IFRS - MVV Investor
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<strong>IFRS</strong> 2 ÄNDERUNG (2009) „KLARSTELLUNG DER BILANZIERUNG<br />
ANTEILSBASIERTER VERGÜTUNGEN IM KONZERN, DIE IN BAR<br />
ERFÜLLT WERDEN“: Die Änderung konkretisiert, wie eine einzelne<br />
Tochtergesellschaft in einem Konzern bestimmte anteilsbasierte<br />
Vergütungsvereinbarungen in ihrem eigenen Abschluss<br />
bilanzieren soll. Die Änderung zum Standard ist erstmals für<br />
Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen,<br />
anzuwenden. Die Anerkennung durch die EU erfolgte im<br />
März 2010.<br />
IAS 24 ÄNDERUNGEN (2009) „ANGABEN ÜBER BEZIEHUNGEN ZU<br />
NAHESTEHENDEN UNTERNEHMEN UND PERSONEN“: Die jetzt veröffentlichte<br />
Fassung von IAS 24 hat den Zweck, die Definition<br />
von nahestehenden Unternehmen und Personen zu vereinfachen<br />
und dabei bestimmte Unstimmigkeiten zu beseitigen<br />
und Unternehmen, die öffentlichen Stellen nahestehen, von<br />
bestimmten Angaben zu Geschäftsvorfällen mit nahestehenden<br />
Unternehmen und Personen zu befreien. Die Änderung<br />
zum Standard ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder<br />
nach dem 1. Januar 2011 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im Juli 2010.<br />
IFRIC 14 ÄNDERUNG (2009) „VORAUSZAHLUNG IM RAHMEN<br />
VON MINDESTDOTIERUNGSVERPFLICHTUNGEN“: Durch die<br />
Änderung soll eine unbeabsichtigte Folge beseitigt werden,<br />
in denen ein Unternehmen, das einer Mindestdotierungsverpflichtung<br />
unterliegt, eine Beitragsvorauszahlung leistet<br />
und Unternehmen, die solche Vorauszahlungen leisten, diese<br />
unter bestimmten Umständen als Aufwendungen erfassen<br />
müssten. Besteht für einen leistungsorientierten Plan eine<br />
Mindestdotierungsverpflichtung, muss diese Vorauszahlung<br />
nach der vorliegenden Änderung an IFRIC 14 wie jede andere<br />
Vorauszahlung als Vermögenswert behandelt werden. Die Interpretation<br />
ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Januar 2011 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />
die EU erfolgte im Juli 2010.<br />
IFRIC 15 „VEREINBARUNGEN ZUM BAU VON IMMOBILIEN (REAL<br />
ESTATE)“: Diese Interpretation regelt die Anwendbarkeit der<br />
konkurrierenden Standards IAS 11 beziehungsweise IAS 18 im<br />
Hinblick auf Immobilienverkäufe, bei denen es vor Abschluss<br />
der Bauarbeiten zum Vertragsabschluss mit dem Erwerber<br />
kommt. Die Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die<br />
am oder nach dem 1. Januar 2010 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im Juli 2009.<br />
IFRIC 17 „SACHDIVIDENDEN AN EIGENTÜMER“: Die Interpretation<br />
regelt, wie ein Unternehmen andere Vermögenswerte<br />
als Zahlungsmittel zu bewerten hat, die es als Gewinnausschüttung<br />
an die Anteilseigner überträgt. Die Interpretation<br />
ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. November<br />
2009 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung<br />
durch die EU erfolgte im November 2009.<br />
IFRIC 18 „ÜBERTRAGUNGEN VON VERMÖGENSWERTEN VON<br />
KUNDEN“: stellt die Anforderungen der <strong>IFRS</strong> für Vereinbarungen<br />
klar, bei denen ein Unternehmen von einem Kunden ein<br />
Objekt, eine Anlage oder Betriebsmittel erhält, die das Unternehmen<br />
dann entweder dazu verwenden muss, den Kunden<br />
mit einem Leitungsnetz zu verbinden oder dem Kunden<br />
einen permanenten Zugang zur Versorgung mit Gütern oder<br />
Dienstleistungen zu gewähren. Ebenfalls behandelt werden<br />
solche Fälle, in denen ein Unternehmen Zahlungsmittel mit<br />
der Auflage erhält, einen der vorgenannten Vermögenswerte<br />
zu erwerben oder herzustellen. Die im Januar 2009 veröffentlichte<br />
Interpretation ist erstmals für Geschäftsjahre, die am<br />
oder nach dem 1. November 2009 beginnen, anzuwenden.<br />
Die Anerkennung durch die EU erfolgte im November 2009.<br />
IFRIC 19 „TILGUNG FINANZIELLER VERBINDLICHKEITEN DURCH<br />
EIGENKAPITALINSTRUMENTE“: soll Leitlinien für die Bilanzierung<br />
von Eigenkapitalinstrumenten liefern, die ein Schuldner<br />
nach Neuaushandlung der Konditionen einer finanziellen<br />
Verbindlichkeit zu deren vollständiger oder teilweiser Tilgung<br />
ausgibt. Die im November 2009 veröffentlichte Interpretation<br />
ist erstmals für Geschäftsjahre, die am oder nach dem<br />
1. Juli 2010 beginnen, anzuwenden. Die Anerkennung durch<br />
die EU erfolgte im Juli 2010.<br />
Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung des IFRIC 14,<br />
des IFRIC 15, des IFRIC 17, des IFRIC 18 und des IFRIC 19<br />
sowie die Änderungen des <strong>IFRS</strong> 1, des <strong>IFRS</strong> 2 und des IAS 24<br />
auf den Konzernabschluss der <strong>MVV</strong> Energie Gruppe werden<br />
derzeit geprüft. Die erstmalige Anwendung dieser Vorschriften<br />
wird – abgesehen von den geforderten Änderungen<br />
in der Darstellung des Abschlusses – voraussichtlich keine<br />
wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss der<br />
<strong>MVV</strong> Energie Gruppe haben.<br />
<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />
109<br />
KONZERNABSCHLUSS