Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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Anhang 2 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
Glossar<br />
Seite 16 von 19<br />
Begriff Erläuterung Module<br />
kommunikation Demgegenüber umfasst Krisenkommunikation alle kommunikativen Aktivitäten, die<br />
in Zusammenhang mit einer Krisensituation durchgeführt werden, um in der Krise einen<br />
Vertrauensverlust, Imageeinbußen usw. zu verhindern oder zumindest begrenzen.<br />
In der Praxis bedeutet Krisenkommunikation die klare Zuordnung von Zuständigkeiten<br />
und Verantwortlichkeiten sowie eine klare Kommunikationslinie für ein inhaltlich<br />
und argumentativ einheitliches Auftreten.<br />
Das Informationskonzept für die Risiko- und Krisenkommunikation soll eine unter den<br />
betrieblichen Bedingungen unter Berücksichtigung der technischen Möglichkeiten optimale<br />
Information für die Beschäftigten und ihre Angehörigen bieten und ihnen in der<br />
Pandemiewelle Hilfe und Stütze sein. Die Prinzipien für das Informationskonzept lauten:<br />
o Aktuell sein,<br />
o nur Fakten vermitteln, externe Spekulationen und Meinungen als solche benennen.<br />
Zweckmäßig ist die Nutzung wissenschaftlich gesicherter Informationen<br />
(z.B. von Landes- oder Bundesbehörden),<br />
o verständlich für die Beschäftigten sein,<br />
o allgemeine und lokale Nachrichten in Zusammenhang mit der Pandemie liefern,<br />
o den Einsatz des Personals in und am Ende der Pandemiewelle steuern,<br />
o praktische Verhaltensratschläge weitergeben.<br />
Schlüsselpersonal<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
Das Schlüsselpersonal ist dasjenige Personal eines Betriebes, welches einerseits die<br />
essentiellen Funktionen im Betrieb aufrechterhält (Infrastrukturpersonal) und andererseits<br />
unverzichtbare Produkte und Leistungen für Dritte erbringt (Kernpersonal).<br />
• Das Infrastrukturpersonal sorgt für die Aufrechterhaltung der essentiellen innerbetrieblichen<br />
Funktionen. Das sind die Abläufe und Leistungen, die zur Aufrechterhaltung<br />
der Infrastruktur des Betriebes unerlässlich sind. Eine Beschädigung<br />
der betrieblichen Infrastruktur würde nicht nur Produktion und Leistungsangebot<br />
beeinträchtigen oder unmöglich machen. Es könnten auch irreversible<br />
Schäden entstehen, die zu einem über die Pandemiephase hinausgehenden<br />
eingeschränkten Angebot bzw. zu Produktionsausfall führen bzw. deren Beseitigung<br />
nach der Pandemie den Betrieb mittelfristig und langfristig wirtschaftlich<br />
erheblich wirtschaftlich belasten würde.<br />
• Das Kernpersonal erstellt Produkte und erbringt Leistungen, die das Unternehmen<br />
in der Pandemiephase erbringen muss, weil z.B. gegenüber Dritten eine<br />
Verpflichtung dazu besteht - unabhängig von der Pandemie oder gerade deswegen.<br />
Zu dieser Verpflichtung zählt auch die Grundversorgung der Bevölkerung<br />
die in der Pandemiephase gewährleistet sein muss. Zur Grundversorgung<br />
gehören alle für die Bevölkerung lebenswichtigen Produkte und Leistungen, wie<br />
z.B.:<br />
o Leistungen des ambulanten und stationären Gesundheitswesens,<br />
o Leistungen der Wohlfahrtspflege (ambulante und stationäre Versorgung<br />
von Bedürftigen),<br />
o Leistungen von Feuerwehr, Katastrophenhilfe und Rettungsdiensten,<br />
o Leistungen zur seelsorgerischen Betreuung von Menschen<br />
(insbesondere Hinterbliebenen bei Todesfällen),<br />
o Produktion und Vertrieb von Arzneimitteln und Medizinprodukten<br />
(Pharmazeutische Industrie, Distribution, Apothekenwesen),<br />
o Versorgung mit Energie (Strom, Gas, Fernwärme),<br />
o Aufrechterhaltung der Information der Bevölkerung (Zeitungen,<br />
Hörfunk, Fernsehen),<br />
o Aufrechterhaltung der Telekommunikationssysteme (Telefon,<br />
Internet),<br />
P2-4<br />
P5-1<br />
N1-1.3<br />
N1-4<br />
V1-2<br />
P2-1.1<br />
21 H3 Glossar v2.2B 071212