Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
Medizinische Maßnahmen<br />
Seite 3 von 5 P 4<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
• Empfehlungen für Kunden/Besucher<br />
• Angebote für Kunden/Besucher<br />
• Erste Hilfe für Kunden/Besucher<br />
2.8 getrennter Ausgangsbereich<br />
vermeiden die Berührung der eigenen Nase, des Mundes sowie<br />
der Augen.<br />
o Den Kunden/Besuchern wird empfohlen, mit Atemschutzmaske<br />
(FFP1) den Besucherbereich zu betreten. Alternativ könnten in<br />
Einzelhandelsgeschäften am Kundeneingang für Kunden Atemschutzmasken<br />
angeboten bzw. zum Verkauf bereitgehalten werden.<br />
Kunden/Besucher mit Krankheitszeichen sollten den Bereich<br />
nicht betreten. Den Kunden/Besuchern wird dringend empfohlen,<br />
Abstand zu halten und nur in Papiertaschentücher zu<br />
schneuzen und zu niesen.<br />
o Bei großem Kundenverkehr sollte ein Raum für Erste Hilfe bereitstehen.<br />
Eine fachlich qualifizierte Person sollte bereitstehen,<br />
um Erste Hilfe zu leisten und ggf. den Rettungsdienst zu rufen.<br />
Damit soll verhindert werden, dass sich ankommende und weggehende<br />
Personen treffen.<br />
3 Mit Erkrankung von Beschäftigten am Arbeitsplatz umgehen<br />
3.1 Vermutung eines Krankheitsfalls<br />
am Arbeitsplatz:<br />
• Verbleiben am Platz<br />
• Benutzung der Atemschutzmaske<br />
• Information des Bereitschaftsdienstes(Influenza-Manager*)<br />
über eine<br />
spezielle Telefonnummer.<br />
3.2 Verdacht auf einen Krankheitsfall<br />
am Arbeitsplatz<br />
• Untersuchung am Arbeitsplatz,Diagnosestellung<br />
• Isolation des Beschäftigten<br />
bis zur Fahrt nach<br />
Hause / ins Krankenhaus<br />
Die Beschäftigten sind schon frühzeitig über das Vorgehen bei Krankheitsverdacht<br />
im Betrieb informiert. Diese Information wird durch<br />
Aushänge und/oder Informationen im Intranet vertieft.<br />
Beschäftigte mit beginnenden Krankheitszeichen sollen an ihrem<br />
Arbeitsplatz bleiben und keine Dienstgänge in andere Arbeitsbereiche/<br />
zu anderen Arbeitsplätzen machen und die Atemschutzmaske<br />
aufsetzen.<br />
Weiterhin:<br />
o Telefonische Kontaktierung des Influenza-Managers, wenn sich<br />
ein Mitarbeiter krank fühlt bzw. ein kranker Mitarbeiter beobachtet<br />
wird.<br />
o Der Influenza-Manager - oder eine andere geschulte Person aus<br />
einem Verantwortungsbereich - entscheidet (z.B. anhand einer<br />
Checkliste) ob die telefonisch/elektronisch geschilderten Symptome<br />
„grippetypisch“ sind. Er sorgt ggf. für Reinigungsmaßnahmen<br />
an dem Arbeitsplatz des Erkrankten. Er informiert den Krisenstab<br />
oder die Personalstelle über den Ausfall des Beschäftigten<br />
(Bestimmung einer Ersatzperson).<br />
o Erhärtet sich die Vermutung, so sollte unverzüglich eine Behandlung<br />
(siehe oben: „Verdacht auf Krankheitsfall beim Betreten des<br />
Betriebs“) beginnen.<br />
o Der Krankheitsverdächtige geht (mit Atemmaske) zum Behandlungsraum.<br />
Dort kümmert sich medizinisches Personal um ihn.<br />
o Bis zur Entlassung nach Hause oder Vorstellung beim behandelnden<br />
Arzt muss die erkrankte Person möglichst in einem isolierten<br />
Raum untergebracht werden, damit die Ansteckungsgefahr<br />
gering gehalten wird. Sofern es der Gesundheitszustand der<br />
erkrankten Person zulässt, sollte er eine Schutzmaske tragen.<br />
o Das medizinische Personal mit Kontakt zu dem Krankheitsverdächtigen<br />
trägt eine Einmalschürze.<br />
V1-5�<br />
V3-2.2�<br />
V4-5.3�<br />
V4-5.3�<br />
15 P4 Med-Massn v3-1 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe