8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 4<br />
gegenständen und Kosmetika sowie um Tierseuchenbekämpfung,<br />
Futtermittelüberwachung, Fleisch- und Geflügelhygiene sowie<br />
die Tierarzneimittelüberwachung.<br />
Insgesamt arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 5 aller Bezirksregierungen<br />
z. Zt. ca. 23 % der Beschäftigten.<br />
4.2.2.6 Regionalplanung und Wirtschaft<br />
Kernaufgabe der Regionalplanung (Abteilung 6) ist die regionale<br />
Entwicklungspolitik mit dem Verfahrensmanagement für die Gebietsentwicklungsplanung<br />
und der regionalisierten Strukturpolitik.<br />
E<strong>in</strong> weiterer Schwerpunkt der Aufgaben liegt <strong>in</strong> der regionalen<br />
Wirtschaftsförderung, berufsqualifizierenden Förderung und der<br />
Förderung grenzüberschreitender deutsch-niederländischer Zusammenarbeit.<br />
Auch Aufgaben der Ordnungsverwaltung <strong>in</strong> den<br />
Bereichen Handwerks- und Gewerberechts (Erteilung von Ausnahmegenehmigungen,<br />
Errichtung und Beaufsichtigung der Meisterprüfungsausschüsse)<br />
sowie die Genehmigung von Krankenhaus-Pflegesätzen<br />
werden hier wahrgenommen.<br />
Insgesamt arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 6 aller Bezirksregierungen<br />
z. Zt. ca. 7 % der Beschäftigten.<br />
4.2.3 Probleme der Aufgabenwahrnehmung<br />
Nach Ansicht der Regierungspräsidenten gibt es durchaus Problemlagen<br />
<strong>in</strong> der Aufgabenwahrnehmung von Bezirksregierungen.<br />
Hierzu zählen vor allem die Wahrnehmung der Bündelungsfunktion<br />
(1) und die Schulaufsicht (2). Zudem gibt es erste Erfahrungen<br />
mit den Ergebnissen des zweiten Modernisierungsgesetzes<br />
(3).<br />
72