Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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Anhang 1 � <strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong><br />
organisatorische Maßnahmen für das Personal<br />
Seite 2 von 5<br />
Maßnahme Erläuterung Module<br />
1.6 Absprachen mit Verleihern<br />
und Firmenpartnern über betriebsfremdes<br />
Personal in<br />
Kraft setzen<br />
Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />
Die vor der Pandemiephase 5 getroffenen Absprachen mit den Verleihern<br />
von Zeitpersonal und den Arbeitgebern, die ihr Personal im Betrieb<br />
als betriebsfremdes Personal beschäftigen, müssen in Kraft gesetzt<br />
werden. Der Personenkreis sollte über Aufgaben und die vom Betrieb<br />
vorgesehenen (medizinischen) Schutzmaßnahmen informiert sein.<br />
2 Versorgung und Betreuung des aktiven Personals sicherstellen<br />
2.1 Verkehrsmittel<br />
• Vermeidung von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln<br />
• Nutzung des eigenen<br />
PKW<br />
• Abholdienst<br />
2.2 Versorgung mit Nahrungsmitteln<br />
und Getränken -<br />
Catering, Toilette<br />
• Personenansammlungen<br />
vermeiden<br />
• keine externen Einrichtungen<br />
zum Essen und<br />
Trinken aufsuchen<br />
• Selbstversorgung fördern,<br />
Eigenvorräte in Anspruch<br />
nehmen<br />
• Essen und Trinken nicht<br />
in Gruppen<br />
• Organisation der Essenspausen<br />
für Arbeitsplätze<br />
mit Verbot der Nahrungsmittelaufnahme<br />
• persönliche Händehygiene<br />
• Gang auf die Toilette<br />
Zur Arbeit gehört der Weg dorthin und wieder nach Hause. In öffentlichen<br />
Verkehrmitteln gibt es engen Kontakt zu anderen Menschen. Das<br />
erhöht das Infektionsrisiko. Außerdem werden auf dem Höhepunkt der<br />
Pandemie öffentliche Verkehrsmittel möglicherweise ganz oder teilweise<br />
ausfallen.<br />
Die Personen, die zum Schlüsselpersonal gehören, sollten daher möglichst<br />
mit dem eigenen Fahrzeug zur Arbeit fahren. Der Betrieb muss<br />
dafür Parkplätze bereit stellen. Das Auftanken muss organisiert werden,<br />
da auch mit der Schließung von Tankstellen zu rechnen ist. Jede Gelegenheit<br />
zum Auftanken an Tankstellen sollte genutzt werden. Ist eine<br />
betriebseigene Tankstelle vorhanden, so sollten die Vorräte vor Beginn<br />
der Pandemie ergänzt werden. Durch Bereitstellung von Benzinkanistern<br />
(Betriebssicherheitsverordnung und Technische Regeln für brennbare<br />
Flüssigkeiten, TRbF 20 beachten) kann die Vorratskapazität erhöht<br />
werden.<br />
Mitarbeiter, die während der Pandemie für den Betrieb essentiell sind,<br />
aber nicht mit dem Fahrzeug kommen können, müssen von zuhause<br />
abgeholt werden. Fahrer und Passagier tragen während der Fahrt eine<br />
Atemschutzmaske. Wenn eine Abholung aufwändig oder nicht möglich<br />
ist, sollte für solche Personen die Unterbringung betriebsnah oder im<br />
Betrieb organisiert werden.<br />
Während der Pandemie muss die Versorgung des aktiven Personals<br />
neu organisiert werden:<br />
o Kantine und Verkaufseinrichtungen im Betrieb werden während<br />
der Pandemie geschlossen.<br />
o Vom Besuch auswärtiger Kantinen oder Geschäfte wird abgeraten.<br />
Wenn erforderlich, nur mit Atemschutzmaske.<br />
o Empfohlen wird die Selbstversorgung der Beschäftigten, d.h. diese<br />
bringen ihre Nahrungsmittel und Getränke für den Arbeitstag mit.<br />
Sinnvoll ist die Installation von Aufwärmgeräten (Mikrowellenöfen)<br />
in Teeküchen oder Pausenräumen (Achtung: Benutzung!). Wenn<br />
der Betrieb Lebensmittel zur Versorgung des Schlüsselpersonals<br />
(insbesondere Schichtpersonal) eingelagert hat, kann jetzt darauf<br />
zurückgegriffen werden.<br />
o Ein warmes Essen kann auch über eine Großküche geliefert werden.<br />
Portioniertes Essen kann durch einen betriebsinternen Dienst<br />
ohne direkten Kontakt zum Adressaten verteilt und das Geschirr<br />
wieder abgeholt werden.<br />
o Gegessen wird einzeln, nicht in Gruppen. Bei Büroarbeitsplätzen<br />
kann dies am Arbeitsplatz geschehen. Die Essenspausen an Arbeitsplätzen,<br />
an denen aus hygienischen Gründen nicht gegessen<br />
werden kann (z.B. Produktionsarbeitsplätze), müssen in anderer<br />
Weise organisiert werden. Dazu sollten spezielle gut belüftete<br />
Räume vorgesehen werden, in welchen die Beschäftigten nach-<br />
V1-3.4�<br />
�P5-2.2<br />
V1-5.1�<br />
V1-5.1�<br />
V1-6.4�<br />
13 P2 Org-Pers v2.2B 071211