8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 4<br />
4.2.2.5 Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr,<br />
Arbeitsschutz<br />
In der Umwelt-, Verbraucherschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzabteilung<br />
der Bezirksregierung (Abteilung 5) werden alle Aufgaben<br />
des Umweltschutzes aus den Bereichen Landschaft, Abfallwirtschaft,<br />
Verkehr, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz und Arbeitsschutz<br />
im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er medienübergreifenden Aufgabenerledigung<br />
konzentriert. E<strong>in</strong> Schwerpunkt der Abteilung ist, neben<br />
dem Vollzug der Fachgesetze, die Durchführung von Zulassungsverfahren<br />
für besonders umweltrelevante Vorhaben. Dabei werden<br />
sowohl hoheitliche Aufgaben als auch Dienstleistungsfunktionen<br />
wahrgenommen.<br />
Die Bezirksregierung soll zum e<strong>in</strong>en die E<strong>in</strong>haltung von Umweltstandards<br />
gewährleisten:<br />
• So wird die Bezirksregierung als Landschaftsbehörde tätig<br />
durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,<br />
die naturschutzfachliche Begleitung vieler Projekte und<br />
Planungen im Bezirk im Rahmen der E<strong>in</strong>griffsregelung, die<br />
f<strong>in</strong>anzielle Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und<br />
der Naturparke sowie Aufgaben der Fischerei und des Artenschutzes<br />
als höhere Landschaftsbehörde und obere Fischereibehörde<br />
(Dez. 51).<br />
• Als obere Abfallwirtschaftsbehörde werden Zulassungsverfahren<br />
für Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen durchgeführt<br />
sowie Genehmigungen von Abfalltransporten erteilt. In Fragen<br />
der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung von<br />
Altablagerungen und Altlasten werden die Kommunen fachlich<br />
und rechtlich beraten sowie f<strong>in</strong>anziell unterstützt (Dez. 52).<br />
• Im Bereich der Wasserwirtschaft werden Wasserschutzgebiete<br />
für die öffentliche Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung festgesetzt und den<br />
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