Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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H 3<br />
Anhang 2 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
Glossar<br />
Seite 6 von 19<br />
Begriff Erläuterung Module<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
demiephase 3 bis 5). Er gilt auch für andere Beschäftigte, die mit der Erstversorgung<br />
von Verdachtsfällen oder Erkrankten betraut sind “.<br />
Die Empfehlungen dieses Leitfadens orientieren sich an diesem ABAS-Beschluss<br />
609. Bei der Zutrittsbeurteilung wird der Beschäftigte als „Verdachtsfall“ betrachtet<br />
(� FFP-1). Bei der (ärztlichen) Untersuchung ist eine FFP-2-Maske empfohlen, ebenso<br />
beim Transport eines Krankheitsverdächtigen bei direktem Patientenkontakt.<br />
Für Notfallbehandlungen wird eine FFP-3-Maske vorgeschlagen.<br />
Im Leitfaden wird zur Vereinfachung der Beschaffung auf MNS für die Beschäftigten<br />
verzichtet. Es werden statt dessen ebenfalls FFP-1-Masken empfohlen.<br />
Schutz vor luftübertragenen Influenzainfektionen – Empfehlungen zur Verwendung<br />
von FFP-Masken und MNS (Mund-Nasen-Schutz)<br />
[Quelle: BAuA, ABAS-Beschluss 609 (Dezember 2006); Anlage 2, (Auszug)]<br />
Tätigkeit MNS FFP-1 # FFP-2 FFP-3<br />
Ambulante Versorgung und Pflege von Verdachtsfällen<br />
1<br />
Patient Medizinisches<br />
Personal<br />
Transport im Krankenhaus Patient Transportpersonal<br />
Tätigkeiten im Patientenzimmer 2 Patient alle<br />
Tätigkeiten an Patienten, bei denen Beschäftigte<br />
Hustenstößen ausgesetzt sein können<br />
(auch im Rettungsdienst oder bei ambulanten<br />
Tätigkeiten) 3<br />
Tätigkeiten mit Hustenprovokation, z.B.<br />
Bronchoskopieren, Intubieren, Absaugen 4<br />
Versorgung von medizinischen Notfällen<br />
(Flughafen) 3<br />
Versorgung von sonstigen Verdachtsfällen<br />
(Flughafen)<br />
Patient Medizinisches<br />
Personal<br />
Patient Personal Medizinisches<br />
Personal<br />
Patient Medizinisches<br />
Personal<br />
Medizinisches<br />
Personal<br />
# Geeignet ist auch MNS, wenn er die Anforderungen an die Geräteklasse FFP-1 nach DIN EN 149 erfüllt.<br />
� Vergleichbar mit Zutrittsbeurteilung<br />
� Vergleichbar mit Aufenthalt in betriebsärztlicher Ambulanz<br />
� Vergleichbar mit betriebsärztlicher Untersuchung (Krankheitsfälle)<br />
4 Vergleichbar mit (ärztlicher) Notfallversorgung<br />
„Hinweise zum korrekten Aufsetzen von FFP-Masken: Nach dem Anlegen der partikelfiltrierenden<br />
Halbmaske ist das Ausatemventil (sofern vorhanden) zu verschließen.<br />
Durch leichtes Ausatmen der Luft entsteht in der Maske ein spürbarer Überdruck.<br />
Bei Ausströmen von Luft über den Dichtrand muss die Maske neu angepasst<br />
werden. Ist ein Verschließen des Ausatemventils nicht möglich, kann diese Methode<br />
nicht angewendet werden. Es wird darauf hingewiesen, dass beim Tragen eines Bartes<br />
im Bereich der Dichtlinie von Atemschutzgeräten die erwartete Schutzwirkung<br />
wegen des schlechten Dichtsitzes nicht zu erreichen ist.“<br />
„Hinweise zur Tragedauer und Wiederverwendbarkeit von FFP-Masken: Unbenutzte<br />
FFP-Masken weisen nur einen geringfügig erhöhten Atemwiderstand auf. Bei<br />
den vorherrschenden physischen Anforderungen an die Geräteträger bei der medizinischen<br />
Erstversorgung, der ambulanten und Krankenhausversorgung und –<br />
behandlung sowie in der Pflege ist – unter der Voraussetzung der einmaligen Benutzung<br />
der Maske – im Allgemeinen eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung<br />
nach dem BG-Grundsatz G 26 entbehrlich. Erst bei längerem Tragen der FFP-Maske<br />
21 H3 Glossar v2.2B 071212