Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />
<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />
Seite 5 von 11 V 1<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
ersatzweise einspringen können<br />
3.3 Festlegung, welche Produkte<br />
bzw. Dienstleistungen der<br />
Betrieb für seine Kunden gewährleisten<br />
muss.<br />
3.4 Absprachen mit Verleihern<br />
über den Einsatz von Leiharbeitnehmern<br />
im Betrieb.<br />
3.5 Absprachen mit Firmenpartnern<br />
über betriebsfremdes<br />
Personal<br />
4<br />
wollen, ihre Produktion oder Angebot aufrecht zu erhalten. Ist der<br />
Betrieb jedoch auf die Lieferung angewiesen, so ist es zweckmäßig,<br />
mit anderen Geschäftspartnern für die Pandemiephase Absprachen<br />
zur Lieferung oder Bereitstellung zu treffen.<br />
Das eigene Unternehmen hat Verpflichtungen gegenüber anderen<br />
Unternehmen, die für den Pandemiefall abgestimmt werden müssen.<br />
Unternehmen, welche die kontinuierliche Versorgung der Bevölkerung<br />
oder wichtiger öffentlicher oder gewerblicher Einrichtungen sicherstellen<br />
müssen, sollten bei der Planung ihren Verpflichtungen dadurch<br />
gerecht werden, dass Betriebsabläufe und Personalplanung besonders<br />
weitgehend abgesichert werden.<br />
Der Entleiher muss den <strong>Betriebliche</strong>n Pandemieplan ggf. auch mit<br />
dem Verleiher abstimmen. Der Leiharbeitnehmer hat die gleichen<br />
Ansprüche auf Gesundheitsschutz wie die regulär Beschäftigten.<br />
Wenn Leiharbeitnehmer zum Schlüsselpersonal gehören, so müssen<br />
sie in die Planung einbezogen werden.<br />
Im Rahmen von Verträgen oder bei Arbeitsgemeinschaften kann<br />
Personal einer anderen Firma (betriebsfremdes Personal) im eigenen<br />
Betrieb eingesetzt werden (und dort auch die Funktion von Schlüsselpersonal<br />
haben). Absprachen über den Einsatz und die Betreuung<br />
dieser Beschäftigten in der Pandemiephase sind erforderlich.<br />
Fragen der Pflichten und Rechte der nicht zum Betrieb gehörigen<br />
Personen sollten geklärt werden, insbesondere das Weisungsrecht<br />
und die Pflicht, die vorgesehenen Schutzmaßnahmen anzuwenden.<br />
Die Regeln, nach denen im Erkrankungsfall zu verfahren ist, sollten<br />
auch bei diesem Personal gelten.<br />
�P1-2<br />
�V3-1.7<br />
�P2-1.6<br />
�P3-2.2<br />
�V3-1.7<br />
�P1-1.4<br />
�P2-1.6<br />
�P3-2.2<br />
Unternehmensbereiche festlegen, deren Funktion vorübergehend eingestellt<br />
werden kann<br />
4.1 Einstufung von Betriebsprozessen<br />
hinsichtlich ihrer Bedeutung:<br />
• Funktionen/Prozesse, die<br />
eingeschränkt werden<br />
können.<br />
• Prozesse, die für einen<br />
Tag, mehrere Tage, Wochen<br />
unterbrochen werden<br />
können(ggf. Abstufungen<br />
vornehmen).<br />
• Betriebsteile, die stillgelegt<br />
werden können (ggf.<br />
zeitliche Abstufungen<br />
vornehmen).<br />
• Prozesse, die eine Zeitlang<br />
unüberwacht laufen<br />
können.<br />
4.2 Deaktivierung von Personal<br />
Entscheiden, welches Personal<br />
zu Hause bleiben soll,<br />
Die Produktion von nicht nachgefragten Gütern oder Produkten, deren<br />
Herstellung von der regelmäßigen, aber im Pandemiefall unterbrochenen<br />
Nachlieferung abhängt, kann reduziert oder eingestellt werden.<br />
Es ist damit zu rechnen, dass viele Beschäftigte von der Arbeit fern<br />
bleiben, so dass aus diesem Grund Betriebsteile stillgelegt und die<br />
Beschäftigten auf betriebswichtige Teile konzentriert werden.<br />
Abstufungen sind z.B. wegen regelmäßig zu wartenden Anlagen<br />
erforderlich. Bestimmte Anlagen (z.B. Klima- oder Belüftungsanlagen)<br />
benötigen keine ständige Überwachung.<br />
Die Beschäftigten von Betriebsteilen und bei betrieblichen Prozessen,<br />
die stillgelegt bzw. eingestellt werden, werden ggf. in anderen aufrechterhaltenen<br />
Bereichen eingesetzt.<br />
�P1-1<br />
�P2-1<br />
08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe