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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

Medizinische Maßnahmen<br />

Seite 3 von 5 P 4<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

• Empfehlungen für Kunden/Besucher<br />

• Angebote für Kunden/Besucher<br />

• Erste Hilfe für Kunden/Besucher<br />

2.8 getrennter Ausgangsbereich<br />

vermeiden die Berührung der eigenen Nase, des Mundes sowie<br />

der Augen.<br />

o Den Kunden/Besuchern wird empfohlen, mit Atemschutzmaske<br />

(FFP1) den Besucherbereich zu betreten. Alternativ könnten in<br />

Einzelhandelsgeschäften am Kundeneingang für Kunden Atemschutzmasken<br />

angeboten bzw. zum Verkauf bereitgehalten werden.<br />

Kunden/Besucher mit Krankheitszeichen sollten den Bereich<br />

nicht betreten. Den Kunden/Besuchern wird dringend empfohlen,<br />

Abstand zu halten und nur in Papiertaschentücher zu<br />

schneuzen und zu niesen.<br />

o Bei großem Kundenverkehr sollte ein Raum für Erste Hilfe bereitstehen.<br />

Eine fachlich qualifizierte Person sollte bereitstehen,<br />

um Erste Hilfe zu leisten und ggf. den Rettungsdienst zu rufen.<br />

Damit soll verhindert werden, dass sich ankommende und weggehende<br />

Personen treffen.<br />

3 Mit Erkrankung von Beschäftigten am Arbeitsplatz umgehen<br />

3.1 Vermutung eines Krankheitsfalls<br />

am Arbeitsplatz:<br />

• Verbleiben am Platz<br />

• Benutzung der Atemschutzmaske<br />

• Information des Bereitschaftsdienstes(Influenza-Manager*)<br />

über eine<br />

spezielle Telefonnummer.<br />

3.2 Verdacht auf einen Krankheitsfall<br />

am Arbeitsplatz<br />

• Untersuchung am Arbeitsplatz,Diagnosestellung<br />

• Isolation des Beschäftigten<br />

bis zur Fahrt nach<br />

Hause / ins Krankenhaus<br />

Die Beschäftigten sind schon frühzeitig über das Vorgehen bei Krankheitsverdacht<br />

im Betrieb informiert. Diese Information wird durch<br />

Aushänge und/oder Informationen im Intranet vertieft.<br />

Beschäftigte mit beginnenden Krankheitszeichen sollen an ihrem<br />

Arbeitsplatz bleiben und keine Dienstgänge in andere Arbeitsbereiche/<br />

zu anderen Arbeitsplätzen machen und die Atemschutzmaske<br />

aufsetzen.<br />

Weiterhin:<br />

o Telefonische Kontaktierung des Influenza-Managers, wenn sich<br />

ein Mitarbeiter krank fühlt bzw. ein kranker Mitarbeiter beobachtet<br />

wird.<br />

o Der Influenza-Manager - oder eine andere geschulte Person aus<br />

einem Verantwortungsbereich - entscheidet (z.B. anhand einer<br />

Checkliste) ob die telefonisch/elektronisch geschilderten Symptome<br />

„grippetypisch“ sind. Er sorgt ggf. für Reinigungsmaßnahmen<br />

an dem Arbeitsplatz des Erkrankten. Er informiert den Krisenstab<br />

oder die Personalstelle über den Ausfall des Beschäftigten<br />

(Bestimmung einer Ersatzperson).<br />

o Erhärtet sich die Vermutung, so sollte unverzüglich eine Behandlung<br />

(siehe oben: „Verdacht auf Krankheitsfall beim Betreten des<br />

Betriebs“) beginnen.<br />

o Der Krankheitsverdächtige geht (mit Atemmaske) zum Behandlungsraum.<br />

Dort kümmert sich medizinisches Personal um ihn.<br />

o Bis zur Entlassung nach Hause oder Vorstellung beim behandelnden<br />

Arzt muss die erkrankte Person möglichst in einem isolierten<br />

Raum untergebracht werden, damit die Ansteckungsgefahr<br />

gering gehalten wird. Sofern es der Gesundheitszustand der<br />

erkrankten Person zulässt, sollte er eine Schutzmaske tragen.<br />

o Das medizinische Personal mit Kontakt zu dem Krankheitsverdächtigen<br />

trägt eine Einmalschürze.<br />

V1-5�<br />

V3-2.2�<br />

V4-5.3�<br />

V4-5.3�<br />

15 P4 Med-Massn v3-1 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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