30.01.2013 Aufrufe

Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

Rückkehr zur Normalität<br />

Seite 1 von 6 N 1<br />

Rückkehr zur Normalität<br />

Ziele:<br />

1. Rückkehr zur Normalität mitteilen<br />

2. Kooperation mit vorübergehenden Partnern lösen<br />

3. Betriebsfunktionen in Normalzustand bringen<br />

4. Mitarbeiter über betriebliche Bewältigung der Pandemie informieren<br />

5. Pandemiefolgen für den Betrieb auswerten<br />

6. Mängel des Pandemieplans analysieren und beseitigen<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

1 Rückkehr zur Normalität mitteilen<br />

1.1 Krisenstabsleiter beschließt<br />

Rückkehr zur Normalität.<br />

Die Beendigung des Ausnahmezustands<br />

ist die letzte Phase<br />

des Pandemieplans<br />

1.2 Information der Führungskräfte<br />

von Bereichen, insbesondere<br />

• Betriebsleitung / Leitung<br />

Produktion<br />

• Leitung Betriebsgesundheitsdienst<br />

/ Arbeitssicherheit<br />

• Leitung Einkauf<br />

• Leitung EDV / Bürokommunikation<br />

/ IT<br />

• Leitung Gebäudemanagement,<br />

Liegenschaften,<br />

Werkschutz<br />

• Arbeitnehmervertretung<br />

1.3 Information aller Beschäftigten:<br />

• Deaktivierte Beschäftigte<br />

• Schlüsselpersonal<br />

• Beschäftigte im Ausland<br />

Der Leiter des Krisenstabs beschließt entsprechend den festgelegten<br />

Kriterien und nach Beratung mit den Fachleuten des Krisenstabs die<br />

Rückkehr der Betriebsfunktionen zum „Normalzustand“. Die Rückkehr<br />

zur Normalität wird entsprechend dem Plan in einem Schritt oder<br />

stufenweise und anhand der festgelegten Kriterien (z.B. Absenzrate,<br />

Lieferfähigkeit von Produkten, Nachfrage) vollzogen.<br />

Dies bedeutet jedoch noch nicht die Beendigung des Ausnahmezustands<br />

und das Außerkrafttreten des Plans. Das Vorgehen bei der<br />

Rückkehr zur Normalität ist ebenfalls Teil des Plans. Erst nach Erfüllung<br />

dieses Teils kann der Pandemieplan außer Kraft gesetzt werden.<br />

Die Führungskräfte für die einzelnen Funktionsbereiche werden über<br />

das Ende der Pandemiephase und die Rückkehr zur Normalität informiert.<br />

In den verschiedenen Bereichen wird dann nach den vorgesehenen<br />

Plänen verfahren.<br />

Die Arbeitnehmervertretung wird informiert, da ggf. auch vorübergehende<br />

Personalumsetzungen erforderlich sein können. Diese Möglichkeit<br />

ist als Bestandteil des Plans schon in der Planungsphase mit<br />

der Arbeitnehmervertretung abgesprochen worden.<br />

Alle Beschäftigten werden mit dem festgelegten Informationssystem<br />

über die Rückkehr zur Normalität unterrichtet.<br />

Deaktivierte Beschäftigte werden über die Wiederaufnahme der Tätigkeit<br />

und deren Zeitpunkt unterrichtet, wenn es in der Pandemiewelle<br />

zu Stilllegungen von Betriebsteilen oder des Betriebs gekommen<br />

sein sollte. Die Reaktivierung der Beschäftigten erfolgt entsprechend<br />

V1-2.1�<br />

P1-1.1�<br />

P1-1.1�<br />

V3-2.3�<br />

P1-2.1�<br />

17 N1 Normalität v2.2B 071211 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!