Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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V 1<br />
Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
<strong>Betriebliche</strong> und personelle Planung<br />
Seite 8 von 11<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
gieren.<br />
o Verpflichtung von Personen mit fachlicher Vorbildung, die nicht<br />
(mehr) berufstätig sind, die in der Pandemiephase aktiviert werden.<br />
Voraussetzung für alle Personengruppen ist eine ausreichende Schulung<br />
vor der Pandemie, eine klare Definition der Aufgaben und eine<br />
genaue Kenntnis der betrieblichen Verhältnisse, in denen sie tätig<br />
werden sollen. Der Pandemiefall muss geübt werden, damit die Koordination<br />
mit den vorhandenen Kräften funktioniert. Eine Alarmierungskette<br />
muss aufgebaut werden; die Erreichbarkeit muss sichergestellt<br />
werden. Mehrfache Übung mit nachfolgender Identifikation der<br />
Schwachpunkte ist die Voraussetzung für die real funktionierende<br />
Betreuung im Pandemiefall.<br />
Wegen der besonderen Funktionen von Beschäftigten im Gesundheitsdienst<br />
im Katastrophenfall oder öffentlichen Notfall ist zu klären,<br />
dass die betrieblich eingesetzten Kräfte von weiteren Verpflichtungen<br />
freigestellt sind, da sie pandemiebedingt besondere Aufgaben im<br />
Betrieb übernehmen. Dies sollte im Kontakt mit den örtlichen Katastrophenschutzbehörden<br />
geschehen.<br />
Eine pandemische Impfung (Impfung mit dem in der Pandemie entwickelten<br />
Grippeimpfstoff) muss nur dann in die betriebliche Planung<br />
aufgenommen werden, wenn es sich um Beriebe handelt, deren<br />
Personal entsprechend der staatlichen <strong>Pandemieplanung</strong> vorrangig<br />
geimpft werden soll. Neben dem Gesundheitswesen handelt es sich<br />
um Einrichtungen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und<br />
um Betriebe, welche die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellen.<br />
Ansonsten steht für Betriebe voraussichtlich kein Impfstoff<br />
bereit, solange der Impfstoff nicht frei erhältlich ist. Die <strong>Betriebliche</strong>n<br />
Gesundheitsdienste gehören nicht zum medizinischen Personal für<br />
die Akutversorgung der Bevölkerung.<br />
6 Versorgung und Schutz des Unternehmens sichern<br />
6.1 Sicherstellung von Versorgungsleistungen<br />
und Gütern<br />
6.2 Handlungsfähigkeit des<br />
Werkschutzes muss aufrecht<br />
erhalten werden.<br />
6.3 Aufrechterhaltung der Gebäudetechnik<br />
(Facility Management)<br />
6.4 Sicherstellung des Bedarfs an<br />
Für kontinuierliche Prozesse müssen bestimmte Vorprodukte dauerhaft<br />
bereitstehen bzw. geliefert werden können.<br />
Krankheitsbedingte Einschränkungen beim Einsatz von Ordnungskräften<br />
können das Risiko für kriminelle Handlungen (Einbrüche,<br />
Diebstahl, Beschädigungen) erhöhen.<br />
Die Gebäudetechnik erfordert unter Umständen die Aufrechterhaltung<br />
eines „Minimalbetriebes“. Insbesondere raumlufttechnische Anlagen<br />
(RLT) müssen auf ihre technische Sicherheit und die Einhaltung<br />
hygienischer Standards geprüft werden. Eine gründliche Wartung mit<br />
Beseitigung von Mängeln bietet sich in Pandemiephase 4 an. Sind<br />
diese ausreichend erfüllt, so können sie weiter betrieben werden.<br />
Die Notstromversorgung des Rechenzentrums und des Backup-<br />
Zentrums muss regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit hin geprüft<br />
werden. Für einen Dieselgenerator sollte ein ausreichender Treibstoffvorrat<br />
vorgehalten werden, da es in der Pandemiephase zu<br />
Treibstoff-Lieferengpässen kommen kann.<br />
Für die Versorgung des Schlüsselpersonals kann es sinnvoll sein<br />
�P3-3.1<br />
�H8<br />
�P4-6.4<br />
�P1<br />
�P3<br />
�P1-6<br />
�P2-2.5<br />
08 V1 Betr-Plan v2.2B 071210