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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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Wirtschaftlichkeitsanalyse 2<br />

Durch e<strong>in</strong>e Zusammenlegung von Standorten können durch größere<br />

E<strong>in</strong>kaufsmengen ger<strong>in</strong>gere E<strong>in</strong>kaufspreise für sonstige Güter<br />

und Dienstleistungen vere<strong>in</strong>bart werden, gerade Infrastrukturkosten<br />

(EDV-Netz, Telefon) s<strong>in</strong>ken bei Vorhaltung an nur e<strong>in</strong>em<br />

Standort. Insgesamt können also die Sachkosten bei e<strong>in</strong>er Zentralisierung<br />

s<strong>in</strong>ken, wenn e<strong>in</strong> geeigneter Standort gewählt wird.<br />

E<strong>in</strong>e gegenteilige Wirkung haben vor allem zusätzliche Reisekosten,<br />

die durch die Notwendigkeit e<strong>in</strong>er Präsenz an anderen (ehemaligen)<br />

Standorten bzw. Außenstellen entstehen können.<br />

Abschätzung der Sachkosten für die vorliegenden Modelle:<br />

Regierungsmodell<br />

Das Regierungsmodell sieht e<strong>in</strong>e Reduktion auf drei Standorte <strong>in</strong><br />

den Regionen Rhe<strong>in</strong>land, <strong>Westfalen</strong> und Ruhrgebiet vor. Wegen<br />

der unterschiedlichen Mietpreise <strong>in</strong> den möglichen Standorten<br />

sollte der Standortwahl besondere Aufmerksamkeit geschenkt<br />

werden. Auch wenn die Standortdebatte noch nicht abgeschlossen<br />

ist, spricht e<strong>in</strong>iges dafür, dass für die neuen Standorte eher größere<br />

Städte mit e<strong>in</strong>er guten Infrastruktur gewählt werden. Diese<br />

verursachen jedoch regelmäßig höhere Mietkosten (s. o.) 5 . Dem<br />

Gutachter liegen ke<strong>in</strong>e Informationen zu eventuell vorhandenen<br />

Bürogebäuden an den möglichen Standorten vor, die sich im<br />

Eigentum des Landes bef<strong>in</strong>den. Aus diesem Grund soll e<strong>in</strong>e kurze<br />

Beispielrechnung die Auswirkungen der Entscheidung für den<br />

Standort Münster verdeutlichen (vgl. Tabelle 1):<br />

Zur Zeit werden für das Regierungspräsidium <strong>in</strong> Detmold 21.388<br />

qm zum Preis von <strong>in</strong>sgesamt 1.372.800 €/Jahr (2004) angemietet<br />

(5,34 €/qm). Unterstellt man nun für den Fall des Regierungsmodells<br />

e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>sparung von 10 % der derzeit angemieteten Fläche,<br />

5 E<strong>in</strong>e ausführliche Analyse dieser Fragestellung f<strong>in</strong>det sich im empirica-<strong>Gutachten</strong>.<br />

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