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IFRS - MVV Investor

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<strong>IFRS</strong> 2 ÄNDERUNG (2009) „KLARSTELLUNG DER BILANZIERUNG<br />

ANTEILSBASIERTER VERGÜTUNGEN IM KONZERN, DIE IN BAR<br />

ERFÜLLT WERDEN“: Die Änderung konkretisiert, wie eine einzelne<br />

Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte<br />

Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss<br />

bilanzieren soll. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />

Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen,<br />

anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im<br />

März 2010.<br />

IAS 24 ÄNDERUNGEN (2009) „ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU<br />

NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN“: Die jetzt veröffentlichte<br />

Fassung von IAS 24 hat den Zweck, die Definition<br />

von nahestehenden Unternehmen und Personen zu vereinfachen<br />

und dabei bestimmte Unstimmigkeiten zu beseitigen<br />

und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahestehen, von<br />

bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden<br />

Unternehmen und Personen zu befreien. Die Änderung<br />

zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder<br />

nach dem 1. Januar 2011 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im Juli 2010.<br />

IFRIC 14 ÄNDERUNG (2009) „VORAUSZAHLUNG IM RAHMEN<br />

VON MINDESTDOTIERUNGSVERPFLICHTUNGEN“: Durch die<br />

Änderung soll eine unbeabsichtigte Folge beseitigt werden,<br />

in denen ein Unternehmen, das einer Mindestdotierungsverpflichtung<br />

unterliegt, eine Beitragsvorauszahlung leistet<br />

und Unternehmen, die solche Vorauszahlungen leisten, diese<br />

unter bestimmten Umständen als Aufwendungen erfassen<br />

müssten. Besteht für einen leistungsorientierten Plan eine<br />

Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung<br />

nach der vorliegenden Änderung an IFRIC 14 wie jede andere<br />

Vorauszahlung als Vermögenswert behandelt werden. Die Interpretation<br />

ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Januar 2011 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />

die EU erfolgte im Juli 2010.<br />

IFRIC 15 „VEREINBARUNGEN ZUM BAU VON IMMOBILIEN (REAL<br />

ESTATE)“: Diese Interpretation regelt die Anwendbarkeit der<br />

konkurrierenden Standards IAS 11 beziehungsweise IAS 18 im<br />

Hinblick auf Immobilienverkäufe, bei denen es vor Abschluss<br />

der Bauarbeiten zum Vertragsabschluss mit dem Erwerber<br />

kommt. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die<br />

am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juli 2009.<br />

IFRIC 17 „SACHDIVIDENDEN AN EIGENTÜMER“: Die Interpretation<br />

regelt, wie ein Unternehmen andere Vermögenswerte<br />

als Zahlungsmittel zu bewerten hat, die es als Gewinnausschüttung<br />

an die Anteilseigner überträgt. Die Interpretation<br />

ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. November<br />

2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />

durch die EU erfolgte im November 2009.<br />

IFRIC 18 „ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN VON<br />

KUNDEN“: stellt die Anforderungen der <strong>IFRS</strong> für Vereinbarungen<br />

klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein<br />

Objekt, eine Anlage oder Betriebsmittel erhält, die das Unternehmen<br />

dann entweder dazu verwenden muss, den Kunden<br />

mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder dem Kunden<br />

einen permanenten Zugang zur Versorgung mit Gütern oder<br />

Dienstleistungen zu gewähren. Ebenfalls behandelt werden<br />

solche Fälle, in denen ein Unternehmen Zahlungsmittel mit<br />

der Auflage erhält, einen der vorgenannten Vermögenswerte<br />

zu erwerben oder herzustellen. Die im Januar 2009 veröffentlichte<br />

Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am<br />

oder nach dem 1. November 2009 beginnen, anzuwenden.<br />

Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.<br />

IFRIC 19 „TILGUNG FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN DURCH<br />

EIGENKAPITALINSTRUMENTE“: soll Leitlinien für die Bilanzierung<br />

von Eigenkapitalinstrumenten liefern, die ein Schuldner<br />

nach Neuaushandlung der Konditionen einer finanziellen<br />

Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung<br />

ausgibt. Die im November 2009 veröffentlichte Interpretation<br />

ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />

1. Juli 2010 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />

die EU erfolgte im Juli 2010.<br />

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRIC 14,<br />

des IFRIC 15, des IFRIC 17, des IFRIC 18 und des IFRIC 19<br />

sowie die Änderungen des <strong>IFRS</strong> 1, des <strong>IFRS</strong> 2 und des IAS 24<br />

auf den Konzernabschluss der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe werden<br />

derzeit geprüft. Die erstmalige Anwendung dieser Vorschriften<br />

wird – abgesehen von den geforderten Änderungen<br />

in der Darstellung des Abschlusses – voraussichtlich keine<br />

wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der<br />

<strong>MVV</strong> Energie Gruppe haben.<br />

<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />

109<br />

KONZERNABSCHLUSS

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