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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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V 1<br />

Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />

Seite 8 von 11<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

gieren.<br />

o Verpflichtung von Personen mit fachlicher Vorbildung, die nicht<br />

(mehr) berufstätig sind, die in der Pandemiephase aktiviert werden.<br />

Voraussetzung für alle Personengruppen ist eine ausreichende Schulung<br />

vor der Pandemie, eine klare Definition der Aufgaben und eine<br />

genaue Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse, in denen sie tätig<br />

werden sollen. Der Pandemiefall muss geübt werden, damit die Koordination<br />

mit den vorhandenen Kräften funktioniert. Eine Alarmierungskette<br />

muss aufgebaut werden; die Erreichbarkeit muss sichergestellt<br />

werden. Mehrfache Übung mit nachfolgender Identifikation der<br />

Schwachpunkte ist die Voraussetzung für die real funktionierende<br />

Betreuung im Pandemiefall.<br />

Wegen der besonderen Funktionen von Beschäftigten im Gesundheitsdienst<br />

im Katastrophenfall oder öffentlichen Notfall ist zu klären,<br />

dass die betrieblich eingesetzten Kräfte von weiteren Verpflichtungen<br />

freigestellt sind, da sie pandemiebedingt besondere Aufgaben im<br />

Betrieb übernehmen. Dies sollte im Kontakt mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden<br />

geschehen.<br />

Eine pandemische Impfung (Impfung mit dem in der Pandemie entwickelten<br />

Grippeimpfstoff) muss nur dann in die betriebliche Planung<br />

aufgenommen werden, wenn es sich um Beriebe handelt, deren<br />

Personal entsprechend der staatlichen <strong>Pandemieplanung</strong> vorrangig<br />

geimpft werden soll. Neben dem Gesundheitswesen handelt es sich<br />

um Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und<br />

um Betriebe, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.<br />

Ansonsten steht für Betriebe voraussichtlich kein Impfstoff<br />

bereit, solange der Impfstoff nicht frei erhältlich ist. Die <strong>Betriebliche</strong>n<br />

Gesundheitsdienste gehören nicht zum medizinischen Personal für<br />

die Akutversorgung der Bevölkerung.<br />

6 Versorgung und Schutz des Unternehmens sichern<br />

6.1 Sicherstellung von Versorgungsleistungen<br />

und Gütern<br />

6.2 Handlungsfähigkeit des<br />

Werkschutzes muss aufrecht<br />

erhalten werden.<br />

6.3 Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik<br />

(Facility Management)<br />

6.4 Sicherstellung des Bedarfs an<br />

Für kontinuierliche Prozesse müssen bestimmte Vorprodukte dauerhaft<br />

bereitstehen bzw. geliefert werden können.<br />

Krankheitsbedingte Einschränkungen beim Einsatz von Ordnungskräften<br />

können das Risiko für kriminelle Handlungen (Einbrüche,<br />

Diebstahl, Beschädigungen) erhöhen.<br />

Die Gebäudetechnik erfordert unter Umständen die Aufrechterhaltung<br />

eines „Minimalbetriebes“. Insbesondere raumlufttechnische Anlagen<br />

(RLT) müssen auf ihre technische Sicherheit und die Einhaltung<br />

hygienischer Standards geprüft werden. Eine gründliche Wartung mit<br />

Beseitigung von Mängeln bietet sich in Pandemiephase 4 an. Sind<br />

diese ausreichend erfüllt, so können sie weiter betrieben werden.<br />

Die Notstromversorgung des Rechenzentrums und des Backup-<br />

Zentrums muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft<br />

werden. Für einen Dieselgenerator sollte ein ausreichender Treibstoffvorrat<br />

vorgehalten werden, da es in der Pandemiephase zu<br />

Treibstoff-Lieferengpässen kommen kann.<br />

Für die Versorgung des Schlüsselpersonals kann es sinnvoll sein<br />

�P3-3.1<br />

�H8<br />

�P4-6.4<br />

�P1<br />

�P3<br />

�P1-6<br />

�P2-2.5<br />

08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210

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