8 Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform in NRW - Westfalen ...
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4 Aufgabenkritik der Bezirksregierungen <strong>in</strong> <strong>NRW</strong><br />
der Bezirksregierungen bezogen auf vier Aspekte (Bezirksregierungen<br />
2003: 4). Im Vordergrund steht die Wahrnehmung der Steuerungs-<br />
bzw. Controll<strong>in</strong>gfunktion gegenüber der operativen Ebene:<br />
• durch Auslegung und Operationalisierung von Zielen,<br />
• zeitliche und räumliche Verteilung der Ressourcen,<br />
• Gewährleistung gleichmäßiger rechtskonformer Umsetzung,<br />
• die Auswertung der Ergebnisse der operativen Aktivitäten sowie<br />
• die Information der politischen Entscheidungsträger über die<br />
Grade der Zielerreichung.<br />
Diese Aktivitäten ergänzen die Richtl<strong>in</strong>ienkompetenz der Ressorts.<br />
Im Rahmen dieser Steuerung müssen die Bezirksregierungen bei<br />
divergierenden Zielen verschiedener M<strong>in</strong>isterien e<strong>in</strong>e Bündelungsfunktion<br />
wahrnehmen, <strong>zur</strong> optimalen Umsetzung staatlicher Ziele<br />
manchmal lokale und regionale Akteure aktivieren sowie vertikal<br />
und regional zum Ausgleich von Interessen beitragen.<br />
Geht man zusammenfassend davon aus, dass e<strong>in</strong>e wichtige Aufgabe<br />
e<strong>in</strong>er Bezirksregierung die Vetretung der Landespolitik <strong>in</strong><br />
der Region ist, dass sie im engen Kontakt mit den M<strong>in</strong>isterien den<br />
politischen Willen im Verwaltungshandeln transformiert und vor<br />
Ort überwacht, dann ist die Bedeutung der Aufsichtsfunktion unbestritten.<br />
Ob die Aufsicht aber wirklich <strong>in</strong> allen Bereichen, <strong>in</strong><br />
denen sie faktisch ausgeübt wird, notwendig ist bzw. ob sie wirklich<br />
<strong>in</strong> den Bereichen, wo sie notwendig ist, ausgeübt wird, ist e<strong>in</strong>e<br />
andere Frage, aber als Funktion bleibt sie unerlässlich. Auch die<br />
Bündelungsfunktion ersche<strong>in</strong>t zw<strong>in</strong>gend notwendig, damit die<br />
existierenden Zielkonflikte <strong>in</strong> der Politik austariert werden und<br />
damit nicht jeder Konflikt zum Kab<strong>in</strong>ettsthema wird. Ob dagegen<br />
die Benutzung der Bezirksregierungen für operative Geschäfte<br />
se<strong>in</strong> muss, sche<strong>in</strong>t fraglich. Hier ließen sich durchaus Bereiche der<br />
Kommunalisierung und Privatisierung vorstellen. E<strong>in</strong>e Neujustierung<br />
dieser Funktionen erfordert aber zw<strong>in</strong>gend e<strong>in</strong>e Betrachtung<br />
der e<strong>in</strong>zelnen Aufgabenwahrnehmung.<br />
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