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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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<strong>Verwaltungsstrukturreform</strong>en <strong>in</strong> Deutschland 3<br />

wahrgenommenen Aufgaben auf andere Institutionen übertragen<br />

werden. Zugleich soll generell die staatliche Kommunalaufsicht<br />

sehr stark reduziert werden, die bislang e<strong>in</strong>e weitere wichtige<br />

Funktion der Bezirksregierungen darstellt. Die verbleibenden<br />

Aufsichtskompetenzen sollen <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er neu zu errichtenden kommunalen<br />

Prüfungsanstalt gebündelt werden, die als Anstalt des<br />

öffentlichen Rechts verfasst ist. Auch das Widerspruchsverfahren,<br />

für das die Bezirksregierungen ebenfalls zuständig waren, soll<br />

abgeschafft oder – wo dies aufgrund höherrangigen Rechts nicht<br />

möglich ist – auf e<strong>in</strong>e Instanz beschränkt werden.<br />

Um dennoch von Seiten der Landesregierung auch Repräsentanz<br />

<strong>in</strong> der Fläche zu zeigen, sollen an den vier Standorten Oldenburg,<br />

Lüneburg, Braunschweig und Hannover (die nur partiell mit jenen<br />

der Bezirksregierungen übere<strong>in</strong>stimmen) so genannte „Regierungsbüros“<br />

e<strong>in</strong>gerichtet werden.<br />

46<br />

„E<strong>in</strong> Regierungsbüro fördert als Service-E<strong>in</strong>richtung des Landes<br />

die Entwicklung des ländlichen Raumes und unterstützt die<br />

regionale Entwicklung. Es berät die Kommunen und arbeitet<br />

dabei eng mit Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften, mit<br />

betroffenen Fachbehörden, vorhandenen regionalen Kooperationen<br />

sowie der Wissenschaft zusammen. Neben den ratgebenden<br />

und moderierenden Aufgaben hat das Regierungsbüro eigene<br />

Verwaltungsaufgaben mit regionalem Bezug wahrzunehmen.<br />

Es übt ke<strong>in</strong>e Aufsichtsfunktionen gegenüber den Kommunen<br />

aus und erteilt auch ke<strong>in</strong>e Genehmigungen (...).<br />

Regierungsbüros eignen sich besonders für Aufgaben des Konfliktmanagements.<br />

Bei Verzögerungen <strong>in</strong> Genehmigungs- oder<br />

Planfeststellungsverfahren werden sie e<strong>in</strong>geschaltet und moderierend<br />

tätig, um zeitnahe Lösungen herbeizuführen.“ (Innenm<strong>in</strong>isterium<br />

Niedersachsen 2004: Anhang 5)

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