Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />
Seite 7 von 8 V 2<br />
Maßnahme Erläuterung<br />
beiter erwogen werden, die unverzichtbare Schlüsselfunktionen wahrnehmen.<br />
Gegen den breiten Einsatz im Betrieb spricht die Gefahr der<br />
Resistenzbildung, sowie die möglichen gesundheitlichen Risiken durch<br />
die dauerhafte Einnahme und die begrenzte Verfügbarkeit. Das Auftreten<br />
von Resistenzen durch übermäßigen prophylaktischen Einsatz hat<br />
zur Folge, dass das Mittel seine Wirksamkeit auch in der Therapie von<br />
Erkrankten verlieren kann.<br />
Gegenwärtig sind allerdings TAMIFLU und RELENZA nur für eine<br />
Module<br />
Prophylaxedauer von maximal 6 Wochen zugelassen. Auch für die<br />
Prophylaxe ist eine Verschreibung durch einen Arzt notwendig.<br />
Die Behandlung der Influenza gehört zu den Aufgaben der niedergelassenen<br />
Ärzte. Wenn die Krankheit am Arbeitsplatz ausbrechen<br />
sollte, so kann jedoch der Betriebsarzt eine ärztliche Erstbehandlung<br />
durchführen. Dies ist deshalb angezeigt, weil die Wirksamkeit der<br />
Mittel zu Beginn der Erkrankung am höchsten ist. Die Abgabe von<br />
Medikamenten beschränkt sich auf eine Zeitdauer, die bis zur Weiterbehandlung<br />
durch den Hausarzt und der Verschreibung von antiviralen<br />
Medikamenten voraussichtlich verstreichen wird. Dabei ist zu<br />
berücksichtigen, dass das Gesundheitswesen durch die Pandemie<br />
überbelastet sein und die Zeitdauer bis zum Erhalt des Arzneimittels in<br />
einer Apotheke beträchtlich verlängert sein dürfte.<br />
Wegen der Portionierung der Arzneimittel empfiehlt sich die Ausgabe:<br />
o 10 Tabletten (Oseltamivir, TAMIFLU ® ),<br />
o 20 Einzeldosen (Zanamivir, RELENZA ® ).<br />
Die Portionierung reicht dann für jeweils 5 Tage.<br />
Dringend wird abgeraten, antivirale Medikamente als die einzige Vorsorgemaßnahme<br />
für eine Influenzapandemie vorzusehen. Es ist unsicher<br />
ob diese Medikamente gegen den Pandemie-Virus wirksam sind.<br />
Schon bei den jährlichen (saisonalen) Influenzaepidemien zeigen sich<br />
einzelne Subtypen des Influenzavirus als resistent gegen eines der<br />
Neuraminidasehemmer. Hygienische Maßnahmen sollten bei der<br />
<strong>Pandemieplanung</strong> einen wesentlichen Platz einnehmen.<br />
�P4-3<br />
7.2 Arzneimittelbeschaffung und<br />
-bevorratung* (antivirale Arzneimittel)<br />
• Apotheke beauftragen.<br />
• Erlaubnis für Lagerung im<br />
Betrieb einholen.<br />
Nach Arzneimittelrecht müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel in<br />
der Regel in einer Apotheke gelagert werden und durch eine Apotheke<br />
beschafft und abgegeben werden.<br />
Abweichend hiervon können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen<br />
eine Zulassung als zentrale Beschaffungsstelle beantragen (in<br />
der Regel bei dem für die Gesundheit zuständigen Landesministerium).<br />
Dann ist der direkte Bezug beim Hersteller und eine Einlagerung<br />
im Betrieb möglich. Ansonsten erfolgt die Bereitstellung und Beschaffung<br />
über eine Apotheke, mit der vertraglich die Einlagerung und<br />
Bereitstellung vereinbart wird. Der Betrieb der Apotheke im Pandemiefall<br />
muss ebenfalls sichergestellt sein.<br />
Erfolgt die Lagerung von Medikamenten im Betrieb, so muss eine<br />
entsprechende Erlaubnis der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium)<br />
vorliegen. Dabei werden auch die Modalitäten der Lagerung festgelegt.<br />
Eine sachverständige Person ist dafür verantwortlich. Die<br />
Kosten der Beschaffung und Lagerung trägt der Betrieb.<br />
Als weitere Möglichkeit bietet sich die zentrale Beschaffung für mehrere<br />
Betriebe an. Dies kann über eine gemeinsam beauftragte Apotheke<br />
oder über einen Betrieb erfolgen, der als zentrale Beschaffungsstelle<br />
zugelassen ist.<br />
�P4-5<br />
09 V2 Med-Hilfsm v3-3 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe