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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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4 Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

Der Organisationsaufbau <strong>in</strong> den Bezirksregierungen ist weitgehend<br />

e<strong>in</strong>heitlich vom Land vorgeschrieben (vgl. im Detail Anlage<br />

2). Es gibt überall sechs identische Abteilungen mit <strong>in</strong>sgesamt 39<br />

Dezernaten. Hier arbeiten 92 % der Beschäftigen <strong>in</strong> den Bezirksregierungen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus gibt es drei Abteilungen (8, 9, 10) mit<br />

<strong>in</strong>sgesamt 15 Abteilungen, die speziellen Bezirksregierungen<br />

zugeordnet s<strong>in</strong>d. Dieser Aufbau wird von den Regierungspräsidenten<br />

im Pr<strong>in</strong>zip nicht <strong>in</strong> Frage gestellt.<br />

Seit dem 2. Modernisierungsgesetz gibt es jedoch e<strong>in</strong>e weitere<br />

Besonderheit <strong>in</strong> der <strong>in</strong>neren Organisation. Die Stellen <strong>in</strong> den<br />

Bezirksregierungen s<strong>in</strong>d jeweils e<strong>in</strong>zelnen M<strong>in</strong>isterien zugeordnet<br />

und diese haben spezifische Rechte bei der Beförderung oder der<br />

Versetzung dieser Mitarbeiter. Bei e<strong>in</strong>er Beförderung ab A 16 ist<br />

E<strong>in</strong>vernehmen mit dem zuständigen M<strong>in</strong>isterium herzustellen und<br />

auch <strong>in</strong> Umsetzungsfragen ist immer das jeweilige M<strong>in</strong>isterium zu<br />

kontaktieren. Dieser Umstand engt den Handlungsspielraum des<br />

unmittelbaren Dienstvorgesetzten, des Regierungspräsidenten,<br />

deutlich e<strong>in</strong> 27 . Jobrotationen s<strong>in</strong>d z. B. nicht ohne weiteres möglich.<br />

Zudem kann dies tendenziell dazu führen, dass sich die Beschäftigten<br />

nicht nur an der Verwaltungsspitze der Bezirksregierungen<br />

orientieren, sondern auch an den für sie zuständigen M<strong>in</strong>isterien, e<strong>in</strong><br />

26 Bei den Sollstellen handelt es sich um die im Kassenanschlag den Bezirksregierungen<br />

zugewiesenen Stellen, nicht zu verwechseln mit der Zahl der Mitarbeiter, die immer<br />

höher ist, da es Voll- und Teilzeitkräfte gibt. Die Sollstellenzahl stellt die absolute Obergrenze<br />

dar. In der Regel s<strong>in</strong>d aber aufgrund von Beurlaubungen, Teilzeiten, Wiederbesetzungssperren,<br />

Schwierigkeiten, geeignete Bewerber zu f<strong>in</strong>den oder defensivem E<strong>in</strong>stellungsverhalten<br />

zum Abbau von KW-Stellen nicht alle Stellen besetzt. Die Istbesetzungszahlen<br />

s<strong>in</strong>d daher <strong>in</strong> allen Bezirksregierungen niedriger (vgl. Anhang 1).<br />

27 Im Jahr 2004 gibt es nun erstmalig e<strong>in</strong>e Personalkostenbudgetierung dieser sogenannten<br />

Klammerstellen, so dass die Regierungspräsidenten etwas mehr Gestaltungsfreiheit<br />

erhalten. Innerhalb von zwei Jahren muss jedoch alles zwischen den e<strong>in</strong>zelnen Ressorts<br />

ausgeglichen se<strong>in</strong>.<br />

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