IFRS - MVV Investor
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Zur Schätzung des Nutzungswerts muss die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />
die voraussichtlich künftigen Zahlungsmittelüberschüsse<br />
aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und<br />
darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen,<br />
um den Barwert der Cashflows zu ermitteln. Sämtliche<br />
Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen<br />
und Einschätzungen zum Bilanzstichtag oder zum relevanten<br />
unterjährigen Stichtag, zu welchem die anlassbezogene<br />
Wertminderung erforderlich wird. Abweichende Entwicklungen<br />
dieser Rahmenbedingungen können zu Unterschieden<br />
zwischen den Schätzwerten und den tatsächlichen Werten<br />
führen. In solchen Fällen werden die Annahmen und falls<br />
erforderlich der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts<br />
entsprechend angepasst. Weitere Einzelheiten hierzu sind<br />
unter Textziffer 1 zu finden.<br />
Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung<br />
tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei<br />
der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden<br />
können, die Möglichkeit der zukünftigen Erzielung entsprechender<br />
steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche Rolle.<br />
Bei der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und<br />
ähnliche Verpflichtungen stellen insbesondere der Abzinsungsfaktor,<br />
biometrische Wahrscheinlichkeiten sowie Trendannahmen<br />
wesentliche Schätzgrößen dar. Abweichende Entwicklungen<br />
dieser Schätzgrößen können zu Unterschieden<br />
zwischen dem bilanzierten Wert und den tatsächlich im Zeitablauf<br />
entstehenden Verpflichtungen führen. Da versicherungsmathematische<br />
Gewinne und Verluste nur dann erfasst werden,<br />
wenn sie 10% des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang<br />
und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen,<br />
haben Änderungen des Abzinsungsfaktors in der <strong>MVV</strong> Energie<br />
Gruppe in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf<br />
den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr.<br />
Die Bewertung von Umsätzen und Materialaufwendungen<br />
unterliegt insofern Schätzungen, dass zum Stichtag Verbrauchsabgrenzungen<br />
für bereits entstandene und noch nicht<br />
fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und<br />
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen<br />
wurden.<br />
Abfindungsverbindlichkeiten für Personengesellschaften werden<br />
mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />
Dieser wird ermittelt, indem eine Unternehmensbewertung<br />
unter Berücksichtigung der aktuellen Planung und der Zinsstrukturkurve<br />
berechnet wird.<br />
Grundsätzlich werden bei diesen Bewertungsunsicherheiten<br />
die bestmöglichen Erkenntnisse bezogen auf die Verhältnisse<br />
am Bilanzstichtag herangezogen. Die tatsächlichen Beträge<br />
können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im<br />
Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten behafteten<br />
Buchwerte sind aus der Bilanz beziehungsweise den entsprechenden<br />
Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.<br />
Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht<br />
von wesentlichen Änderungen der der Bilanzierung und Bewertung<br />
zugrunde gelegten Annahmen auszugehen. Insofern sind<br />
aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen<br />
der Annahmen und Schätzungen oder der Buchwerte der<br />
betroffenen Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr<br />
2010/11 zu erwarten.<br />
<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />
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KONZERNABSCHLUSS