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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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Transport<br />

(Patienten)<br />

<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 2<br />

Glossar<br />

Seite 17 von 19 H 3<br />

Begriff Erläuterung Module<br />

o Versorgung mit Trinkwasser,<br />

o Abwasserbeseitigung und -behandlung, Abfallbeseitigung und<br />

-behandlung,<br />

o Produktion, Distribution und Vertrieb von Lebensmitteln,<br />

o Bestattungswesen,<br />

o Produktion und Vertrieb von Betriebsstoffen (Benzin, Heizöl),<br />

o Finanzdienstleistungen (Banken),<br />

o Handwerkliche Notdienste (z.B. bei Heizungsausfällen, Wasserrohrbrüchen<br />

u.a.).<br />

Produktion und Leistungserbringung in den genannten Bereichen richten sich<br />

nach dem Bedarf für die elementare Grundversorgung der Bevölkerung und umfassen<br />

nicht das gesamte Angebotsspektrum.<br />

• Alle Leistungen, die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung erforderlich<br />

sind (staatliche Hoheitsfunktionen wie z.B. Polizei, Justizwesen, Zoll), sind der<br />

Grundversorgung der Bevölkerung gleichzusetzen, da sie die Ordnung des Gemeinwesens<br />

garantieren.<br />

Die Empfehlungen des RKI richten sich an Krankenhäuser und Einrichtungen zur Behandlung<br />

von Patienten (Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zu Hygienemaßnahmen<br />

bei Patienten mit Verdacht auf bzw. nachgewiesener Influenza (Stand 25.<br />

Aug. 2006). Sie können entsprechend der jeweiligen Situation im Betrieb angewendet<br />

werden:<br />

• Transport des Patienten innerhalb des Krankenhauses - Ist ein Transport im<br />

Krankenhaus unvermeidbar, sollte der Zielbereich vorab informiert werden. Der<br />

Transport soll als Einzeltransport erfolgen, dabei trägt der Patient, sofern das<br />

Krankheitsbild dies erlaubt, einen Mund-Nasen-Schutz. Das Transportpersonal<br />

und das Personal der Funktionsabteilung tragen einen Schutzkittel, FFP-1-<br />

Maske (zu den Anforderungen s. die entsprechenden Angaben des ABAS im<br />

Bundesarbeitsblatt, Beschluss 609; siehe auch oben: Stichwort „Atemschutz“)<br />

und Einmalhandschuhe und ggf. eine geeignete Schutzbrille. Der Kontakt zu anderen<br />

Patienten und Besuchern ist zu vermeiden. Unmittelbar nach den Maßnahmen<br />

in der Zieleinrichtung sind die Patientenkontaktflächen vor erneuter<br />

Nutzung wie oben beschrieben zu desinfizieren (s. Punkt Desinfektion und Reinigung).<br />

• Krankentransport eines Erkrankungsverdächtigen/ Erkrankten außerhalb<br />

des Krankenhauses<br />

o Vor Beginn des Transportes wird das aufnehmende Krankenhaus<br />

über die Einweisung des Patienten und über seine Verdachtsdiagnose<br />

/ Erkrankung informiert.<br />

o Die Isolierung des aufzunehmenden Patienten kann dort vorbereitet<br />

und der Schutz anderer Patienten eingeleitet werden.<br />

o Das Tragen von Einmalhandschuhen, Schutzkittel und FFP-1-<br />

Maske (s. oben) wird empfohlen.<br />

o Falls es der Gesundheitszustand des Patienten zulässt, sollte er<br />

mit einem Mund-Nasen-Schutz versorgt werden.<br />

o Unmittelbar nach Transport ist eine Wischdesinfektion sämtlicher<br />

zugänglicher Patientenkontaktflächen mit einem Desinfektionsmittel<br />

mit nachgewiesener Wirksamkeit für das Wirkungsspektrum<br />

„begrenzt viruzid“ durchzuführen.<br />

o Nach Ablegen der Schutzkleidung ist eine Händedesinfektion (s.<br />

oben) durchzuführen.<br />

http://www.rki.de/cln_006/nn_226786/DE/Content/Infekt/Krankenhaushygiene/Erreger__ausgewaehlt/Influe<br />

nza/Influ__pdf,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/Influ_pdf<br />

[Quellen: RKI und BAuA, ABAS-Beschluss 609 (Dezember 2006); Anlage 2, (Auszug)]]<br />

P4-3.3<br />

21 H3 Glossar v2.2B 071212 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

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