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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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P 2<br />

Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />

organisatorische Maßnahmen für das Personal<br />

Seite 2 von 5<br />

Maßnahme Erläuterung Module<br />

1.6 Absprachen mit Verleihern<br />

und Firmenpartnern über betriebsfremdes<br />

Personal in<br />

Kraft setzen<br />

Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

Die vor der Pandemiephase 5 getroffenen Absprachen mit den Verleihern<br />

von Zeitpersonal und den Arbeitgebern, die ihr Personal im Betrieb<br />

als betriebsfremdes Personal beschäftigen, müssen in Kraft gesetzt<br />

werden. Der Personenkreis sollte über Aufgaben und die vom Betrieb<br />

vorgesehenen (medizinischen) Schutzmaßnahmen informiert sein.<br />

2 Versorgung und Betreuung des aktiven Personals sicherstellen<br />

2.1 Verkehrsmittel<br />

• Vermeidung von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln<br />

• Nutzung des eigenen<br />

PKW<br />

• Abholdienst<br />

2.2 Versorgung mit Nahrungsmitteln<br />

und Getränken -<br />

Catering, Toilette<br />

• Personenansammlungen<br />

vermeiden<br />

• keine externen Einrichtungen<br />

zum Essen und<br />

Trinken aufsuchen<br />

• Selbstversorgung fördern,<br />

Eigenvorräte in Anspruch<br />

nehmen<br />

• Essen und Trinken nicht<br />

in Gruppen<br />

• Organisation der Essenspausen<br />

für Arbeitsplätze<br />

mit Verbot der Nahrungsmittelaufnahme<br />

• persönliche Händehygiene<br />

• Gang auf die Toilette<br />

Zur Arbeit gehört der Weg dorthin und wieder nach Hause. In öffentlichen<br />

Verkehrmitteln gibt es engen Kontakt zu anderen Menschen. Das<br />

erhöht das Infektionsrisiko. Außerdem werden auf dem Höhepunkt der<br />

Pandemie öffentliche Verkehrsmittel möglicherweise ganz oder teilweise<br />

ausfallen.<br />

Die Personen, die zum Schlüsselpersonal gehören, sollten daher möglichst<br />

mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren. Der Betrieb muss<br />

dafür Parkplätze bereit stellen. Das Auftanken muss organisiert werden,<br />

da auch mit der Schließung von Tankstellen zu rechnen ist. Jede Gelegenheit<br />

zum Auftanken an Tankstellen sollte genutzt werden. Ist eine<br />

betriebseigene Tankstelle vorhanden, so sollten die Vorräte vor Beginn<br />

der Pandemie ergänzt werden. Durch Bereitstellung von Benzinkanistern<br />

(Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für brennbare<br />

Flüssigkeiten, TRbF 20 beachten) kann die Vorratskapazität erhöht<br />

werden.<br />

Mitarbeiter, die während der Pandemie für den Betrieb essentiell sind,<br />

aber nicht mit dem Fahrzeug kommen können, müssen von zuhause<br />

abgeholt werden. Fahrer und Passagier tragen während der Fahrt eine<br />

Atemschutzmaske. Wenn eine Abholung aufwändig oder nicht möglich<br />

ist, sollte für solche Personen die Unterbringung betriebsnah oder im<br />

Betrieb organisiert werden.<br />

Während der Pandemie muss die Versorgung des aktiven Personals<br />

neu organisiert werden:<br />

o Kantine und Verkaufseinrichtungen im Betrieb werden während<br />

der Pandemie geschlossen.<br />

o Vom Besuch auswärtiger Kantinen oder Geschäfte wird abgeraten.<br />

Wenn erforderlich, nur mit Atemschutzmaske.<br />

o Empfohlen wird die Selbstversorgung der Beschäftigten, d.h. diese<br />

bringen ihre Nahrungsmittel und Getränke für den Arbeitstag mit.<br />

Sinnvoll ist die Installation von Aufwärmgeräten (Mikrowellenöfen)<br />

in Teeküchen oder Pausenräumen (Achtung: Benutzung!). Wenn<br />

der Betrieb Lebensmittel zur Versorgung des Schlüsselpersonals<br />

(insbesondere Schichtpersonal) eingelagert hat, kann jetzt darauf<br />

zurückgegriffen werden.<br />

o Ein warmes Essen kann auch über eine Großküche geliefert werden.<br />

Portioniertes Essen kann durch einen betriebsinternen Dienst<br />

ohne direkten Kontakt zum Adressaten verteilt und das Geschirr<br />

wieder abgeholt werden.<br />

o Gegessen wird einzeln, nicht in Gruppen. Bei Büroarbeitsplätzen<br />

kann dies am Arbeitsplatz geschehen. Die Essenspausen an Arbeitsplätzen,<br />

an denen aus hygienischen Gründen nicht gegessen<br />

werden kann (z.B. Produktionsarbeitsplätze), müssen in anderer<br />

Weise organisiert werden. Dazu sollten spezielle gut belüftete<br />

Räume vorgesehen werden, in welchen die Beschäftigten nach-<br />

V1-3.4�<br />

�P5-2.2<br />

V1-5.1�<br />

V1-5.1�<br />

V1-6.4�<br />

13 P2 Org-Pers v2.2B 071211

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