8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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4 Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />
Haushaltswirtschaft der Kommunen. Landesvermessung und Liegenschaftskataster<br />
im Bezirk werden überwacht und die beteiligten<br />
Behörden beraten sowie deren Tätigkeit koord<strong>in</strong>iert. Darüber<br />
h<strong>in</strong>aus befasst sich die Abteilung mit der Sozial- und Jugendhilfe<br />
sowie dem Wohnungsbau und dem staatlichen Hochbau. Förderprogramme<br />
werden <strong>in</strong> den Bereichen Städtebauförderung, Denkmalschutz<br />
und Krankenhausförderung abgewickelt. Insgesamt<br />
arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 3 aller Bezirksregierungen z. Zt. ca.<br />
13 % der Beschäftigten.<br />
4.2.2.4 Schulaufsicht<br />
Die obere Schulaufsicht <strong>in</strong> Abteilung 4 als Institution umfasst<br />
generell die schulfachliche Aufsicht, die verwaltungsfachliche<br />
Aufsicht, die ausbildungsfachliche Aufsicht sowie die Lehrerfortbildung.<br />
Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören die E<strong>in</strong>stellung<br />
und Zuweisung von Lehrkräften, die Fortbildung der<br />
Lehrkräfte, die Qualitätsentwicklung und -sicherung des Unterrichts,<br />
die Erarbeitung neuer Richtl<strong>in</strong>ien und Lehrpläne, die<br />
Durchführung von Evaluationsmaßnahmen, die Implementation<br />
aktueller landesweiter pädagogischer Vorgaben; die Förderung der<br />
Kommunikation und Kooperation <strong>in</strong> der Schule und zwischen<br />
Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern; die Vermittlung<br />
und Entscheidung <strong>in</strong> Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren<br />
sowie die Beratung von Bürgern.<br />
Insgesamt arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 4 aller Bezirksregierungen<br />
z. Zt. ca. 21 % der Beschäftigten. Am personal<strong>in</strong>tensivsten mit e<strong>in</strong>em<br />
Anteil von 42 % der Beschäftigten <strong>in</strong> den Abteilungen 4 ist<br />
die Betreuung der Lehrkräfte und Lehramtsanwärter <strong>in</strong> Personalund<br />
Stellenplanangelegenheiten, d. h. bezüglich der Entscheidung<br />
über alle dienstrechtlichen Maßnahmen (E<strong>in</strong>stellungen, Anstellungen,<br />
Beförderungen, Versetzungen, Dez. 47).<br />
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