8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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3 <strong>Verwaltungsstrukturreform</strong>en <strong>in</strong> Deutschland<br />
übernimmt <strong>in</strong> Zukunft die Staatskanzlei; Wahlen und Abstimmungen<br />
der Landeswahlleiter; Waffen und Munition das Innenm<strong>in</strong>isterium,<br />
die Polizeidirektion oder das Landeskrim<strong>in</strong>alamt; Krematorien<br />
das Sozialm<strong>in</strong>isterium; Rückführungen von Ausländern<br />
die zentralen Ausländerstellen; Friedhöfe, Leichenwesen, Staatsangehörigkeiten,<br />
E<strong>in</strong>bürgerungen, Personenstands- und Namensrecht,<br />
Sonn- und Feiertagsrecht die Kommunen; die restlichen<br />
Aufgaben (Pässe, Personalausweise, Meldegesetz, Lotteriewesen,<br />
Sportwetten, Gräber, Gedenkstätten, Medienaufsicht, Ausländerrecht,<br />
Bundes- und Landesgrenzen) übernimmt das Innenm<strong>in</strong>isterium<br />
selbst.<br />
3.4.2 Zweistufiger Verwaltungsaufbau<br />
Der zweite große Reformblock bezieht sich auf die Verwaltungsstruktur.<br />
Die Abschaffung der Bezirksregierungen als Mittel<strong>in</strong>stanzen<br />
steht hierbei im Zentrum der Aufmerksamkeit. Ziele der<br />
Reduzierung des Verwaltungsaufbaus vom traditionellen drei- auf<br />
e<strong>in</strong>en zweistufigen s<strong>in</strong>d:<br />
• die Beseitigung unnötiger Doppelstrukturen,<br />
• Straffung der Behördenstruktur,<br />
• e<strong>in</strong>e Verr<strong>in</strong>gerung der für Aufsicht benötigten Ressourcen,<br />
• das Erschließen von Synergieeffekten durch<br />
Kompetenzbündelung.<br />
Die Abschaffung der Bezirksregierungen ist bereits bis Ende 2004<br />
geplant 20 . Möglich werden soll dies im Wesentlichen auf Basis der<br />
Aufgabenkritik, nach der die bislang von den Bezirksregierungen<br />
20 Für e<strong>in</strong>e Übersicht über den alten und den geplanten neuen Verwaltungsaufbau vgl.<br />
Anlage 3.<br />
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