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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

Beschaffung von Medizin- und Hygiene-Materialien<br />

Seite 7 von 8 V 2<br />

Maßnahme Erläuterung<br />

beiter erwogen werden, die unverzichtbare Schlüsselfunktionen wahrnehmen.<br />

Gegen den breiten Einsatz im Betrieb spricht die Gefahr der<br />

Resistenzbildung, sowie die möglichen gesundheitlichen Risiken durch<br />

die dauerhafte Einnahme und die begrenzte Verfügbarkeit. Das Auftreten<br />

von Resistenzen durch übermäßigen prophylaktischen Einsatz hat<br />

zur Folge, dass das Mittel seine Wirksamkeit auch in der Therapie von<br />

Erkrankten verlieren kann.<br />

Gegenwärtig sind allerdings TAMIFLU und RELENZA nur für eine<br />

Module<br />

Prophylaxedauer von maximal 6 Wochen zugelassen. Auch für die<br />

Prophylaxe ist eine Verschreibung durch einen Arzt notwendig.<br />

Die Behandlung der Influenza gehört zu den Aufgaben der niedergelassenen<br />

Ärzte. Wenn die Krankheit am Arbeitsplatz ausbrechen<br />

sollte, so kann jedoch der Betriebsarzt eine ärztliche Erstbehandlung<br />

durchführen. Dies ist deshalb angezeigt, weil die Wirksamkeit der<br />

Mittel zu Beginn der Erkrankung am höchsten ist. Die Abgabe von<br />

Medikamenten beschränkt sich auf eine Zeitdauer, die bis zur Weiterbehandlung<br />

durch den Hausarzt und der Verschreibung von antiviralen<br />

Medikamenten voraussichtlich verstreichen wird. Dabei ist zu<br />

berücksichtigen, dass das Gesundheitswesen durch die Pandemie<br />

überbelastet sein und die Zeitdauer bis zum Erhalt des Arzneimittels in<br />

einer Apotheke beträchtlich verlängert sein dürfte.<br />

Wegen der Portionierung der Arzneimittel empfiehlt sich die Ausgabe:<br />

o 10 Tabletten (Oseltamivir, TAMIFLU ® ),<br />

o 20 Einzeldosen (Zanamivir, RELENZA ® ).<br />

Die Portionierung reicht dann für jeweils 5 Tage.<br />

Dringend wird abgeraten, antivirale Medikamente als die einzige Vorsorgemaßnahme<br />

für eine Influenzapandemie vorzusehen. Es ist unsicher<br />

ob diese Medikamente gegen den Pandemie-Virus wirksam sind.<br />

Schon bei den jährlichen (saisonalen) Influenzaepidemien zeigen sich<br />

einzelne Subtypen des Influenzavirus als resistent gegen eines der<br />

Neuraminidasehemmer. Hygienische Maßnahmen sollten bei der<br />

<strong>Pandemieplanung</strong> einen wesentlichen Platz einnehmen.<br />

�P4-3<br />

7.2 Arzneimittelbeschaffung und<br />

-bevorratung* (antivirale Arzneimittel)<br />

• Apotheke beauftragen.<br />

• Erlaubnis für Lagerung im<br />

Betrieb einholen.<br />

Nach Arzneimittelrecht müssen verschreibungspflichtige Arzneimittel in<br />

der Regel in einer Apotheke gelagert werden und durch eine Apotheke<br />

beschafft und abgegeben werden.<br />

Abweichend hiervon können Betriebe unter bestimmten Voraussetzungen<br />

eine Zulassung als zentrale Beschaffungsstelle beantragen (in<br />

der Regel bei dem für die Gesundheit zuständigen Landesministerium).<br />

Dann ist der direkte Bezug beim Hersteller und eine Einlagerung<br />

im Betrieb möglich. Ansonsten erfolgt die Bereitstellung und Beschaffung<br />

über eine Apotheke, mit der vertraglich die Einlagerung und<br />

Bereitstellung vereinbart wird. Der Betrieb der Apotheke im Pandemiefall<br />

muss ebenfalls sichergestellt sein.<br />

Erfolgt die Lagerung von Medikamenten im Betrieb, so muss eine<br />

entsprechende Erlaubnis der zuständigen Stelle (Regierungspräsidium)<br />

vorliegen. Dabei werden auch die Modalitäten der Lagerung festgelegt.<br />

Eine sachverständige Person ist dafür verantwortlich. Die<br />

Kosten der Beschaffung und Lagerung trägt der Betrieb.<br />

Als weitere Möglichkeit bietet sich die zentrale Beschaffung für mehrere<br />

Betriebe an. Dies kann über eine gemeinsam beauftragte Apotheke<br />

oder über einen Betrieb erfolgen, der als zentrale Beschaffungsstelle<br />

zugelassen ist.<br />

�P4-5<br />

09 V2 Med-Hilfsm v3-3 090716 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Stuttgart<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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