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IFRS - MVV Investor

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Zur Schätzung des Nutzungswerts muss die <strong>MVV</strong> Energie Gruppe<br />

die voraussichtlich künftigen Zahlungsmittelüberschüsse<br />

aus der Zahlungsmittel generierenden Einheit schätzen und<br />

darüber hinaus einen angemessenen Abzinsungssatz wählen,<br />

um den Barwert der Cashflows zu ermitteln. Sämtliche<br />

Annahmen und Schätzungen basieren auf den Verhältnissen<br />

und Einschätzungen zum Bilanzstichtag oder zum relevanten<br />

unterjährigen Stichtag, zu welchem die anlassbezogene<br />

Wertminderung erforderlich wird. Abweichende Entwicklungen<br />

dieser Rahmenbedingungen können zu Unterschieden<br />

zwischen den Schätzwerten und den tatsächlichen Werten<br />

führen. In solchen Fällen werden die Annahmen und falls<br />

erforderlich der Buchwert des Geschäfts- oder Firmenwerts<br />

entsprechend angepasst. Weitere Einzelheiten hierzu sind<br />

unter Textziffer 1 zu finden.<br />

Annahmen sind des Weiteren zu treffen bei der Berechnung<br />

tatsächlicher und latenter Steuern. Insbesondere spielt bei<br />

der Beurteilung, ob aktive latente Steuern genutzt werden<br />

können, die Möglichkeit der zukünftigen Erzielung entsprechender<br />

steuerpflichtiger Einkommen eine wesentliche Rolle.<br />

Bei der Bewertung von Rückstellungen für Pensionen und<br />

ähnliche Verpflichtungen stellen insbesondere der Abzinsungsfaktor,<br />

biometrische Wahrscheinlichkeiten sowie Trendannahmen<br />

wesentliche Schätzgrößen dar. Abweichende Entwicklungen<br />

dieser Schätzgrößen können zu Unterschieden<br />

zwischen dem bilanzierten Wert und den tatsächlich im Zeitablauf<br />

entstehenden Verpflichtungen führen. Da versicherungsmathematische<br />

Gewinne und Verluste nur dann erfasst werden,<br />

wenn sie 10% des höheren Betrags aus dem Verpflichtungsumfang<br />

und dem Zeitwert des Planvermögens übersteigen,<br />

haben Änderungen des Abzinsungsfaktors in der <strong>MVV</strong> Energie<br />

Gruppe in der Regel keine wesentlichen Auswirkungen auf<br />

den Buchwert der Rückstellungen im nächsten Geschäftsjahr.<br />

Die Bewertung von Umsätzen und Materialaufwendungen<br />

unterliegt insofern Schätzungen, dass zum Stichtag Verbrauchsabgrenzungen<br />

für bereits entstandene und noch nicht<br />

fakturierte Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und<br />

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen vorgenommen<br />

wurden.<br />

Abfindungsverbindlichkeiten für Personengesellschaften werden<br />

mit dem anteiligen beizulegenden Zeitwert angesetzt.<br />

Dieser wird ermittelt, indem eine Unternehmensbewertung<br />

unter Berücksichtigung der aktuellen Planung und der Zinsstrukturkurve<br />

berechnet wird.<br />

Grundsätzlich werden bei diesen Bewertungsunsicherheiten<br />

die bestmöglichen Erkenntnisse bezogen auf die Verhältnisse<br />

am Bilanzstichtag herangezogen. Die tatsächlichen Beträge<br />

können sich von den Schätzungen unterscheiden. Die im<br />

Abschluss erfassten und mit diesen Unsicherheiten behafteten<br />

Buchwerte sind aus der Bilanz beziehungsweise den entsprechenden<br />

Erläuterungen im Anhang zu entnehmen.<br />

Zum Aufstellungszeitpunkt des Konzernabschlusses ist nicht<br />

von wesentlichen Änderungen der der Bilanzierung und Bewertung<br />

zugrunde gelegten Annahmen auszugehen. Insofern sind<br />

aus gegenwärtiger Sicht keine nennenswerten Anpassungen<br />

der Annahmen und Schätzungen oder der Buchwerte der<br />

betroffenen Vermögenswerte und Schulden im Geschäftsjahr<br />

2010/11 zu erwarten.<br />

<strong>MVV</strong> Energie 2009/10<br />

121<br />

KONZERNABSCHLUSS

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