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Eidg. Anstalt für Wasserversorgung Abwasserreinigung und

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iologischen Angriff stark verlangsamen oder ganz verhindern können.<br />

Die ökologisch besonders wichtige Prüfung des weiteren Abbaus<br />

der nach dem ersten Schritt der Azobrücken-Reduktion gebildeten<br />

Amine wird ein wesentliches Thema der weiteren mikrobiologischen<br />

Arbeiten im Rahmen des Gesamtprojektes sein.<br />

(Th. Kappeler, M. Grubenmann, K. Wuhrmann)<br />

Gewässerschutz in der Schweiz<br />

EAWAG "Studie Gewässerschutz 2000" - Zusammenfassung<br />

Der schweizerische Gewässerschutz bezweckt die Erhaltung bzw. die<br />

Herbeiführung eines Gewässerzustandes, welcher gesetzlich geforderte<br />

Wassernutzungen ermöglicht <strong>und</strong> natürliche Lebensbedingungen<br />

<strong>für</strong> Wasserorganismen gewährleistet. Die Gewässer werden nicht nach<br />

vorherrschenden Nutzungsarten klassiert; sie haben alle den gleichen,<br />

strengen Anforderungen zu genügen.<br />

Anfangs 1977 waren etwa 60 % der Landesbevölkerung <strong>und</strong> die Mehrzahl<br />

der Industriebetriebe an r<strong>und</strong> 700 öffentliche Kläranlagen angeschlossen.<br />

Ungefähr 15 % des Industrieabwassers werden ausschliesslich<br />

in betriebseigenen Kläranlagen gereinigt. Die öffentlichen<br />

Kanalisationen <strong>und</strong> Kläranlagen haben zusammen einen Wiederbeschaffungswert<br />

von 18 Mia. SFr. <strong>und</strong> verursachen Betriebs- <strong>und</strong> Kapitalkosten<br />

(Realzins 2 %) von 750 Mio. SFr. pro Jahr. Für die Gewässerschutzverwaltung<br />

<strong>und</strong> -forschung werden jährlich insgesamt 100 Mio.<br />

SFr. ausgegeben.<br />

Nur 30 % der Fliessgewässer erfüllen die gesetzlichen Qualitätsanforderungen<br />

vollumfänglich; alle grösseren Seen weisen eine zu<br />

hohe Phosphorbelastung auf. Nach Gewässerschutzgesetz müssen alle<br />

verunreinigenden Einleitungen bis 1982 saniert, d.h. üblicherweise<br />

an zentrale Kläranlagen angeschlossen werden. Diese Sanierungen<br />

werden allerdings in vielen Fällen nicht zum geforderten Gewässerzustand<br />

führen; zudem werden sie aus finanziellen Gründen bis 1982<br />

kaum realisierbar sein. Das schweizerische Gewässerschutzkonzept<br />

muss also neu überdacht werden. Die gesetzlichen Qualitätsziele<br />

<strong>für</strong> Gewässer dürfen dabei nicht angetastet werden.<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich gilt, dass vermehrt die spezifischen Ursachen der<br />

Gewässerverunreinigung zu bekämpfen sind, d.h. Auslegung der Produktionsprozesse<br />

auf einen minimalen Schmutzstoffanfall <strong>und</strong> Begrenzung<br />

von schädlichen Stoffen durch Vorschriften. Beim Kläranlage-Ausbau<br />

sind Prioritäten aufgr<strong>und</strong> von Lastenplänen zu setzen.<br />

Die heute unzureichende Ueberwachung der Abwassereinleitungen muss<br />

verschärft werden. Die Bestimmungen über die Beiträge des B<strong>und</strong>es<br />

an die Baukosten von öffentlichen Abwasseranlagen sollten überprüft<br />

werden: Dies betrifft vor allem diejenigen, welche die Subventionierung<br />

von Anlagen <strong>für</strong> gemischtes industrielles <strong>und</strong> kommunales<br />

Abwasser regeln. Durch verstärkte Anreize zu Industrie-eigenen<br />

Massnahmen könnten vermehrt Mittel <strong>für</strong> kommunale Anlagen freigehalten<br />

werden. Als wirtschaftlich effiziente Ergänzung bestehender<br />

Vorschriften wäre die Verwirklichung des Verursacherprinzipes<br />

mittels Kausalabgaben in Betracht zu ziehen.<br />

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