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8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...

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Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong> 4<br />

Umstand, der die Bündelungsfunktion erschweren kann. Die<br />

Aufschlüsselung des vorhandenen Personals <strong>in</strong> den Bezirksregierungen<br />

erfolgt daher im Stellenplan auch <strong>in</strong> der Regel nicht nach<br />

Dezernaten, sondern nach M<strong>in</strong>isterien, wie <strong>in</strong> Tabelle 6 gesehen.<br />

Hier wird deutlich, dass 70 % der Beschäftigten <strong>in</strong> den Bezirksregierungen<br />

dem Innenm<strong>in</strong>isterium zugeordnet s<strong>in</strong>d und der<br />

Rest sich zwischen den anderen M<strong>in</strong>isterien verteilt.<br />

Bezüglich der Stellenausstattung <strong>in</strong> den Bezirksregierungen ist zu<br />

berücksichtigen, dass <strong>in</strong> den letzten Jahren <strong>in</strong> allen Bezirksregierungen<br />

mit unterschiedlichen Quoten (<strong>in</strong> Detmold z. B. 18 %) erhebliche<br />

E<strong>in</strong>sparungen stattfanden, die durch e<strong>in</strong> Organisationsgutachten<br />

Mitte der 1990er Jahre hervorgerufen wurden. Insofern<br />

sche<strong>in</strong>t der <strong>in</strong> Behörden mitunter vorhandene „Personalüberhang“,<br />

bezogen auf die Bezirksregierungen bereits weitgehend abgebaut<br />

worden zu se<strong>in</strong> (zu den Effekten e<strong>in</strong>er möglichen Zusammenlegung<br />

vgl. <strong>in</strong> der Wirtschaftlichkeitsanalyse Kapitel 2.1.1.1).<br />

4.2.2 Zuständigkeiten<br />

Das Spektrum der Zuständigkeit der Bezirksregierung <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />

reicht von polizei- und ordnungsrechtlichen Angelegenheiten über<br />

die Kommunal-, Schul-, Bau- und Sparkassenaufsicht bis h<strong>in</strong> zu<br />

Aufgaben der Raum- und Landesplanung. Sie werden <strong>in</strong> den Abteilungen<br />

1 bis 6 wahrgenommen. Mit dem Zweiten Modernisierungsgesetz<br />

<strong>in</strong> <strong>NRW</strong> haben sich darüber h<strong>in</strong>aus jedoch e<strong>in</strong>ige<br />

Änderungen ergeben:<br />

• So wurde die Straßenbauverwaltung von den beiden Landschaftsverbänden<br />

<strong>in</strong> die Regie des Landes überführt. In diesem<br />

Zusammenhang werden jetzt bestimmte Maßnahmen von allen<br />

Bezirksregierungen getroffen, wie die Bewilligungen der Bun-<br />

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