Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
Rückkehr zur Normalität<br />
Seite 1 von 6 N 1<br />
Rückkehr zur Normalität<br />
Ziele:<br />
1. Rückkehr zur Normalität mitteilen<br />
2. Kooperation mit vorübergehenden Partnern lösen<br />
3. Betriebsfunktionen in Normalzustand bringen<br />
4. Mitarbeiter über betriebliche Bewältigung der Pandemie informieren<br />
5. Pandemiefolgen für den Betrieb auswerten<br />
6. Mängel des Pandemieplans analysieren und beseitigen<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
1 Rückkehr zur Normalität mitteilen<br />
1.1 Krisenstabsleiter beschließt<br />
Rückkehr zur Normalität.<br />
Die Beendigung des Ausnahmezustands<br />
ist die letzte Phase<br />
des Pandemieplans<br />
1.2 Information der Führungskräfte<br />
von Bereichen, insbesondere<br />
• Betriebsleitung / Leitung<br />
Produktion<br />
• Leitung Betriebsgesundheitsdienst<br />
/ Arbeitssicherheit<br />
• Leitung Einkauf<br />
• Leitung EDV / Bürokommunikation<br />
/ IT<br />
• Leitung Gebäudemanagement,<br />
Liegenschaften,<br />
Werkschutz<br />
• Arbeitnehmervertretung<br />
1.3 Information aller Beschäftigten:<br />
• Deaktivierte Beschäftigte<br />
• Schlüsselpersonal<br />
• Beschäftigte im Ausland<br />
Der Leiter des Krisenstabs beschließt entsprechend den festgelegten<br />
Kriterien und nach Beratung mit den Fachleuten des Krisenstabs die<br />
Rückkehr der Betriebsfunktionen zum „Normalzustand“. Die Rückkehr<br />
zur Normalität wird entsprechend dem Plan in einem Schritt oder<br />
stufenweise und anhand der festgelegten Kriterien (z.B. Absenzrate,<br />
Lieferfähigkeit von Produkten, Nachfrage) vollzogen.<br />
Dies bedeutet jedoch noch nicht die Beendigung des Ausnahmezustands<br />
und das Außerkrafttreten des Plans. Das Vorgehen bei der<br />
Rückkehr zur Normalität ist ebenfalls Teil des Plans. Erst nach Erfüllung<br />
dieses Teils kann der Pandemieplan außer Kraft gesetzt werden.<br />
Die Führungskräfte für die einzelnen Funktionsbereiche werden über<br />
das Ende der Pandemiephase und die Rückkehr zur Normalität informiert.<br />
In den verschiedenen Bereichen wird dann nach den vorgesehenen<br />
Plänen verfahren.<br />
Die Arbeitnehmervertretung wird informiert, da ggf. auch vorübergehende<br />
Personalumsetzungen erforderlich sein können. Diese Möglichkeit<br />
ist als Bestandteil des Plans schon in der Planungsphase mit<br />
der Arbeitnehmervertretung abgesprochen worden.<br />
Alle Beschäftigten werden mit dem festgelegten Informationssystem<br />
über die Rückkehr zur Normalität unterrichtet.<br />
Deaktivierte Beschäftigte werden über die Wiederaufnahme der Tätigkeit<br />
und deren Zeitpunkt unterrichtet, wenn es in der Pandemiewelle<br />
zu Stilllegungen von Betriebsteilen oder des Betriebs gekommen<br />
sein sollte. Die Reaktivierung der Beschäftigten erfolgt entsprechend<br />
V1-2.1�<br />
P1-1.1�<br />
P1-1.1�<br />
V3-2.3�<br />
P1-2.1�<br />
17 N1 Normalität v2.2B 071211 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe