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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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3 <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong>en <strong>in</strong> Deutschland<br />

übernimmt <strong>in</strong> Zukunft die Staatskanzlei; Wahlen und Abstimmungen<br />

der Landeswahlleiter; Waffen und Munition das Innenm<strong>in</strong>isterium,<br />

die Polizeidirektion oder das Landeskrim<strong>in</strong>alamt; Krematorien<br />

das Sozialm<strong>in</strong>isterium; Rückführungen von Ausländern<br />

die zentralen Ausländerstellen; Friedhöfe, Leichenwesen, Staatsangehörigkeiten,<br />

E<strong>in</strong>bürgerungen, Personenstands- und Namensrecht,<br />

Sonn- und Feiertagsrecht die Kommunen; die restlichen<br />

Aufgaben (Pässe, Personalausweise, Meldegesetz, Lotteriewesen,<br />

Sportwetten, Gräber, Gedenkstätten, Medienaufsicht, Ausländerrecht,<br />

Bundes- und Landesgrenzen) übernimmt das Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

selbst.<br />

3.4.2 Zweistufiger Verwaltungsaufbau<br />

Der zweite große Reformblock bezieht sich auf die Verwaltungsstruktur.<br />

Die Abschaffung der Bezirksregierungen als Mittel<strong>in</strong>stanzen<br />

steht hierbei im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ziele der<br />

Reduzierung des Verwaltungsaufbaus vom traditionellen drei- auf<br />

e<strong>in</strong>en zweistufigen s<strong>in</strong>d:<br />

• die Beseitigung unnötiger Doppelstrukturen,<br />

• Straffung der Behördenstruktur,<br />

• e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung der für Aufsicht benötigten Ressourcen,<br />

• das Erschließen von Synergieeffekten durch<br />

Kompetenzbündelung.<br />

Die Abschaffung der Bezirksregierungen ist bereits bis Ende 2004<br />

geplant 20 . Möglich werden soll dies im Wesentlichen auf Basis der<br />

Aufgabenkritik, nach der die bislang von den Bezirksregierungen<br />

20 Für e<strong>in</strong>e Übersicht über den alten und den geplanten neuen Verwaltungsaufbau vgl.<br />

Anlage 3.<br />

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