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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Seite 1 von 11 V 1<br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Ziele:<br />

1. Stäbe bilden<br />

2. Kernfunktionen des Betriebs festlegen, Schlüsselpersonal bestimmen<br />

3. Absprache mit Geschäftskunden und Lieferanten treffen<br />

4. Unternehmensbereiche, deren Funktion vorübergehend eingestellt werden kann,<br />

festlegen<br />

5. Personalversorgung und -betreuung planen<br />

6. Versorgung und Schutz des Unternehmens sichern<br />

7. Kontakte zu Einrichtungen außerhalb des Betriebs aufbauen<br />

8. Vorsorge für Mitarbeiter im Ausland treffen<br />

1 Stäbe bilden<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

1.1 Ernennung einer verantwortlichen<br />

Person (Leiter Krisenstab*),<br />

die den <strong>Betriebliche</strong>n<br />

Pandemieplan unter<br />

Berücksichtigung festgelegter<br />

Kriterien aktiviert bzw. wieder<br />

deaktiviert. Der Krisenstabsleiter<br />

ist eine Führungsperson.<br />

Sie trifft die während der Pandemiephase<br />

erforderlichen<br />

Maßnahmen.<br />

• Für den Stabsleiter werden<br />

Stellvertreter ernannt.<br />

1.2 Bildung eines Planungsstabes*.<br />

Dem Planungsstab<br />

gehören Personen an, die für<br />

bestimmte Funktionen des<br />

Betriebs verantwortlich sind,<br />

z.B.:<br />

• Betriebsleitung<br />

• Leitung Betriebsgesundheitsdienst/<br />

Arbeitssicherheit<br />

• Leitung Einkauf<br />

• Leitung EDV / Bürokommunikation<br />

/ IT<br />

• Leitung Gebäudemana-<br />

Der Krisenstabsleiter ist eine Person aus einer oberen Führungsebene,<br />

die bei Not- und Katastrophenfällen (nicht nur im Falle einer Pandemie!)<br />

nach Beratung mit ihrem Krisenstab die Entscheidungen trifft.<br />

In Mittelbetrieben ist es in der Regel der Unternehmer oder Geschäftsführer.<br />

Der Krisenstabsleiter muss einen Überblick über die<br />

Geschäftsabläufe und mögliche Schwachpunkte haben. Die Einzelvorschläge<br />

aus dem Planungsstab laufen hier zusammen und müssen<br />

zu einem konsistenten Gesamtplan zusammengeführt werden.<br />

In der Planung müssen die Auswirkungen einer Pandemie auf die<br />

Nachfrage nach Produkten oder Leistungen des Unternehmens eingeplant<br />

werden. Die Nachfrage kann völlig zum Erliegen kommen<br />

oder stark ansteigen. Es könnten auch besondere Leistungspflichten<br />

des Unternehmens gegenüber der Öffentlichkeit gerade unter den<br />

Umständen einer Pandemie bestehen.<br />

Stellvertreter sollen für den Krisenstabsleiter eintreten, wenn dieser<br />

erkrankt. Es ist daher sinnvoll, sie von Anfang an in alle Vorbereitungen<br />

und Entscheidungen einzubinden.<br />

Branche, betriebliche Gliederung, Führungsstruktur, Unternehmensprodukte<br />

oder -leistungen und fachliche Expertise sind Grundlage für<br />

die Benennung von Stabsmitgliedern.<br />

Die Erstellung des Plans wird von einem Planungsstabsleiter koordiniert.<br />

Er ist für die Vollständigkeit und die Aktualität des Plans verantwortlich.<br />

Er setzt für die Stabsarbeit Termine, ebenso einen Termin für<br />

den Abschluss der Planung (siehe Checklisten).<br />

Der Plan muss nach Erstellung regelmäßig aktualisiert werden. Bei<br />

Strukturänderungen im Betrieb muss gegebenenfalls die Zusammensetzung<br />

des Stabs verändert werden.<br />

Die Mitglieder des Stabs erarbeiten für die im Stab für sie festgelegten<br />

Aufgaben Lösungen, die anschließend aufeinander abgestimmt werden.<br />

Der Planungsstab wird von einem Planungsstableiter geführt.<br />

Der Pandemieplan hat gleichzeitig auch die Funktion einer Gefähr-<br />

� P1-1.1<br />

�P3-3.2<br />

08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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