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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 4<br />

4.2.2.5 Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr,<br />

Arbeitsschutz<br />

In der Umwelt-, Verbraucherschutz-, Verkehrs- und Arbeitsschutzabteilung<br />

der Bezirksregierung (Abteilung 5) werden alle Aufgaben<br />

des Umweltschutzes aus den Bereichen Landschaft, Abfallwirtschaft,<br />

Verkehr, Wasserwirtschaft, Immissionsschutz und Arbeitsschutz<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>er medienübergreifenden Aufgabenerledigung<br />

konzentriert. E<strong>in</strong> Schwerpunkt der Abteilung ist, neben<br />

dem Vollzug der Fachgesetze, die Durchführung von Zulassungsverfahren<br />

für besonders umweltrelevante Vorhaben. Dabei werden<br />

sowohl hoheitliche Aufgaben als auch Dienstleistungsfunktionen<br />

wahrgenommen.<br />

Die Bezirksregierung soll zum e<strong>in</strong>en die E<strong>in</strong>haltung von Umweltstandards<br />

gewährleisten:<br />

• So wird die Bezirksregierung als Landschaftsbehörde tätig<br />

durch die Ausweisung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,<br />

die naturschutzfachliche Begleitung vieler Projekte und<br />

Planungen im Bezirk im Rahmen der E<strong>in</strong>griffsregelung, die<br />

f<strong>in</strong>anzielle Förderung von Maßnahmen des Naturschutzes und<br />

der Naturparke sowie Aufgaben der Fischerei und des Artenschutzes<br />

als höhere Landschaftsbehörde und obere Fischereibehörde<br />

(Dez. 51).<br />

• Als obere Abfallwirtschaftsbehörde werden Zulassungsverfahren<br />

für Abfallbehandlungs- und -entsorgungsanlagen durchgeführt<br />

sowie Genehmigungen von Abfalltransporten erteilt. In Fragen<br />

der Erfassung, Gefährdungsabschätzung und Sanierung von<br />

Altablagerungen und Altlasten werden die Kommunen fachlich<br />

und rechtlich beraten sowie f<strong>in</strong>anziell unterstützt (Dez. 52).<br />

• Im Bereich der Wasserwirtschaft werden Wasserschutzgebiete<br />

für die öffentliche Tr<strong>in</strong>kwasserversorgung festgesetzt und den<br />

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