Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...
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Transport<br />
(Patienten)<br />
<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 2<br />
Glossar<br />
Seite 17 von 19 H 3<br />
Begriff Erläuterung Module<br />
o Versorgung mit Trinkwasser,<br />
o Abwasserbeseitigung und -behandlung, Abfallbeseitigung und<br />
-behandlung,<br />
o Produktion, Distribution und Vertrieb von Lebensmitteln,<br />
o Bestattungswesen,<br />
o Produktion und Vertrieb von Betriebsstoffen (Benzin, Heizöl),<br />
o Finanzdienstleistungen (Banken),<br />
o Handwerkliche Notdienste (z.B. bei Heizungsausfällen, Wasserrohrbrüchen<br />
u.a.).<br />
Produktion und Leistungserbringung in den genannten Bereichen richten sich<br />
nach dem Bedarf für die elementare Grundversorgung der Bevölkerung und umfassen<br />
nicht das gesamte Angebotsspektrum.<br />
• Alle Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich<br />
sind (staatliche Hoheitsfunktionen wie z.B. Polizei, Justizwesen, Zoll), sind der<br />
Grundversorgung der Bevölkerung gleichzusetzen, da sie die Ordnung des Gemeinwesens<br />
garantieren.<br />
Die Empfehlungen des RKI richten sich an Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behandlung<br />
von Patienten (Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen<br />
bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza (Stand 25.<br />
Aug. 2006). Sie können entsprechend der jeweiligen Situation im Betrieb angewendet<br />
werden:<br />
• Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses - Ist ein Transport im<br />
Krankenhaus unvermeidbar, sollte der Zielbereich vorab informiert werden. Der<br />
Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient, sofern das<br />
Krankheitsbild dies erlaubt, einen Mund-Nasen-Schutz. Das Transportpersonal<br />
und das Personal der Funktionsabteilung tragen einen Schutzkittel, FFP-1-<br />
Maske (zu den Anforderungen s. die entsprechenden Angaben des ABAS im<br />
Bundesarbeitsblatt, Beschluss 609; siehe auch oben: Stichwort „Atemschutz“)<br />
und Einmalhandschuhe und ggf. eine geeignete Schutzbrille. Der Kontakt zu anderen<br />
Patienten und Besuchern ist zu vermeiden. Unmittelbar nach den Maßnahmen<br />
in der Zieleinrichtung sind die Patientenkontaktflächen vor erneuter<br />
Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (s. Punkt Desinfektion und Reinigung).<br />
• Krankentransport eines Erkrankungsverdächtigen/ Erkrankten außerhalb<br />
des Krankenhauses<br />
o Vor Beginn des Transportes wird das aufnehmende Krankenhaus<br />
über die Einweisung des Patienten und über seine Verdachtsdiagnose<br />
/ Erkrankung informiert.<br />
o Die Isolierung des aufzunehmenden Patienten kann dort vorbereitet<br />
und der Schutz anderer Patienten eingeleitet werden.<br />
o Das Tragen von Einmalhandschuhen, Schutzkittel und FFP-1-<br />
Maske (s. oben) wird empfohlen.<br />
o Falls es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er<br />
mit einem Mund-Nasen-Schutz versorgt werden.<br />
o Unmittelbar nach Transport ist eine Wischdesinfektion sämtlicher<br />
zugänglicher Patientenkontaktflächen mit einem Desinfektionsmittel<br />
mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum<br />
„begrenzt viruzid“ durchzuführen.<br />
o Nach Ablegen der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion (s.<br />
oben) durchzuführen.<br />
http://www.rki.de/cln_006/nn_226786/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger__ausgewaehlt/Influe<br />
nza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Influ_pdf<br />
[Quellen: RKI und BAuA, ABAS-Beschluss 609 (Dezember 2006); Anlage 2, (Auszug)]]<br />
P4-3.3<br />
21 H3 Glossar v2.2B 071212 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />
Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe