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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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3 <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong>en <strong>in</strong> Deutschland<br />

3.2.1 Reformen bis 2000<br />

Zwischen Bezirk und Bezirksregierung besteht gem. Art. 35, 35a<br />

und 35b Bezirksordnung e<strong>in</strong> organisatorischer, personeller und<br />

sachlicher Verwaltungsverbund. Das heißt, dass die Regierung<br />

den Bezirk <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Aufgaben durch die organisationelle Infrastruktur<br />

und durch Personal unterstützt, teilweise führt sie Aufgaben<br />

aus, die ihr durch Beschluss vom Bezirkstag übertragen worden<br />

s<strong>in</strong>d.<br />

In der Staatskanzlei ist 1993 unter Edmund Stoiber e<strong>in</strong>e Stabsstelle<br />

für Verwaltungsreform e<strong>in</strong>gerichtet worden. Diese Stelle<br />

begleitet seitdem den Reformprozess und erarbeitete jüngst Vorschläge<br />

für e<strong>in</strong>e umfassende Reform der bayerischen Verwaltungsstrukturen.<br />

Auf der Basis des 1. und 2. Verwaltungsreformgesetzes<br />

(von 1997 und 2000 respektive), wurden bis 2000 bereits<br />

viele E<strong>in</strong>zelreformen umgesetzt. Im Bereich der Mittel<strong>in</strong>stanzen<br />

s<strong>in</strong>d zu nennen:<br />

• Abbau von 25 % der Sachgebiete<br />

(<strong>in</strong>sbesondere durch Delegation nach unten),<br />

• 10 % Personale<strong>in</strong>sparung,<br />

• Verbesserung der IuK-Ausstattung,<br />

• E<strong>in</strong>gliederung der Bergämter <strong>in</strong> die Regierungen.<br />

Ergänzend <strong>zur</strong> Strukturreform der Mittel<strong>in</strong>stanzen wurden viele<br />

Sonderbehörden neu strukturiert oder zusammengelegt. Schließlich<br />

wurden e<strong>in</strong>e umfangreiche Aufgabenkritik sowie e<strong>in</strong>e Reihe<br />

von Privatisierungsmaßnahmen beschlossen.<br />

3.2.2 Reformen nach 2000<br />

E<strong>in</strong> Entwurf für e<strong>in</strong> drittes Verwaltungsreformgesetz wurde <strong>in</strong> der<br />

Kab<strong>in</strong>ettssitzung am 16.12.2003 beschlossen. Der Zeitrahmen für<br />

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