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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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4 Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

Haushaltswirtschaft der Kommunen. Landesvermessung und Liegenschaftskataster<br />

im Bezirk werden überwacht und die beteiligten<br />

Behörden beraten sowie deren Tätigkeit koord<strong>in</strong>iert. Darüber<br />

h<strong>in</strong>aus befasst sich die Abteilung mit der Sozial- und Jugendhilfe<br />

sowie dem Wohnungsbau und dem staatlichen Hochbau. Förderprogramme<br />

werden <strong>in</strong> den Bereichen Städtebauförderung, Denkmalschutz<br />

und Krankenhausförderung abgewickelt. Insgesamt<br />

arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 3 aller Bezirksregierungen z. Zt. ca.<br />

13 % der Beschäftigten.<br />

4.2.2.4 Schulaufsicht<br />

Die obere Schulaufsicht <strong>in</strong> Abteilung 4 als Institution umfasst<br />

generell die schulfachliche Aufsicht, die verwaltungsfachliche<br />

Aufsicht, die ausbildungsfachliche Aufsicht sowie die Lehrerfortbildung.<br />

Zu den Aufgaben der Schulaufsicht gehören die E<strong>in</strong>stellung<br />

und Zuweisung von Lehrkräften, die Fortbildung der<br />

Lehrkräfte, die Qualitätsentwicklung und -sicherung des Unterrichts,<br />

die Erarbeitung neuer Richtl<strong>in</strong>ien und Lehrpläne, die<br />

Durchführung von Evaluationsmaßnahmen, die Implementation<br />

aktueller landesweiter pädagogischer Vorgaben; die Förderung der<br />

Kommunikation und Kooperation <strong>in</strong> der Schule und zwischen<br />

Schulen und außerschulischen Kooperationspartnern; die Vermittlung<br />

und Entscheidung <strong>in</strong> Widerspruchs- und Beschwerdeverfahren<br />

sowie die Beratung von Bürgern.<br />

Insgesamt arbeiten <strong>in</strong> den Abteilungen 4 aller Bezirksregierungen<br />

z. Zt. ca. 21 % der Beschäftigten. Am personal<strong>in</strong>tensivsten mit e<strong>in</strong>em<br />

Anteil von 42 % der Beschäftigten <strong>in</strong> den Abteilungen 4 ist<br />

die Betreuung der Lehrkräfte und Lehramtsanwärter <strong>in</strong> Personalund<br />

Stellenplanangelegenheiten, d. h. bezüglich der Entscheidung<br />

über alle dienstrechtlichen Maßnahmen (E<strong>in</strong>stellungen, Anstellungen,<br />

Beförderungen, Versetzungen, Dez. 47).<br />

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