8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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Wirtschaftlichkeitsanalyse 2<br />
Durch e<strong>in</strong>e Zusammenlegung von Standorten können durch größere<br />
E<strong>in</strong>kaufsmengen ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>kaufspreise für sonstige Güter<br />
und Dienstleistungen vere<strong>in</strong>bart werden, gerade Infrastrukturkosten<br />
(EDV-Netz, Telefon) s<strong>in</strong>ken bei Vorhaltung an nur e<strong>in</strong>em<br />
Standort. Insgesamt können also die Sachkosten bei e<strong>in</strong>er Zentralisierung<br />
s<strong>in</strong>ken, wenn e<strong>in</strong> geeigneter Standort gewählt wird.<br />
E<strong>in</strong>e gegenteilige Wirkung haben vor allem zusätzliche Reisekosten,<br />
die durch die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Präsenz an anderen (ehemaligen)<br />
Standorten bzw. Außenstellen entstehen können.<br />
Abschätzung der Sachkosten für die vorliegenden Modelle:<br />
Regierungsmodell<br />
Das Regierungsmodell sieht e<strong>in</strong>e Reduktion auf drei Standorte <strong>in</strong><br />
den Regionen Rhe<strong>in</strong>land, <strong>Westfalen</strong> und Ruhrgebiet vor. Wegen<br />
der unterschiedlichen Mietpreise <strong>in</strong> den möglichen Standorten<br />
sollte der Standortwahl besondere Aufmerksamkeit geschenkt<br />
werden. Auch wenn die Standortdebatte noch nicht abgeschlossen<br />
ist, spricht e<strong>in</strong>iges dafür, dass für die neuen Standorte eher größere<br />
Städte mit e<strong>in</strong>er guten Infrastruktur gewählt werden. Diese<br />
verursachen jedoch regelmäßig höhere Mietkosten (s. o.) 5 . Dem<br />
Gutachter liegen ke<strong>in</strong>e Informationen zu eventuell vorhandenen<br />
Bürogebäuden an den möglichen Standorten vor, die sich im<br />
Eigentum des Landes bef<strong>in</strong>den. Aus diesem Grund soll e<strong>in</strong>e kurze<br />
Beispielrechnung die Auswirkungen der Entscheidung für den<br />
Standort Münster verdeutlichen (vgl. Tabelle 1):<br />
Zur Zeit werden für das Regierungspräsidium <strong>in</strong> Detmold 21.388<br />
qm zum Preis von <strong>in</strong>sgesamt 1.372.800 €/Jahr (2004) angemietet<br />
(5,34 €/qm). Unterstellt man nun für den Fall des Regierungsmodells<br />
e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sparung von 10 % der derzeit angemieteten Fläche,<br />
5 E<strong>in</strong>e ausführliche Analyse dieser Fragestellung f<strong>in</strong>det sich im empirica-<strong>Gutachten</strong>.<br />
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