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Handbuch Betriebliche Pandemieplanung - Deutsche Gesetzliche ...

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<strong>Handbuch</strong> <strong>Betriebliche</strong> <strong>Pandemieplanung</strong> � Anhang 1<br />

Vorbereitende medizinische Planung<br />

Seite 5 von 6 V 4<br />

Maßnahme Erläuterung<br />

sich auf eine kurze Befragung des Eintretenden nach bestimmten<br />

Symptomen und die Messung der Körpertemperatur. Dies<br />

geschieht am schnellsten mit einem Infrarot-Ohrthermometer<br />

(Messdauer ca. 1s).<br />

Module<br />

o Bei Krankheitsverdacht geht der Beschäftigte zu einem Untersuchungsraum,<br />

in dem ein Arzt/Ärztin nach Untersuchung festlegt,<br />

ob der Beschäftigte in den Betrieb gehen kann. Im Falle eines<br />

bestätigten Verdachtes muss entschieden werden, ob der Beschäftigte<br />

nach Hause gebracht oder der Leitstelle Pandemie<br />

gemeldet wird.<br />

�P4-2.5<br />

o Im Eingangsbereich werden auch Hilfsmittel (z.B. Atemschutzmasken,<br />

Papiertücher) ausgeteilt.<br />

o Die Schutzmaßnahmen für die Beurteilenden müssen festgelegt<br />

�P4-2.4<br />

sein (z.B. Einmalanzug oder Arbeitskleidung mit Einmalschürze,<br />

Schutzbrille, FFP-1-Masken, Einmalhandschuhe).<br />

V2�<br />

5.2 Festlegung der Ausgabe von<br />

Hilfsmitteln an Beschäftigte<br />

5.3 Festlegung der Maßnahmen<br />

bei Erkrankung eines Beschäftigten<br />

am Arbeitsplatz<br />

(Ambulante Versorgung*)<br />

5.4 Infrastruktur für die Beratung<br />

von Beschäftigten festlegen<br />

• hotline einrichten (Influenza-Manager*)<br />

• betriebliches Intranet<br />

5.5 Plan für Reinigung und Maßnahmen<br />

zur Desinfektion*<br />

Die Beschäftigten erhalten am Eingang eine oder zwei neue Atemschutzmasken<br />

für den Arbeitstag und den Heimweg. Merkblätter über<br />

die Benutzung der Atemschutzmasken liegen bereit.<br />

Weiterhin können Einmalpapiertücher für die Handreinigung (soweit<br />

sie nicht in den Toiletten zur Verfügung stehen) angeboten werden.<br />

Zur Unterrichtung liegen Merkblätter bereit.<br />

Die Beschäftigten sind über die Krankheitssymptome aufzuklären und<br />

zu informieren, dass sie sich beim Auftreten von Symptomen beim<br />

Influenza-Manager telefonisch melden müssen.<br />

o Der Beschäftigte sucht den Arzt oder einen andere dazu eingesetzte<br />

Person auf. Diese stellt fest, ob sich der Krankheitsverdacht<br />

bestätigt. Im Falle eines bestätigten Verdachtes muss entschieden<br />

werden, ob der Beschäftigte nach Hause gebracht oder<br />

(bei schwerer Erkrankung) über die Rettungsdienstleitstelle zur<br />

stationären Versorgung eingewiesen wird.<br />

o Der Arbeitsraum wird dann über 6 Stunden gelüftet, Türfallen<br />

und Arbeitsfläche wenn möglich desinfiziert.<br />

o Ggf. werden die Angehörigen benachrichtigt.<br />

Eine „hotline“ zur Beratung wird eingerichtet. Der Influenza-Manager<br />

(oder entsprechend der Betriebsgröße andere geschulte Personen)<br />

erhält den Anruf, beantwortet ihn oder leitet ihn weiter.<br />

Es muss sichergestellt sein, dass die „hotline“ immer erreichbar ist.<br />

Gespräche sollten kurz gehalten werden.<br />

Darüber hinaus können Informationen über das Intranet des Betriebs<br />

bereitgestellt werden. Sie müssen aktuell sein.<br />

Die Übertragung der Grippeviren erfolgt überwiegend durch Tröpfchen,<br />

daneben durch Aerosol. Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen<br />

dienen überwiegend dem Zweck, Tröpfchenkontaminationen<br />

von Flächen zu beseitigen. Dies sollte regelmäßig an Orten geschehen,<br />

an denen sich viele Personen aufhalten (z.B. Eingangsbereich,<br />

Toiletten, Waschräume). Hierzu sollte ein Reinigungsverfahren festgelegt<br />

und durchgeführt werden.<br />

11 V4 Med-Plan v2.2B 071211 Regierungspräsidium Stuttgart, Landesgesundheitsamt<br />

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe<br />

V2�<br />

�H5-H7<br />

�P4-3<br />

V3-2�<br />

�P4-3.1<br />

�P4-6<br />

V2-5�<br />

�P4-3.3<br />

�H6

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