgeschäfts sowie auf gesicherte Grundgeschäfte<br />

mit Inflation. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2009 beginnen,<br />

anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im<br />

September 2009.<br />

IAS 39 (2008) „UMKLASSIFIZIERUNGEN VON FINANZIELLEN VER-<br />

MÖGENSWERTEN“: Mit der Überarbeitung des Standards wird<br />

unter bestimmten Voraussetzungen die Umklassifizierung<br />

einiger Finanzinstrumente aus den Kategorien der erfolgswirksamen<br />

Bewertung zum beizulegenden Zeitwert und zur<br />

Veräußerung verfügbar ermöglicht und für zulässig erachtet.<br />

Die Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre,<br />

die am oder nach dem 15. Oktober 2008 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Oktober 2008.<br />

Aus der erstmaligen Anwendung dieser Neuerungen ergaben<br />

sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe. Die erstmalige<br />

Anwendung des IAS 1 führte zu einer Erweiterung des<br />

Konzernabschlusses der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe um die Aufstellung<br />

der erfolgsneutral im Konzerneigenkapital erfassten Erträge<br />

und Aufwendungen sowie zu Änderungen in der Darstellung<br />

der Eigenkapitalveränderungsrechnung. Die Änderungen<br />

in der Darstellung der Segmentberichterstattung aufgrund der<br />

erstmaligen Anwendung des <strong>IFRS</strong> 8 werden unter Textziffer 36<br />

Segmentberichterstattung dargestellt. Die Vergleichsperiode<br />

wurde entsprechend angepasst.<br />

<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />

Auswirkungen von neuen, noch nicht anzuwendenden Rechnungslegungsstandards:<br />

Der IASB und das IFRIC haben die nachfolgend aufgeführten<br />

Standards und Interpretationen veröffentlicht, die für das Geschäftsjahr<br />

2009/10 noch nicht verpflichtend anzuwenden<br />

waren und auch nicht freiwillig vorzeitig angewendet worden<br />

sind:<br />

<strong>IFRS</strong> 1 Änderung (2010) Begrenzte Befreiung erstmaliger Anwender<br />

von Vergleichsangaben nach <strong>IFRS</strong> 7<br />

<strong>IFRS</strong> 1 Änderung (2008) Erstmalige Anwendung der International<br />

Financial Reporting Standards<br />

<strong>IFRS</strong> 2 Änderung (2009) Klarstellung der Bilanzierung anteilsbasierter<br />

Vergütungen im Konzern, die in bar erfüllt<br />

werden<br />

IAS 24 Änderung (2009) Angaben über Beziehungen zu<br />

nahestehenden Unternehmen und Personen<br />

IFRIC 14 Änderung (2009) Vorauszahlung im Rahmen von<br />

Mindestdotierungsverpflichtungen<br />

IFRIC 15 Vereinbarungen zum Bau von Immobilien<br />

(Real Estate)<br />

IFRIC 17 Sachdividenden an Eigentümer<br />

IFRIC 18 Übertragungen von Vermögenswerten<br />

von Kunden<br />

IFRIC 19 Tilgung finanzieller Verbindlichkeiten durch<br />

Eigenkapitalinstrumente<br />

<strong>IFRS</strong> 1 ÄNDERUNGEN (2010) „BEGRENZTE BEFREIUNG ERSTMALIGER<br />

ANWENDER VON VERGLEICHSANGABEN NACH <strong>IFRS</strong> 7“: Da erstmalige<br />

Anwender der <strong>IFRS</strong> nicht in den Genuss der Befreiung<br />

von Vergleichsangaben für Bewertungen zum beizulegenden<br />

Zeitwert und für das Liquiditätsrisiko kommen, die <strong>IFRS</strong> 7<br />

in Fällen vorsieht, in denen die Vergleichsperioden vor dem<br />

31. Dezember 2009 enden, soll die nun vorliegende Änderung<br />

an <strong>IFRS</strong> 1 auch für diese Unternehmen eine Befreiung<br />

ermöglichen. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Juli 2010 beginnen,<br />

anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juni<br />

2010.<br />

<strong>IFRS</strong> 1 ÄNDERUNGEN (2008) „ERSTMALIGE ANWENDUNG DER<br />

INTERNATIONAL FINANCIAL REPORTING STANDARDS“: Die jetzt<br />

veröffentlichte Fassung von <strong>IFRS</strong> 1 bewahrt den Inhalt der<br />

vorangegangenen Version in einer geänderten Struktur. Die<br />

Änderung zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.

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